
Prüfungsamt für die Studiengänge Bachelor of Science, Master of Science und Diplom
Für die Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) ist das Akademische Studien- und Prüfungsamt zuständig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Bitte vermeiden Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens und Mehrfachanfragen. Wir bearbeiten Ihre Anfragen schnellstmöglich und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, sobald es möglich ist.
Für Ihre telefonischen Anfragen nutzen Sie bitte ausschließlich unsere Telefonsprechzeiten.
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 011
Am Steiger (Haus 1) 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Di.: 13:30 – 15:00 Uhr
Do.: 10:30 – 12:00 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Montag: 09:00 – 11:00, 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 09:00 Uhr, 13:45 – 14:45 Uhr
Zuständigkeitsbereiche
- B.Sc. + M.Sc. A - O
- Nachteilsausgleichsverfahren B.Sc. & M.Sc. A - Z
- Widerspruchsverfahren B.Sc. & M.Sc. A - Z
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Hinweis zum Bestätigungsverfahren im Masterbewerbungsprozess
Im Zusammenhang mit den turnusmäßigen Masterbewerbungen und den damit einhergehenden Bescheinigungen / Leistungsübersichten, die durch die Prüfungsbehörde (Prüfungsamt) ausgestellt werden müssen, weisen wir auf folgende Verfahrensweise hin:
- die Bearbeitung durch das Prüfungsamt ist ausschließlich innerhalb der Präsenzsprechstunde möglich, gern auch als bevollmächtigte Person,
- mitzubringen sind max. 5 vollständige Leistungsübersichten (Ausdruck aus Friedolin - doppelseitig), sowie vorausgefüllte (Name, Vorname, Studiengang) etwaige Bestätigungsformulare anderer Universitäten,
- das Formular "Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Bachelor- studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs als Voraussetzung für die Zulassung zu approbationskonformen Masterstudiengängen Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" wird direkt vor Ort von der zuständigen Sachbearbeiterin ausgestellt (max. 5 Exemplare).
Eine digitale Übermittlung derartiger Bescheinigungen i. V. m. Anfragen über das Ticketsystem kann aus kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden.
Ausfall Telefonsprechstunde & Präsenzsprechstunde:
Am Donnerstag, dem 12. Juni 2025 entfällt die Telefonsprechstunde (A-O) 08:00 - 09:00 Uhr und die Präsenzsprechsstunde 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr ersatzlos.
Wir empfehlen für dringende Anliegen oder Fristensachen stets die Präsenzsprechstunde zu nutzen.
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 218
Am Steiger (Haus 1) 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Mittwoch: 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Montag, Dienstag: 13:15 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 10:00 Uhr, 11:30 – 12:00 Uhr
Zuständigkeitsbereiche
B.Sc.+ M.Sc. P - Z,
Diplom A - Z
-
Hinweis zum Bestätigungsverfahren im Masterbewerbungsprozess
Im Zusammenhang mit den turnusmäßigen Masterbewerbungen und den damit einhergehenden Bescheinigungen / Leistungsübersichten, die durch die Prüfungsbehörde (Prüfungsamt) ausgestellt werden müssen, weisen wir auf folgende Verfahrensweise hin:
- die Bearbeitung durch das Prüfungsamt ist ausschließlich innerhalb der Präsenzsprechstunde möglich, gern auch als bevollmächtigte Person,
- mitzubringen sind max. 5 vollständige Leistungsübersichten (Ausdruck aus Friedolin - doppelseitig), sowie vorausgefüllte (Name, Vorname, Studiengang) etwaige Bestätigungsformulare anderer Universitäten,
- das Formular "Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Bachelor- studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs als Voraussetzung für die Zulassung zu approbationskonformen Masterstudiengängen Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" wird direkt vor Ort von der zuständigen Sachbearbeiterin ausgestellt (max. 5 Exemplare).
Eine digitale Übermittlung derartiger Bescheinigungen i. V. m. Anfragen über das Ticketsystem kann aus kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden.
Ausfall Telefonsprechstunde & Präsenzsprechstunde:
Am Donnerstag, dem 12. Juni 2025 entfällt die Telefonsprechstunde (P-Z) 07:30 - 10:00 Uhr und die Präsenzsprechsstunde 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr ersatzlos.
Wir empfehlen für dringende Anliegen oder Fristensachen stets die Präsenzsprechstunde zu nutzen.
Aktuelle Prüfungszeiträume im Sommersemester 2025
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14. Juli – 1. August 202514. Juli – 1. August 2025Bachelorprüfungen - 1. Prüfungszeitraum
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14. – 25. Juli 202514. – 25. Juli 2025Masterprüfungen im 2. FS - 1. Prüfungszeitraum
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14. – 25. Juli 202514. – 25. Juli 2025Masterprüfungen im 4. FS - 1. Prüfungszeitraum
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22. September – 10. Oktober 2025 0 Uhr22. September – 10. Oktober 2025 0 UhrBachelorprüfungen - 2. Prüfungszeitraum / Nachprüfungen / Wiederholungsprüfungen
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22. September – 10. Oktober 2025 0 Uhr22. September – 10. Oktober 2025 0 UhrMasterprüfungen 2. FS - 2. Prüfungszeitraum / Nachprüfungen / Wiederholungsprüfungen
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22. – 26. September 2025 · 0 Uhr22. – 26. September 2025 0 UhrMasterprüfungen 4. FS - 2. Prüfungszeitraum / Nachprüfungen / Wiederholungsprüfungen
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1. Prüfungsrücktritt (Krankheit) & Formular „Ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“
Bitte beachten Sie, dass ab sofort ein neues Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zur Verfügung steht und möglichst von Ihnen zu verwenden ist! Dieses Formular oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch Ihr Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Prüfungsamt einzureichen.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage und von der Prüfungsbehörde, dem Prüfungsamt zu treffen!
Diese Feststellung kann nicht allein der behandelnde Arzt übernehmen, um u. a. Fälle ausschließen zu können, die nach Prüfungsrecht keine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit darstellen.
Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden, zumindest aber die damit verbundenen Leistungseinschränkungen offen zulegen.
Ein ärztliches Attest in Form einer AU-Bescheinigung wird nicht akzeptiert, sofern es nicht ein Mindestmaß an Angaben (ärztliche Einschätzung der Leistungseinschränkung im Zusammehang mit der Erkrankung und mit erkennbarem Bezug zur konkreten Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung etc.)) aufweist. Die Angabe der Diagnose ist nicht notwendig / gefordert. Ohne derartige Angaben auf dem Attest ist Ihr Prüfungsamt im Sinne der Chancengleichheit verpflichtet, Angaben nachzufordern, verbunden mit dem Risiko für Sie, dass Ihr Rücktritt abgelehnt wird.
Die PU-Bescheinigung oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.
Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare für Studierende".
Sie können den Nachweis zur krankheitsbededingten Prüfungsunfähigkeit entweder:
- in den Briefkasten am Büro von Frau Schache / Frau Klemmer einwerfen,
- per Post senden: Institut für Psychologie, Prüfungsamt Psychologie, Am Steiger 3 Haus 1, 07743 Jena oder
- per E-Mail über das Ticketsystem fristgerecht einreichen. Bitte scannen Sie das Originaldokument ein und schicken es dann als PDF.
Stand: 28. Mai 2025 (verpflichtende Gültigkeit ab 1. Januar 2023)
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2. Aktualisierung Eigenständigkeitserklärung ab Januar 2024
Vor dem Hintergrund des Einsatzes von KI-Tools für Seminar- und Abschlussarbeiten wurde eine Eigenständigkeitserklärung erarbeitet, die ab sofort für Seminar- und Abschlussarbeiten zu verwenden ist. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Informationen zu Abschlussarbeiten", sowie im HanFRIED im Ordner Eigenständigkeitserklärung unter dem VP Studium und Lehre, dem VP Digitalisierung sowie dem Rechtsamt.
Stand: Januar 2024
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3. Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsaugleich samt ergänzender ärztlicher Atteste reichen Sie bitte möglichst zu Beginn des jeweiligen Semester, bzw. innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist bei Frau Klemmer (Zuständigkeit B.Sc. A-Z, M.Sc. A-Z) ein.
Die Einreichung kann zur Fristwahrung als PDF über das Ticketsystem erfolgen. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, weisen wir entsprechend darauf hin. Wählen Sie zur Einreichung die dafür zur Verfügung stehende Anfrageart "Nachteilsausgleich" aus.
Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare für Studierende".
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4. Anrechnung von Studienleistungen (Hochschulwechsel / höheres Fachsemester)
Zur Vereinfachung von Verfahrensprozessen auf Seiten der Studierenden, der Modulverantwortlichen und des Prüfungsamt Psychologie verwenden Sie bitte im Falle von Hochschulwechsel und/oder Einstufung ins höhere Fachsemester (nach erfolgter Immatrikulation) das Formular "Antrag_Anrechnung_Studienleistungpdf, 241 kb".
Sie finden das Formular unter der Rubrik "Formulare für Studierende".
Bei Fragen können Sie sich gerne beratend an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamt Psychologie und/oder den Fachschaftsrat des Institut für Psychologie wenden.
Stand: 3. Februar 2025
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5. Erweitertes Führungszeugnis - Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa - angewandte ambulante Praxis der Psychotherapie (KLiPPT)
Gemäß der Prüfungsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Psychologie und angelehnt an die örtlich einschlägigen Rechtsgrundlagen besteht für die Studierenden des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie die Pflicht, aufgrund der angewandten praktischen Tätigkeit im Rahmen des Moduls Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für die Zulassung zum Modul in Verbindung mit §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG), ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Anderenfalls wird die Zulassung zur Teilnahme am Modul versagt.
Das entsprechende Führungszeugnis ist rechtzeitig genug bei der dafür zuständigen Meldebehörde durch den Studierenden zu beantragen und spätestens 4 Wochen vor Beginn der praktischen Tätigkeit und der ambulanten psychotherapeutischen Patientenbehandlung im Sekretariat der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz für Kinder, Jugendliche und Familien (PHAK), Lehrstuhl für Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur augenscheinlichen Kontrolle vorzulegen.
Zu beachten ist, dass das erweiterte Führungszeugnispdf, 166 kb bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf.
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Rothermund, Klaus, Univ.-Prof. Dr. Professur Allgemeine Psychologie II
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 214
Am Steiger 3
07743 Jena -
Klemmer, Claudia Studienberatung; Prüfungsamt Psychologie Zuständigkeitsbereich A - O Studienangelegenheiten
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 011
Am Steiger 3
07743 JenaSprechzeiten:
Dienstag: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 10:30 Uhr - 12:00 Uhr -
Schache, Carola Studienberatung; Prüfungsamt Psychologie Zuständigkeitsbereich P - Z Studienangelegenheiten
Institutsgebäude (Haus 1), Raum 218
Am Steiger 3
07743 JenaSprechzeiten:
Mittwoch: 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 Uhr - 11.30 Uhr