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Die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Magister, Diplom, Bachelor u.ä.) im Studiengang Erziehungswissenschaft oder in einem verwandten Studiengang im In- oder Ausland. Die Zulassung zum Studium setzt die fachliche Befähigung voraus. Diese erfordert sozialwissenschaftliche (Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Soziologie, etc.) Grundkenntnisse (mindestens 70 ECTS), die durch die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen nachzuweisen sind, sowie praktische Erfahrungen durch den Nachweis von Praktika, Zeiten beruflicher Tätigkeit oder Fort- und Weiterbildungen.
Dem Zulassungsantrag sind Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, Darstellung des persönlichen Werdegangs (tabellarischer Lebenslauf) und Nachweis über bisherige Praktika, Zeiten beruflicher Tätigkeit sowie absolvierte Fort- und Weiterbildungen beizufügen.
Voraussetzung ist der Nachweis mindestens einer modernen Fremdsprache auf Abiturniveau und der Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache.
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