Prüfung

Prüfungen und Abschlussarbeiten

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Von der Hausarbeit bis hin zum Abschluss...

Allgemeine Informationen

Was macht eine Hausarbeit zur wissenschaftlichen Hausarbeit? Wie schreibt man einen Essay? Und was ist überhaupt eine Hausarbeit? Studierende sind bereits in den ersten Semestern mit zahlreichen unterschiedlichen Formen des Leistungsnachweises konfrontiert: denn neben Klausuren und mündlichen Prüfungen, die als Prüfungsformen noch aus der Schulzeit bekannt sein dürften, werden im Studium Hausarbeiten und Essays verlangt.

Die folgenden Anmerkungen sollen den Weg ins wissenschaftliche Arbeiten erleichtern. Sie sollen als Leitfaden beim Verfassen von Studienarbeiten behilflich sein und zugleich transparent machen, was die hieran geknüpften Erwartungen und Anforderungen von Seiten des Instituts für Soziologie sind.

Leitfaden für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeitenpdf, 165 kb

Richtlinie Große Hausarbeitpdf, 39 kb

Infoflyer zu Plagiat pdf, 3 mb

Abschlussarbeiten

Wenn Sie bereits Ihre Abschlussarbeit planen, dann beachten Sie bitte folgende allgemeine Informationen zur Organisation Ihrer Abschlussarbeit sowie die Leitlinien für die Abschlussarbeiten:

Bachelor Soziologie

Informationen zur Bachelorarbeitpdf, 1 mb (Infoveranstaltung v. 08.02.2023)

Leitlinien für die Bachelorarbeitpdf, 38 kb


Master Soziologie / Master Gesellschaftstheorie

Informationen zur Masterarbeitpdf, 2 mb (Infoveranstaltung v. 03.05.2023)

Leitlinien für die Masterarbeitpdf, 39 kb

Abschlussarbeiten werden auch am Lehrstuhl für Soziologie mit dem Schwerpunkt Märkte, Organisationen und Governance betreut. Informationen dazu finden Sie unter https://www.sozmog.uni-jena.de/lehre/studierenden-infos

Schriftliche Abschlussarbeiten

  • Bei Bachelorarbeiten sollten Erst- und Zweitbegutachtende mind. promoviert sein. Mindestens eine begutachtende Person muss promoviert sein.
  • Bei Masterarbeiten gilt, dass beide Begutachtenden mind. promoviert sein müssen.

Staatsexamina

  • Prüfungen für Staatsexamina dürfen nur von speziell zugelassenen Prüfenden abgenommen werden. Bitte erfragen Sie bei den gewünschten Prüfenden, ob sie für Prüfungen bei Staatsexamina zugelassen sind, bzw. wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter.
Aktuelle Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Modulkataloge

Kontakt zum Prüfungsamt

Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA)
Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Fr 10 bis 12 Uhr
Di und Do 12 bis 16 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Mo bis Fr 8 bis 10 Uhr
Mo und Mi 14 bis 16 Uhr