Information
Anträge an das Institut (zur Nutzung von Räumen, die durch das ISW verwaltet werden):
- diese Regelung betrifft alle Anträge außerhalb der curricular stattfindenden Lehrveranstaltungen
- die Anträge sind bis zum 30.5. d.J. für das Wintersemester, bis zum 30.11. d.J. für das SS zu stellen
- diese Regelungen gelten für
- Theorieräume im Gebäude Seidelstraße 20
- Sporthallen im Gebäude Seidelstraße 20
- Dreifelderhalle und Freiflächen des Universitätssportzentrum für die Zeiten, in denen das ISW dies regulär nutzt*
- dieser Antrag ist bei der Verwaltungsleitung des ISW einzureichen (Adresse ist im Antragsformular enthalten)
- für Mitglieder und Abteilungen des USV gilt: dieser Antrag ist vorab über die Geschäftsstelle des USV zu genehmigen
- eine Rückantwort wird innerhalb von 10 Werktagen erfolgen
- Ausnahmen von dieser Regelung können bis 4 Wochen vor Semesterbeginn beantragt werden
- Anträge zu anderen Terminen sind generell möglich; die Wahrscheinlichkeit einer positiven Berücksichtigung sinkt dann aber
Anträge an den USV (zur Nutzung von Räumen, die durch den USV verwaltet werden):
- die Anträge für Wochennutzung sind bis zum 30.5. bzw. 30.11. d.J. für das folgende Halbjahr zu stellen
- die Anträge auf Nutzung von Wochenenden sind bis 30.5. d. J. für die Nutzung vom 1.8.-31.7. des Folgejahres zu stellen
- diese Regelungen gelten für
- Dreifelderhalle für die Zeiten, in denen der Hochschulsport und der USV diese regulär nutzen
- für das Universitätssportzentrum
- eine Rückantwort wird innerhalb von 10 Werktagen erfolgen Ausnahmen von dieser Regelung können bis 4 Wochen vor Semesterbeginn beantragt werden
- Anträge zu anderen Terminen sind generell möglich; die Wahrscheinlichkeit einer positiven Berücksichtigung sinkt dann aber
Formulare: