Seminarraum

Raumnutzung

für die durch das Institut verwalteten Räume
Seminarraum
Foto: Franz Surek
Information

Anträge an das Institut (zur Nutzung von Räumen, die durch das ISW verwaltet werden):

  • diese Regelung betrifft alle Anträge außerhalb der curricular stattfindenden Lehrveranstaltungen
  • die Anträge sind bis zum 30.5. d.J. für das Wintersemester, bis zum 30.11. d.J. für das SS zu stellen
  • diese Regelungen gelten für
  • Theorieräume im Gebäude Seidelstraße 20
  • Sporthallen im Gebäude Seidelstraße 20
  • Freiflächen am ISW
  • Dreifelderhalle und Freiflächen des Universitätssportzentrum für die Zeiten, in denen das ISW dies regulär nutzt*

 

  • dieser Antrag ist bei der Verwaltungsleitung des ISW einzureichen (Adresse ist im Antragsformular enthalten)
  • für Mitglieder und Abteilungen des USV gilt: dieser Antrag ist vorab über die Geschäftsstelle des USV zu genehmigen
  • eine Rückantwort wird innerhalb von 10 Werktagen erfolgen
  • Ausnahmen von dieser Regelung können bis 4 Wochen vor Semesterbeginn beantragt werden
  • Anträge zu anderen Terminen sind generell möglich; die Wahrscheinlichkeit einer positiven Berücksichtigung sinkt dann aber

 

 

Anträge an den USV (zur Nutzung von Räumen, die durch den USV verwaltet werden):

  • die Anträge für Wochennutzung sind bis zum 30.5. bzw. 30.11. d.J. für das folgende Halbjahr zu stellen
  • die Anträge auf Nutzung von Wochenenden sind bis 30.5. d. J. für die Nutzung vom 1.8.-31.7. des Folgejahres zu stellen
  • diese Regelungen gelten für
  • Dojo
  • Bootshäuser
  • Dreifelderhalle für die Zeiten, in denen der Hochschulsport und der USV diese regulär nutzen
  • für das Universitätssportzentrum

 

  • eine Rückantwort wird innerhalb von 10 Werktagen erfolgen Ausnahmen von dieser Regelung können bis 4 Wochen vor Semesterbeginn beantragt werden
  • Anträge zu anderen Terminen sind generell möglich; die Wahrscheinlichkeit einer positiven Berücksichtigung sinkt dann aber

 

Formulare: