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Lehramt - Bildungswissenschaftliches Begleitstudium

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Foto: FSU Jena

Auf diesen Seiten finden Sie umfassende Informationen zum Lehramtsstudium.

Insbesondere werden Sie hier über das bildungswissenschaftliche Begleitstudium informiert, welches ein integraler Bestandteil der Lehrkräftebildung ist und in der Verantwortung des Instituts für Erziehungswissenschaft liegt.

Das Lehramt ist ein öffentliches Amt und wird von den einzelnen Bundesländern geregelt, ebenso ist die Gestaltung der Ausbildung Ländersache. Im Folgenden können Sie Wesentliches zum Lehramtsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität im Freistaat Thüringen lesen. Anhand der zugrundeliegenden Rahmenpapiere, Gesetzestexte und Verordnungen sollen Ihnen sowohl die Struktur wie auch die Inhalte des Lehramtsstudiums deutlich werden, gleichzeitig werden Sie mit den bedeutendsten Dokumenten vertraut.

Im ersten Eintrag beispielsweise erlangen Sie eine grundlegende Orientierung zum Ziel und Inhalt der Lehrkräftebildung - dort ist der entsprechende Paragraph des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes zu finden. Dieses Gesetz wiederum bezieht sich auf die KMK-Standards für die Lehrerbildung, weshalb Sie diese im zweiten Eintrag finden.
An dieser Stelle sei anzumerken, dass in den Rahmenpapieren, Gesetzen und Verordnungen stets von "Lehrerbildung" die Rede ist, damit aber alle Studierenden angesprochen werden sollen.

Im letzten Eintrag finden Sie eine umfassende Linksammlung zu den grundlegenden rechtlichen Dokumenten, die das Lehramtsstudium und den Lehrberuf in Thüringen regeln.

  • 1. Ziel und Inhalt der Lehrerbildung

    Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG):
    § 2 Ziel und Inhalt der Lehrerbildung

    (1) Ziel der Lehrerbildung ist es, für die Bildungs- und Erziehungsaufgaben einer Lehrkraft an Schulen zu befähigen. Die Lehrerbildung umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und Erweiterung der auf den Lehrerberuf bezogenen Kompetenzen und zur Stärkung der Professionalität. Sie soll die Lehrkräfte an Schulen (Lehrkräfte) qualifizieren, eigenständig Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen, am Prozess einer innovativen Schulentwicklung mitzuwirken und die eigenen Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) beschlossenen Standards für die Lehrerbildung sind Grundlage dafür.

  • 2. KMK-Standards für die Lehrerbildung

    Anforderungen an das Handeln von Lehrkräften

    "Standards in der Lehrerbildung beschreiben Anforderungen an das Handeln von Lehrkräften. Sie beziehen sich auf Kompetenzen und somit auf Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen verfügen soll. Dabei schließt berufliches Handeln auch die Kompetenz zu kollegialer Zusammenarbeit und zur Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen ein. Aus den angestrebten Kompetenzen ergeben sich Anforderungen für die gesamte Ausbildung und die Berufspraxis."
    (KMK-Ständige Konferenz der Kultusminiter in der Bundesrepublik Deutschland (2004, i.d.F. vom 16.05.2019): Standards für die Lehrerbildung - Bildungswissenschaften. Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 16.12.2004. Bonn: KMK, S.4)

    KMK-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdfExterner Link


    Auf der Grundlage der Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt wurden vier große Kompetenzbereiche formuliert:

    Kompetenzbereich: Unterrichten 
    Lehrkräfte sind Fachleute für das Lehren und Lernen.

    Kompetenzbereich: Erziehen 
    Lehrkräfte üben ihre Erziehungsaufgabe aus.

    Kompetenzbereich: Beurteilen 
    Lehrkräfte beraten sach- und adressatenorientiert und üben ihre Beurteilungsaufgabe gerecht und verantwortungsbewusst aus.

    Kompetenzbereich: Innovieren 
    Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter.


    Die vier Bereiche sind nicht als voneinander abgegrenzt zu verstehen. Sie werden im bildungswissenschaftlichen Begleitstudium kumulativ aufgebaut und im weiteren Verlauf der Lehrerbildung vertieft.

  • 3. Die drei Säulen der universitären Lehrerbildung
    Die drei Säulen der universitären Lehrerbildung
    Die drei Säulen der universitären Lehrerbildung
    Foto: Annabell Ansorg

    Fach - Fachdidaktik - Bildungswissenschaften

    Für die Fächer und die dazugehörigen Fachdidaktiken sind die entsprechenden Fachbereiche und Institute zuständig. Das bildungswissenschaftliche Begleitstudium liegt in der Verantwortung des Instituts für Erziehungswissenschaft. Es orientiert sich an den Standards für die Lehrerbildung, welche sich auf die Bildungswissenschaften beziehen und ein fächerübergreifendes Berufsbild beschreiben.

    Zum Berufsbild gehört auch, dass die Lehrerbildung als Professionalisierungsprozess nie vollständig abgeschlossen ist.

  • 4. Phasen der Lehrerbildung
    Die drei Phasen der Lehrerbildung
    Die drei Phasen der Lehrerbildung
    Foto: Annabell Ansorg

    Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG):
    § 3 Phasen der Lehrerbildung

    (1) Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Die erste Phase der Lehrerbildung umfasst ein wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches Studium. Sie endet mit der Ersten Staatsprüfung für ein schulartbezogenes Lehramt oder mit einem lehramtsbezogenen, konsekutiven Bachelor-/Masterabschluss oder mit einem lehramtsbezogenen, vierjährigen Bachelorabschluss. Die zweite Phase beinhaltet die pädagogisch-praktische Ausbildung in einem schulartbezogenen Vorbereitungsdienst. Sie wird mit einer Zweiten Staatsprüfung für ein schulartbezogenes Lehramt (Lehramtsbefähigung) nach Absatz 2 abgeschlossen. Die dritte Phase der Lehrerbildung umfasst die Lehrerfortbildung und die Lehrerweiterbildung; sie baut auf den ersten beiden Phasen auf.


    Das Lehramtsstudium (Phase I) wird an der Friedrich-Schiller-Universität geregelt durch die Prüfungs- und Studienordnungen:

    Ordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena für das Studium und die Prüfungen in Studiengängen für ein Lehramt an Gymnasienpdf, 344 kb

    Ordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena für das Studium und die Prüfungen in Studiengängen für ein Lehramt an Regelschulenpdf, 341 kb

    Dort heißt es im § 5 Qualifikationsziele, Standards und Inhalte des Studiums:
    (1) In den Modulen werden die wissenschaftlichen Kompetenzen erworben, die den Kandidaten befähigen, seine Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Lehrerausbildung (zweite Phase) fortzusetzen (Qualifikationsziele). Die Kompetenzen orientieren sich an den Lehrerbildungsstandards der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) sowie § 3 ThürEStPLGymVO bzw. § 4 ThürEStPLRSVO.

  • 5. Kompetenzaufbau im Studium

    Kompetenzkatalog

    Die im Studium zu erwerbenden Kompetenzen orientieren sich an den KMK-Standards der Lehrerbildung und dem Kompetenzkatalog für die Bildungswissenschaften, welcher in einschlägigen Verordnungen zu finden ist :
    § 3 (4) ThürEStPLGymVO Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien Externer Link
    bzw. § 4 (4) ThürEStPLRSVO Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an RegelschulenExterner Link


    Der Kompetenzkatalog ist für beide Schulformen identisch. Dort heißt es:

    "Grundlegende wissenschaftliche Kompetenzen der Bildungswissenschaften sind

    1. Erziehungs- und Bildungstheorien, Ergebnisse der Kindheits- und Jugendforschung sowie der Lern- und Bildungsforschung zu kennen und ihren Einfluss auf pädagogisches Handeln an ausgewählten Beispielen reflektieren,
    2. Unterricht, Schule, Bildungssystem und Lehrerberuf in historischen und systematischen Bezügen darstellen und einschätzen,
    3. Lernziele und Lernthematiken, Lernmedien und Lernmethoden für Unterricht und Erziehung an ausgewählten Beispielen pädagogisch analysieren, begründen und bewerten, Vermittlungs- und Interaktionsprozesse in ihrer Bedeutung für pädagogisches Handeln erkennen,
    4. Konfliktsituationen und Kommunikationsstörungen in Unterricht und Erziehung analysieren und Bewältigungsstrategien darstellen und bewerten,
    5. ausgewählte Konzepte der Lerndiagnose, Lernförderung und Leistungsbewertung zu kennen und exemplarisch anwenden,
    6. Heterogenität in ihren unterschiedlichen Dimensionen hinsichtlich des Alters, Geschlechts, der Lernfähigkeit sowie des sozialen und kulturellen Umfelds analysieren und exemplarisch schulische Handlungsstrategien entwickeln und
    7. Verfahren und Ziele der Schulentwicklung beschreiben sowie Verfahren der Qualitätsentwicklung und -sicherung einschließlich ausgewählter Evaluations- und Innovationsstrategien exemplarisch anwenden

    zu können."


    Dieser Kompetenzkatalog formuliert die zu prüfenden Inhalte der Staatsexamensprüfungen. Um diese Kompetenzen aufzubauen, sind die Module im bildungswissenschaftlichen Begleitstudium am Katalog orientiert.

  • 6. Die Module des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums

    Wissenschaftlich fundierte Vorbereitung auf die Arbeit als Lehrkraft 

    Eine Erläuterung zum modularen Aufbau des Lehramtsstudiums finden Sie auf den Seiten des ZLB (Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung):
    Ablauf des Studiums im Janaer Modell der Lehrerbildung

    Hier finden Sie einen Musterstudienplan für das bildungswissenschaftliche Begleitstudium im Jenaer Modell der Lehrerbildung:
    (Achtung: Der Aufbau des Lehramtsstudiums wurde vor einigen Jahren reformiert - die "neuen" Module sind mit dem Buchstaben a gekennzeichnet. Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium aufgenommen haben, belegen die Module L1a - L7a, im Musterstudienplan auf Seite 2).
    Bildungswissenschaftlicher Teil Lehramt Regelschule und GymnasiumExterner Link

    Die bildungswissenschaftlichen Module bilden keinen eigenständigen Modulkatalog, sondern sind im Modulkatalog eines jeden Faches für das Lehramt zu finden.
    Beispiel: Modulkatalog Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen im Fach EnglischExterner Link

  • 7. Staatsexamensprüfungen in den Bildungswissenschaften

    Das Lehramtsstudium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen.

    Wissenswertes zum Ablauf und zur Struktur der Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten des ZLB (Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung): 
    Erste Staatsexamensprüfung - Ablauf und StrukturExterner Link

    Außerdem werden Sie auf den Seiten des Lehramtsreferats mit aktuellen Informationen versorgt: https://www.lehramt-jena.de/Externer Link


    Die Erste Staatsprüfung besteht aus mehreren Prüfungsleistungen: 8 Prüfungen und einer wissenschaftlichen Hausarbeit. 
    Von den 8 Prüfungen werden in den Bildungswissenschaften zwei abgelegt: eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die beiden Prüfungen erfolgen in unterschiedlichen erziehungswissenschaftlichen Teildisziplinen (Bereiche), welche Sie zur Prüfung wählen können. Die Wahlmöglichkeiten sind durch das LPA festgelegt, i.d.R. umfassen diese: 

    • Allgemeine und Historische Pädagogik 
    • Förderpädagogik und Sozialpädagogik
    • Pädagogische Psychologik
    • Schulpädagogik

    Wahl der Bereiche und Prüfungsliteratur

    Eine Prüfung im Fach Bildungswissenschaften muss in der Schulpädagogik sein, da diese die zentrale erziehungswissenschaftliche Teildisziplin für angehende Lehrkräfte ist. Sie entscheiden jedoch selbst, ob Sie darin schriftlich oder mündlich geprüft werden möchten. Unter folgendem Link finden Sie die Prüfungsliteratur und Hinweise zum Ablauf der Prüfung in den unterschiedlichen Formaten (mündlich, schriftlich) im Bereich Schulpädagogik: Leseliste Schulpädagogikpdf, 164 kb

    Prüfungsliteratur der anderen Bereiche: 

    Hier finden Sie die Leseliste für "Pädagogische Psychologie"pdf, 250 kb. Die Leselisten für die Bereiche "Historische Pädagogik" und "Sozialpädagogik" sind hier nicht online zu finden. Die relevante Prüfungsliteratur wird in den zugehörigen Seminaren bekannt gegeben!


    Rechtliches: Zur Durchführung

    Die Erste Staatsprüfung ist gesetzlich geregelt durch das Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG), § 18 Erste Staatsprüfung. Dort heißt es in Absatz 2: "Die Durchführung obliegt dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium (Landesprüfungsamt für Lehrämter)"

    Bitte beachten Sie, dass alle Staatsexamensprüfungen vom Landesprüfungsamt für Lehrämter organisiert werden! 
    Landesprüfungsamt für Lehrämter

    Rechtliches: Zu den Inhalten

    Die Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (ThürEStPLGymVO) legt in den Paragraphen 13 (Schriftliche Prüfungen) und 14 (Mündliche Prüfungen) fest:
    Bzw.
    Die Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThürEStPLRSVO) legt in den Paragraphen 14 (Schriftliche Prüfungen) und 15 (Mündliche Prüfungen) fest:

    "Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus den Bestimmungen der Anlage und dem in §3 aufgeführten Kompetenzkatalog"

    Den besagten Kompetenzkatalog finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt 5.Kompetenzaufbau im Studium.


    Schriftliche Prüfung Schulpädagogik (L5/L5a)

    Aus drei Fragestellungen, die sich auf alle vier Kompetenzbereiche der KMK und damit auf die vollständige Literaturliste beziehen können, wählen Sie eine Frage aus und bearbeiten diese in der Klausur (4 Stunden).

    Die Bearbeitung des Themas orientiert sich am Dreischritt:

    1. Rekonstruktion des themenbezogenen Wissens,
    2. Anwendungsbezüge und Beispiele aus der schulischen und unterrichtlichen Praxis,
    3. Konsequenzen und kritische Reflexion auf den themenbezogenen Gegenstand.

    Mündliche Prüfung Schulpädagogik (L6/L6a)

    Die mündliche Prüfung hat einen Umfang von 30 Minuten. Ein Kompetenzbereich ist wählbar zur Vertiefung (ca. 15 Minuten), ansonsten sind alle Kompetenzbereiche Gegenstand der Prüfung. Zur Prüfungsvorbereitung empfehlen wir den Besuch einer Sprechstunde bei dem/der zugewiesenen Prüfer/in. Die Anfertigung eines Thesenpapiers mit 4- 6 Thesen ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

    Das Prüfungsgespräch orientiert sich am Dreischritt:

    1. Rekonstruktion des themenbezogenen Wissens,
    2. Anwendungsbezüge und Beispiele aus der schulischen und unterrichtlichen Praxis,
    3. Konsequenzen und kritische Reflexion auf den themenbezogenen Gegenstand.

    Wissenschaftliche Hausarbeit in den Bildungswissenschaften (L7/L7a)

    Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in den Bildungswissenschaften, in einem der gewählten Prüfungsfächer oder in einer der gewählten Fachdidaktiken angefertigt werden. 

  • 8. Welche Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und zentralen Dokumente sollten Sie kennen und beachten?
Information

Hier finden Sie ein umfassendes Informationsblatt: Informationen zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasienpdf, 255 kb, herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. (Stand 2010 - die Informationen sind weiterhin gültig)

Information

Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen: FAQs zum bildungswissenschaftlichen BegleitstudiumExterner Link

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Projekt zur Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung