FAQ

FAQ für Studierende des Prüfungsamt Psychologie

nach den Regelungen der Rahmenprüfungsordnungen ab 01.04.2026
FAQ
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Hinweis

Hier finden Sie Informationen und Dokumente, die besonders häufig im Studien- und Prüfungsamt Psychologie nachgefragt werden. Sollten Fragen nicht mit aufgeührt oder eindeutig beantwortet sein, sind wir für Hinweise dankbar. 

Bitte beachten Sie, dass allein die Studien- und Prüfungsordnung sowie der Modulkatalog Ihres Studienganges rechtsverbindlich gültig sind.

Zuständigkeit

  • Für welche Studiengänge ist das Prüfungsamt Psychologie zuständig?

    Das Prüfungsamt Psychologie ist für folgende Studiengänge zuständig:

    • B.Sc. Psychologie 
    • M.Sc. Psychologie 
  • Wer ist für mich im Prüfungsamt Psychologie zuständig?

    Für Studenten im Studiengang Bachelor of Science und Master of Science mit Anfangsbuchstaben A-O (Name) ist Frau Claudia Klemmer zuständig.

    Für Widerspruchsverfahren und Nachteilsausgleichsverfahren ist ausschließlich Frau Claudia Klemmer für Studierenden im Studiengang Bachelor of Science und Master of Science mit Anfangsbuchstaben A-Z (Name) zuständig.

    Für Studenten im Studiengang Bachelor of Science und Master of Science mit Anfangsbuchstaben P-Z (Name) ist Frau Carola Schache zuständig.

  • Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
    • an den jeweiligen Prüfer oder Dozenten
    • an die zuständige Studienfachberatung

Anträge und Antragsbearbeitung

  • Antragseinreichung

    Wie kann ich einen Antrag oder eine Anfrage an das Studien- und Prüfungsamt Psychologie stellen?

    Anträge und allgemeine Anfrage die nicht bereits durch die FAQs beantwortet werden konnten, können Sie über das Service-Desk PortalExterner Link (bevorzugt bei Anträgen, offiziellen Anfragen, Dokumentenübermittlung) einreichen. Anfragen in Prüfungsangelegenheiten sind ausschließlich über das Prüfungsamt Psychologie einzureichen, und werden bei bestehender Notwendigkeit / Regelung durch die Sachbearbeiterin an die Prüfungsausschussvorsitzende zur Prüfung / Entscheidung weitergeleitet. Eine direkte Kontaktaufnahme von Studierenden mit der Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht erwünscht. In Fällen, in denen eine Bestätigung von Prüfer/innen oder Lehrenden notwendig ist, müssen hier Bestätigungsformulare im PDF-Format als Anhang hochgeladen werden. 

    Über die Telefonsprechstunde (bevorzugt bei allgemeinen Anfragen, Auskünften), wobei Anfragen und Anträge immer zeitnah und, soweit erforderlich, unbedingt fristgemäß gestellt werden müssen.

    Für mein Anliegen gibt es kein Antragsformular im Service-Desk. Was ist zu tun?

    Bitte nutzen Sie das Formular „Sonstiges“ und achten Sie darauf, dass folgende Angaben und Dokumente enthalten sind:

    Notwendige Angaben zur betreffenden Prüfung:

    • Matrikelnummer
    • Modulbezeichnung
    • Prüfungsnummer
    • Prüfungsdatum und Prüfungsversuch (1., 2., 3. Versuch der Prüfung)
    • Name des Prüfers / der Prüferin

    Formerfordernisse:

    • Erläutern Sie die Gründe für Ihren Antrag/Ihr Anliegen so detailliert, dass das Prüfungsamt / der Prüfungsausschuss in die Lage versetzt wird, den Grund Ihres Antrages nachzuvollziehen.
    • Geben Sie an, welches Ziel Sie genau mit Ihrem Antrag/Ihrem Anliegen erreichen möchten.
    • Unterschreiben Sie Ihren Antrag digital oder senden Sie uns ein händisch unterschriebenes und eingescanntes Antragsdokument.

    Einem Antrag sind i. d. R. immer entsprechende Nachweise bzw. Belege beizufügen. Sollten Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder über das Service-Desk PortalExterner Link bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin des Prüfungsamt Psychologie, um Unklarheiten im Vorfeld klären zu können.

    Verspätete Anträge oder die Nichteinhaltung von Fristen kann zu Nachteilen für Ihr Studium führen, da kein Anspruch auf nachträgliche Gewährung besteht.

    Kann ich Antragsformulare von anderen Prüfungsämtern im PDF-Format oder im Service-Desk der Friedrich-Schiller-Universität verwenden?

    Nein. Derzeit gibt es kein gemeinsames Formularwesen bzw. keinen gemeinsamen Service-Desk der Prüfungsämter an der Friedrich-Schiller-Universität. Bitte nutzen Sie als Studierende/r in der Verantwortlichkeit des Studien- und Prüfungsamtes Psychologie der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften den verlinkten Service-DeskExterner Link.

  • Antragsbearbeitung

    Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?

    Die konkrete Bearbeitungszeit von Anträgen im Studien- und Prüfungsamt beginnt ab dem Vorliegen aller notwendiger Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall krankheits- oder urlaubsbedingt, oder durch für die Klärung notwendige Recherchen oder die Weiterleitung an Entscheidungsgremien längere Bearbeitungszeiten möglich sind. Bitte vermeiden Sie vorfristige Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Sie helfen uns damit, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Wir bemühen uns stets um eine kapazitätsangepasste zeitnahe Bearbeitung. 

    Bekomme ich eine Rückmeldung?

    Betrifft Ihr Antrag eine oder mehrere Prüfungen, können Sie den Stand der Bearbeitung in der Regel direkt in Friedolin kontrollieren, wenn er abschließend bearbeitet wurde. Sofern kein hiermit zusätzlicher Hinweis verknüpft ist oder ein postalischer Bescheid nötig ist, erfolgt keine explizite Rückmeldung. Sollten Sie feststellen, dass sich Ihr Anliegen nach längerer Zeit noch nicht gelöst hat und Ihr Anfrageticket noch nicht bearbeitet wurde, fragen Sie bitte noch einmal innerhalb der Telefon- oder Präsenzsprechstunde nach. Für den Fall, dass Sie die Sprechzeiten nicht wahrnehmen können, legen Sie hierfür bitte kein neues Ticket an, sondern nutzen Sie das ursprüngliche Anfrageticket im Service-DeskExterner Link.

Allgemeine Informationen rund um Prüfungen

  • Prüfungen – Das Wichtigste im Überblick

    Wo finde ich wichtige Informationen zu Prüfungsregularien?

    Die für Sie geltenden Prüfungsregularien sind an / in unterschiedlichen Dokumenten hinterlegt. Dies sind:

    Rahmenprüfungsordnung und Fachprüfungsordnung

    Hier sind die Bestimmungen zu Prüfungen an der Universität Jena geregelt. Es gibt jeweils eine Rahmenprüfungsordnung der Universität Jena für

    Außerdem gibt es fakultätsspezifische Fachprüfungsordnungen für jeden der genannten Abschlüsse.

    Studienordnung 

    Hier sind die allgemeinen Bestimmungen sowie die wichtigsten Voraussetzungen für Ihren Studiengang geregelt. Es gibt eine Studienordnung je Studiengang. Die Ordnungen der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften finden Sie hier.

    Modulkatalog

    Hier finden Sie Informationen zu Inhalten, Teilnahmevoraussetzungen, Lehrveranstaltungen, Prüfungsanzahl und Prüfungsformen der von Ihnen zu absolvierenden Module. Alle Modulkataloge der Universität Jena finden Sie hierExterner Link.

    Wie viele Prüfungsversuche stehen mir zur Verfügung?

    Ihnen stehen für jede Prüfungsleistung drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet nur die Abschlussarbeit, diese darf einmal wiederholt werden (zwei reguläre Prüfungsversuche).

    Was ist ein Prüfungszeitraum? 

    Ein Prüfungszeitraum umfasst die Prüfungen eines bestimmten Semesters und endet i. d. R. vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters. Innerhalb dieses Zeitraumes sollten die Prüfungen des jeweiligen Semesters abgeschlossen sein. 

    Wie viele Prüfungstermine je Semester gibt es? 

    Je Semester werden i. d. R. zwei Prüfungstermine angeboten. Für Praktika ist abweichend hiervon zum Teil nur ein Termin je Semester vorgesehen. Der 1. Termin findet in der Regel am Ende bzw. kurz nach Ende der Vorlesungszeit statt. Die Prüfungen des 2. Termins finden meist am Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters statt. Die Prüfungen des Termins 02 sollen bis zur vierten Woche der Vorlesungszeit des Folgesemesters abgeschlossen sein. 

    Was muss ich bei meiner Prüfungsteilnahme beachten? 

    Wenn Sie eine Prüfung antreten, erklären Sie sich damit automatisch für prüfungsfähig. Sollten Sie sich krank fühlen oder sollten andere atypische leistungsmindernde Umstände vorliegen, muss dies unverzüglich von Ihnen angezeigt werden. Wenden Sie sich hierfür direkt und unverzüglich über den Service-DeskExterner Link an das Studien- und Prüfungsamt. Das Prüfungsergebnis einer angemeldeten und durchgeführten Prüfung ist immer gültig. Sollten Sie unentschuldigt nicht erscheinen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

  • Prüfungsform

    Welche Prüfungsformen gibt es?

    Grundsätzlich sind bei Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen die folgenden Prüfungsformen möglich:

    • Schriftliche Prüfungen mit Aufsicht (z. B. Klausuren)
    • Mündliche Prüfungen
    • Praktische Prüfungen
    • Verbale oder grafische Präsentationen (z.B. Seminarbeiträge, Referate)
    • Schriftliche Prüfungen ohne Aufsicht (z. B. Praktikumsbericht / Praktikumsprotokolle, Hausarbeiten).

    Die angegebenen Prüfungsformen können auch miteinander kombiniert werden.

    Wo ist festgelegt, in welcher Form eine Modulprüfung abzulegen ist? 

    Die Form der Modulprüfung bzw. der Modulteilprüfungen ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen oder wird - bei mehreren möglichen Prüfungsformen - zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Form der Wiederholungsprüfung kann von der ursprünglichen Prüfungsform abweichen. 

    Kann ich die Prüfungsform wechseln? 

    Im Fall eines Drittversuchs kann ein Wechsel der Prüfungsform in besonderen Ausnahmefällen von einer schriftlichen Prüfung mit Aufsicht zu einer mündlichen Prüfung oder von einer mündlichen Prüfung zu einer schriftlichen Prüfung mit Aufsicht beim Studien- und Prüfungsamt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen: 

    • Es ist ein Antrag im Service-DeskExterner Link über das Formular "Sonderantrag / Härtefallantrag" zu stellen.
    • Es muss ein Grund genannt sein, der glaubhaft macht, dass der Wechsel der Prüfungsform notwendig ist.
    • Der Wechsel der Prüfungsform muss mit der/dem verantwortlichen Prüfenden abgestimmt sein. Die/der Prüfende bestätigt ihr/sein Einverständnis dem Studien- und Prüfungsamt gegenüber schriftlich.
    • Der Antrag ist spätestens 10 Werktage vor dem regulären bzw. vereinbarten Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsamt einzureichen. 

    Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Drittversuche (2. Wiederholungsprüfung) unter Wiederholung von Prüfungen.

  • Chronische Erkrankung / Nachteilsausgleich

    Ich habe eine Behinderung / Einschränkung bzw. chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen? 

    Grundsätzlich kann jeder Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen. Entsprechende Regelungen entnehmen Sie der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

    Ihr Prüfungsamt Psychologie, das Diversitätsbüro oder auch Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums berät sie in diesen Fragen gern. 

    Bin ich anspruchsberechtigt für einen Nachteilsausgleich in Prüfungsverfahren? 

    Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Studierende, denen aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung tatsächlich Nachteile im Studium bzw. während bevorstehenden Prüfungsverfahren entstehen, die nicht die Leistungsfähigkeit (sprich: die in den jeweiligen Prüfungen zu ermittelnden und nachzuweisenden Fähigkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsfähigkeit (Artikulation, Übermitteln des erlernten Wissens) liegen.

    Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch durch die dafür zuständige Sachbearbeiterin des Prüfungsamts Psychologie in Abstimmung mit der Prüfungsausschussvorsitzenden zu prüfen. 

    Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für Prüfungsverfahren beantragen? 

    Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte so früh wie möglich, vorzugsweise zum Beginn des Semesters, jedoch in jedem Fall innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist, damit ausreichend Zeit zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags bleibt.

    Der Nachteilsausgleich muss erst durch die zuständige Sachbearbeiterin im Studien- und Prüfungsamt vorbereitend / prüfend bearbeitet werden, und dann schlussendlich von der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden, so dass die Bearbeitungszeit i. d. R. mind. acht Wochen beträgt. Erst nachdem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben, können die genehmigten Maßnahmen geplant und in Ihrer Eigenverantwortung und Kontaktaufnahme mit den Prüfern umgesetzt werden. Beachten Sie das bitte im Hinblick auf die dafür von Ihnen vorgesehen Prüfungen, wenn Sie dafür einen Nachteilsausgleich begehren.

    Erstellen Sie vorzugsweise eine Anfrage über den Service-DeskExterner Link (Anfrageart "Nachteilsausgleich") und laden Sie bitte unbedingt den Antrag auf Nachteilsausgleichpdf, 280 kb als Dokument in Ihrer Anfrage mit hoch.

    Fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, Atteste, Stellungnahmen, fachärztliche Gutachten o.ä. von Ärzten, Fachärzten, Therapeuten über Ihre Behinderung oder Erkrankung bei. 

    Was muss ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich befürwortet wurde? 

    Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie in Form eines Bescheides vom Studien- und Prüfungsamt Psychologie postalisch zugesandt. Sofern Ihrerseits Einverständnis besteht (vorher kundtun), kann Ihnen der Bescheid auch als PDF per Email über den Service-DeskExterner Link vorab übermittelt werden.

    Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, müssen Sie sich unverzüglich mit den jeweiligen Prüfenden in Verbindung setzen, um die Modalitäten der Prüfungserbringung konkret abzusprechen. Eine Information von Seiten des Prüfungsamt Psychologie direkt an die Prüfer ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und kann deshalb nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid. 

    Kann ich trotz eines bewilligten Nachteilsausgleichs einen Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen beantragen? 

    Bei akuter Erkrankung können Sie selbstverständlich von Prüfungen zurücktreten. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Prüfungsrücktritt wegen akuter Erkrankung". 

    Die Einschränkungen, die sich aus Ihrer chronischen Erkrankung oder Behinderung in Prüfungssituationen ergeben, gelten durch die im Rahmen des Nachteilsausgleichs bewilligten Maßnahmen als ausgeglichen. Prüfungsrücktritte auf Grundlage der dem Nachteilsausgleich zugrundeliegenden chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sind daher nur in besonderem Ausnahmefall bspw. bei einer neu auftretenden Symptomatik möglich. Bei Änderungen bezüglich der Ausprägung der bei Ihrem Nachteilsausgleich berücksichtigten Einschränkungen, die eine Anpassung der bewilligten Maßnahmen notwendig macht, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt auf.

  • Ausschlussfrist / Frist zur Beendigung des Studiums (B.Sc. & M.Sc.)

    Innerhalb welcher Frist muss ich mein Studium spätestens abgeschlossen haben? 

    Grundsätzlich sollten Sie Ihr Studium möglichst innerhalb der in der Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit abschließen. Zusätzlich gibt es eine abschlussspezifische Frist zum Ablegen aller Prüfungen: 

    • Bachelorstudiengänge: Regelstudienzeit + 4 Fachsemester = 10 Fachsemester
    • Masterstudiengänge: Regelstudienzeit + 3 Fachsemester = 7 Fachsemester

    Das Studien- und Prüfungsamt informiert die betroffenen Studierenden rechtzeitig vor Ende der Prüfungsfrist, damit bei Bedarf eine Studienfachberatung aufgesucht werden und ein gegebenenfalls notwendiger Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden kann. 

    Ich bin zum Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnungen zum 01.04.2026 bereits an der Uni Jena immatrikuliert. Wann beginnt die Zählung der Fachsemester für meinen derzeitigen Studiengang? 

    Für alle Studierenden, die bei Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnungen bereits in Bachelor-, oder Masterstudiengängen immatrikuliert sind, beginnt die Zählung der Prüfungsfrist in deren derzeitigem Studiengang im Wintersemester 2026/2027 bei Fachsemester „Eins“. Das heißt, Sie haben ab Wintersemester 2026/2027 unabhängig von Ihrem tatsächlichen Fachsemester noch 

    • 10 Fachsemester (Bachelorstudiengänge) bzw.
    • 7 Fachsemester (Masterstudiengänge).

     Zeit, um Ihr Studium abzuschließen.

    Ich wurde darüber informiert, dass die Frist zum Abschluss aller Prüfungen in meinem Studiengang bald abläuft. Was soll ich tun? 

    Zunächst empfehlen wir Ihnen, einen Termin zur Studienfachberatung zu vereinbaren, um den Abschluss Ihres Studiums zu planen. 

    Wenn abzusehen ist, dass ein Studienabschluss innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist nicht realistisch ist und wenn dies nicht durch Sie zu verantworten ist, haben Sie Option, eine Fristverlängerung zu beantragen. Mögliche triftige Gründe für eine Fristverlängerung wären beispielsweise Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit. Bei Vorliegen einer chronischen Krankheit ist eine Verlängerung im Umfang von höchstens zwei Semestern möglich. Im Fall der anderen genannten Gründe ist eine Verlängerung im Umfang von höchstens zwei Semestern dann möglich, wenn Sie die Ihnen gemäß ImmatrikulationsordnungExterner Link der Uni Jena zustehenden Urlaubssemester noch nicht aus demselben Grund in Anspruch genommen haben. 

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Studienorganisation in Ihrer Verantwortung liegt und daher Fristverlängerungen z. B. aufgrund von nicht rechtzeitig angemeldeten Prüfungen, verzögerter Prüfungswiederholung, Nichtzulassungen aufgrund fehlender Vorleistungen oder von Ihnen vorgenommene Prüfungsabmeldungen i. d. R. keine triftigen Gründe für eine Verlängerung der Frist darstellen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung auch auf aufeinander aufbauende Module (konsekutive Module) und die studiengangspezifischen Voraussetzungen zur Anmeldung von Projekt- und Vertiefungsmodulen sowie der Abschlussarbeit. 

    Bitte reichen Sie bei Bedarf den Antrag auf Fristverlängerung rechtzeitig im Studien- und Prüfungsamt ein und belegen Sie die von Ihnen angegebenen Gründe mit geeigneten Dokumenten. 

    Sollten Sie bis zum Fristablauf keinen Antrag auf Fristverlängerung einreichen, gilt die Bachelor- oder Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.

Anmeldung

  • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen vs. Anmeldung zu Prüfungen

    Welchen Unterschied gibt es zwischen einer Anmeldung zur Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zur Prüfung? 

    Es existieren zwei verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung in Friedolin, die hinsichtlich der Teilnahme an Prüfungen immer wieder miteinander verwechselt oder vermischt werden. Bitte beachten Sie daher, dass es sich bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und der Anmeldung zu Prüfungen um voneinander unabhängige Prozesse handelt. 

    Hier die wichtigsten Unterschiede (zur Vergrößerung der Ansicht klicken Sie bitte auf die Tabelle):

    Tabelle folgt zeitnah.

  • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

    Warum melde ich mich für Lehrveranstaltungen an?

    Diese Anmeldung wird empfohlen, damit Sie Zugriff auf Moodle-Kurse erhalten, die Lehrenden alle Teilnehmenden schnell und einfach erreichen können, Sie über Terminänderungen automatisch informiert werden usw. 

    Wann melde ich mich für Lehrveranstaltungen an? 

    Circa 2 Monate vor Beginn der neuen Vorlesungszeit erfolgt der Semesterwechsel. In Friedolin wird Ihnen dann das kommende Semester angezeigt. Sie können Ihre Lehrveranstaltungen ab diesem Zeitpunkt belegen. 

    Zeitlich sollte die Anmeldung vor der automatischen Platzvergabe kurz vor Vorlesungsbeginn erfolgen, kann jedoch auch noch lange im laufenden Semester nachgeholt werden. Sollten Sie die automatische Platzvergabe verpasst haben, muss eine an der Veranstaltung eingetragene Lehrperson manuell eine Zulassung für Sie vornehmen, sobald Sie die Anmeldung durchgeführt haben, damit Sie z. B. über die Lehrveranstaltung versendete Informationen per E-Mail oder Zugriff auf Moodle erhalten. 

    Wie melde ich mich für eine Lehrveranstaltung an? 

    Die Belegung bzw. Anmeldung erfolgt nach Login in Friedolin wahlweise entweder über 

    • den Menüpunkt "Belegwunsch Module" (nur für Module des eigenen Modulkataloges) oder
    • direkt im Vorlesungsverzeichnis über den Button "belegen/abmelden" an jeder angezeigten Lehrveranstaltung

    Die Belegung kann nur von Ihnen selbst durchgeführt werden. Eine Fremdanmeldung (z.B. durch Lehrerende oder das Studien- und Prüfungsamt) ist technisch ausgeschlossen. Nach der Belegung erhalten Sie keine automatische Bestätigung über die Anmeldung. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt "Meine Veranstaltungen".

    Was muss ich bei einer Anmeldung über den Menüpunkt "Belegwunsch Module" beachten? 

    Dies ist der Weg, über den Sie nach Möglichkeit priorisiert Lehrveranstaltungen belegen sollten: Gerade bei Veranstaltungen, in denen eine automatische Platzvergabe stattfindet, werden Studierende bevorzugt zugelassen, die die Lehrveranstaltung über "Belegwunsch Module" durchgeführt haben. Auch für die Prüfer / Dozenten ist so konkret sichtbar, dass i. d. R. Beleganspruch besteht. 

    Dieser Belegweg ist nur für belegungspflichtige Module möglich, die Teil des aktuell gültigen Modulkataloges Ihres Studienganges in Ihrer Prüfungsordnungsversion sind. Zudem ist die Belegung nur für die im laufenden Semester stattfindenden Lehrveranstaltungen möglich. 

    Ich finde meine Lehrveranstaltung über Belegwunsch Module nicht. Wie kann ich mich für die Lehrveranstaltung eintragen? 

    Wenn Sie Lehrveranstaltungen besuchen möchten, die 

    • zum Modulkatalog einer anderen PO-Version Ihres Studienganges gehören oder
    • Modulkatalog eines anderen Studienganges gehören oder
    • (noch) nicht Teil eines Modulkataloges sind (z.B. Sprachkurse, einmalig stattfindende Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen)

    ist eine Belegung über nur direkt über die Lehrveranstaltung möglich. Suchen Sie sich die Lehrveranstaltung aus dem Vorlesungsverzeichnis heraus, und wählen Sie "belegen/abmelden" direkt an der betreffenden Lehrveranstaltung aus. 

    Was muss ich bei einer Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis beachten? 

    Dieser Belegweg ist für jede Person, die einen Friedolin-Zugang besitzt unabhängig von deren Studiengang oder Status für jede belegungspflichtige Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis möglich. Die Belegungen werden bei der automatischen Platzvergabe erst nachrangig nach Belegungen über Belegwunsch Module berücksichtigt.

    Wie kann ich Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis finden? 

    Ordnerstruktur im Vorlesungsverzeichnis

    Jede Einrichtung der Universität, die Lehrveranstaltungen anbietet, hat einen eigenen "Ordner", der jeweils von den Fachbereichsadministrator/innen der zugehörigen Einrichtung gestaltet wird. 

    Suchfunktion im Vorlesungsverzeichnis

    Wenn Sie "Vorlesungsverzeichnis" auswählen, wird Ihnen über der angezeigten Ordnerstruktur der Menüpunkt "Suche nach Veranstaltungen" angezeigt. Der hinter diesem Link hinterlegte Dialog ermöglicht es, gezielt nach Veranstaltungen zu suchen. 

    Online-Modulkatalog in Friedolin

    Eine weitere Möglichkeit ist, im laufenden Semester stattfindende Lehrveranstaltungen direkt über den Online-Modulkatalog in Friedolin zu finden. Klicken Sie sich hierfür direkt durch die Ordnerstruktur im Modulkatalog. Wählen Sie hierfür nacheinander: Abschluss des Studienganges → Studiengang → PO-Version → Modulname → Prüfungsnummer. Wenn mit einer der zum Modul gehörenden Prüfungsnummern Lehrveranstaltungen verknüpft sind, werden Ihnen an dieser Stelle Links zu den entsprechenden Veranstaltungen zum Auswählen angezeigt. 

    Was ist der Unterschied zwischen automatischer und manueller Platzvergabe? 

    Friedolin bietet Lehrenden zwei Möglichkeiten der Zulassung von Teilnehmenden für Lehrveranstaltungen an: die automatische und die manuelle Platzvergabe. Hier die wichtigsten Unterschiede: 

    Die automatische Platzvergabe

    Das System überprüft zu zwei festgelegten Zeitpunkten vor Vorlesungsbeginn alle Anmeldungen und führt die Zulassungen automatisiert durch. Dabei wird die eingestellte maximale Teilnehmerzahl berücksichtigt. Zuerst werden - sofern vorhanden - Belegungen über "Belegwunsch Module" in den Status "zugelassen" überführt, anschließend Belegungen über die Lehrveranstaltung. 

    Die manuelle Platzvergabe

    Die Zulassung zur Lehrveranstaltung muss manuell von einer der an der Veranstaltung eingetragenen Lehrenden vorgenommen werden. Dies kann jederzeit vorgenommen werden. I. d. R. erfolgt die Zulassung vor Vorlesungsbeginn, kann aber auch noch weit nach Vorlesungsbeginn durchgeführt werden. 

    Ich habe die 2. automatische Platzvergabe verpasst. Wie kann ich mich jetzt noch anmelden? 

    Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist fast das ganze Semester über möglich. Die automatischen Platzvergaben übernehmen v. a. in Pflichtmodulen lediglich den Vorgang der Zulassung für die Lehrenden. Gerade in Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmenden ist das für Lehrende von Vorteil. Lehrende können jedoch jederzeit selbst manuell die Zulassungen korrigieren (Anmeldung in Zulassung, Zulassung in Stornierung). Bitte sprechen Sie die Lehrverantwortlichen bei Bedarf direkt an. 

    Ich habe eine Zulassung zu einer Veranstaltung erhalten. Heißt das, dass ich die Prüfung auf jeden Fall ablegen darf? 

    Nein. Jede in Friedolin angemeldete Person kann Lehrveranstaltungen belegen, auch Mitarbeiter/innen oder Studierende fremder Studiengänge. Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung muss deshalb immer über eine parallel durchzuführende Prüfungsanmeldung erworben werden. Es kann passieren, dass Sie zwar eine Zulassung zu einer Veranstaltung erhalten, aber dann die Prüfung nicht absolvieren dürfen. Bitte sprechen Sie bei Fragen hierzu das Studien- und Prüfungsamt an. 

    Ich habe die Prüfung zur Lehrveranstaltung im letzten Semester nicht bestanden. Muss ich vor der Wiederholungsprüfung die Lehrveranstaltung erneut belegen? 

    Sie sind nicht zur Wiederholung der Lehrveranstaltung verpflichtet, jedoch empfehlen wir Ihnen dies dringend, damit Sie bestmöglich auf die Prüfung im Zweit- oder Drittversuch vorbereitet sind. 

    Ich bin zur Lehrveranstaltung angemeldet, habe aber keinen Zugriff auf Moodle oder bin noch nicht zugelassen. Was kann ich tun? 

    Wenn die automatischen Platzvergaben vorüber sind oder eine manuelle Platzvergabe eingestellt ist, sprechen Sie bitte einen/eine der an der Lehrveranstaltung eingetragenen Lehrverantwortlichen an. Diese müssen eine manuelle Zulassung für Sie vornehmen. Sobald Sie zugelassen sind, erhalten Sie Zugriff auf den zugehörigen Moodle-Kurs. 

    Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen zur Anmeldung von Lehrveranstaltungen?

    Einen FAQ-Bereich mit Erklärungen zu verschiedenen Punkten erreichen Sie hierExterner Link. Zudem gibt es Erklärvideos, Handbücher und einen Link für Online-Anfragen an das Friedolin-Team im Hilfe-CenterExterner Link. Bei Fragen bezüglich der Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen kontaktieren Sie bitte die entsprechende Lehrperson.

  • Anmeldung von Prüfungen

    Warum melde ich mich für Prüfungen an? 

    Diese Anmeldung ist zwingend notwendig, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten. Dies dient der Sicherstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung an der Prüfung, der Gleichbehandlung hinsichtlich der benötigten Prüfungsversuche und natürlich der Erfassung Ihrer Prüfungsergebnisse. 

    Wann melde ich mich für Prüfungen an? 

    Die Anmeldephase für Prüfungen beginnt zeitversetzt zur Lehrveranstaltungsanmeldung immer in der 3. Woche der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 20. Dezember und im Sommersemester am 15. Juni. Nach dieser Frist ist i. d. R. keine Prüfungsanmeldung für das betreffende Semester mehr möglich. 

    Wenn Prüfungsleistungen oder Teilprüfungsleistungen bereits vor der o. g. Frist zur Prüfungsanmeldung semesterbegleitend erbracht werden, muss die betreffende Prüfung spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin angemeldet werden. Die abweichenden Fristen sind an der konkreten Prüfung im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" vermerkt. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfehlen wir ausdrücklich die Anmeldung aller Prüfungen zu Beginn der Prüfungsanmeldephase. 

    Die Anmeldung von Abschlussarbeiten kann jederzeit unter Beachtung der Fristenregelung s. unter Punkt „Ausschlussfrist / Frist zur Beendigung des Studiums (B.Sc. & M.Sc.)“ unabhängig von der Prüfungsanmeldephase erfolgen. 

    Wie melde ich mich für Prüfungen zum 1. Prüfungstermin im Semester an? 

    In der Regel findet der erste Prüfungstermin des jeweiligen Semesters am Ende der Vorlesungszeit oder zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit statt - im Wintersemester also circa im Februar und im Sommersemester circa im Juli. Ausnahmen können z. B. bei semesterbegleitenden Prüfungen oder Blockveranstaltungen vorkommen. Die Anmeldung erfolgt 

    • für die meisten Module des eigenen Modulkataloges selbstständig elektronisch nach Login in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen"  oder
    • für Praktika und Abschlussarbeiten über Antragsformulare im Service-Desk des Studien- und Prüfungsamtes Psychologie.

    Beispiel: Prüfungsnummer s. Modulbeschreibung – Beispiel: Modul BPSY102p Allgemeine Psychologie II – Prüfungsnummern 145021 & 145022).

    Nach der selbstständigen elektronischen und erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine automatische E-Mail-Bestätigung. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Bestätigung aufzubewahren. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt: "Meine Prüfungen". Sie sind als Studierende/r verpflichtet, Ihre Prüfungsan- bzw. -abmeldungen selbstständig regelmäßig zu kontrollieren. 

    Kann ich meine Prüfungen entzerren, indem ich mich direkt zum Wiederholungstermin des Semesters anmelde? 

    Gemäß den Regelungen B-RPO und M-RPO ist dies möglich, wenn sowohl der erste und als auch der zweite Prüfungstermin als Klausur geplant ist. In Friedolim sind dann für Sie in diesen Fällen zwei erste Prüfungstermine sichtbar und auswählbar angelegt.

    Einer mit dem Datum der ersten Prüfung und einer mit dem Datum der Wiederholungsprüfung. Wenn Sie die Anmeldung zu dem Prüfungstermin mit dem späteren Datum vornehmen, dürfen Sie am früheren Prüfungsdatum nicht teilnehmen. Änderungen in Ihrer Prüfungsplanung können Sie innerhalb der Prüfungsan- und -abmeldephase selbstständig vornehmen, indem Sie sich von einem Prüfungstermin abmelden und danach zum anderen Prüfungstermin anmelden. Nach Ablauf der Frist zur Prüfungsan- und -abmeldung im jeweiligen Semester ist keine Änderung mehr möglich, nur noch eine fristgerechte komplette Abmeldung oder ein Rücktritt.  

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anmeldung zum Ersttermin mit dem Datum der Wiederholungsprüfung im Fall eines Nichtbestehens oder eines genehmigten Prüfungsrücktrittes keine Wiederholungsmöglichkeit im selben Prüfungszeitraum mehr haben. Eine Wiederholung der Prüfung ist i. d. R. erst nach einem Jahr möglich. Eventuelle negative Konsequenzen durch Studienverzögerungen z. B. hinsichtlich einer BAföG-Förderung, anderer Stipendien oder der Ausschlussfrist zur Ablegung aller Prüfungen liegen in Ihrer eigenen Verantwortung und sollten vor Ihrer Entscheidung von Ihnen bedacht werden. 

    Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an? 

    Sie können Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben oder für die Ihnen ein Prüfungsrücktritt genehmigt wurde, unter bestimmten Umständen im selben Prüfungszeitraum, ansonsten aber in einem der darauffolgenden Semester wiederholen, sofern Sie die Ihnen zustehenden drei Prüfungsversuche noch nicht ausgeschöpft haben. Bitte beachten Sie folgende Unterschiede hinsichtlich der Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen: 

    Anmeldung innerhalb eines Prüfungszeitraumes 

    Mit Anmeldung zu einer Modulprüfung melden Sie sich rechtlich auch für Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Prüfungszeitraumes an. Technisch erfolgt die Anmeldung automatisch durch den Prüfer / die Prüferin, wenn Sie die Prüfung im ersten Prüfungsversuch nicht bestanden haben oder durch das Studien- und Prüfungsamt, wenn Ihnen für den ersten Prüfungstermin ein Rücktritt genehmigt wurde. Sie sind damit zur Prüfungsteilnahme an der Wiederholungsprüfung (2. Prüfungstermin) verpflichtet. Nehmen Sie an dieser nicht teil, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichterscheinens. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung keine gesonderte Benachrichtigung erhalten. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig in Friedolin, ob Sie zu Wiederholungsprüfungen angemeldet worden sind. 

    Anmeldung in einem Folgesemester

    Die Wiederholung von Prüfungen ist i. d. R. nach einem Jahr möglich - bei Prüfungen im Wintersemester ist also eine Wiederholung im daurauffolgenden Wintersemester möglich, bei Prüfungen im Sommersemester im darauffolgenden Sommersemester. Wenn Sie eine Prüfung in einem Folgesemester wiederholen möchten, melden Sie sich hierfür auf demselben Weg an wie für Prüfungen, die Sie erstmals ablegen möchten. Bitte lesen Sie hierfür den Abschnitt "Wie melde ich mich für Prüfungen zum 1. Prüfungstermin im Semester an?".

    Ich kann mich über "An-/Abmelden Prüfungen" nicht für meine Prüfung anmelden. Was kann ich tun?

    Bitte überprüfen Sie zunächst, ob diese Prüfung in diesem Semester tatsächlich stattfindet. Wenn dies der Fall ist, kann es sein, dass die zugehörige Leistung eventuell nur als Studienleistung (zulassungsvoraussetzende Seminar, Übungen etc.) in Ihrem Modulkatalog definiert ist. Eine Prüfungsnummer oder Prüfungsanmeldung existiert in diesen Fällen nicht.

    Evtl. ist eine Anmeldung einer Prüfung über Friedolin ebenfalls nicht möglich, wenn die festgelegten Zulassungsvoraussetzungen für diese Modulprüfung fehlen. Wenn Sie diese (Zulassung) Voraussetzungen nicht erfüllt haben, können Sie die Prüfung nicht anmelden bzw. absolvieren.

    Bitte beachten Sie zudem, dass die Anmeldung in manchen Fällen nur per Antrag möglich ist (u. a. Praktika B.Sc., M.Sc. – ABERG, CPNC).

    Darüber hinaus führt auch der Verlust des Prüfungsanspruches dazu, dass Sie sich nicht mehr für Prüfungen anmelden können. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Verlust des Prüfungsanspruches".

    Bei weiteren Fragen sprechen Sie bitte das Studien- und Prüfungsamt an.

    Sofern eine Prüfungsanmeldung aus evtl. technischen Gründen nicht möglich ist, eine selbstständige Auswahl der Prüfungsnummer nicht möglich ist, oder es ich um eine Prüfungsanmeldung für das „nichtpsychologische Wahlpflichtfach“ im B.Sc. und / oder M.Sc. handelt, muss die Prüfungsanmeldung schriftlich über den Service-DeskExterner Link (Anfrageart „Prüfungsanmeldung“ ebenfalls innerhalb der Prüfungsanmeldefrist erfolgen. Dabei sind Angaben zur Veranstaltung (Vst-Nr.), zum Prüfungsformat, zum Prüfungsdatum und zu den zu erwerbenden Leistungspunkten zu machen.

    Ich habe die Anmeldefrist versäumt. Kann ich mich nachträglich zu einer Prüfung anmelden?

    Nach Ablauf der Prüfungsanmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich, da kein Rechtsanspruch auf nachträgliche Prüfungsanmeldung besteht. Die Fristen sind bindend. Die frist- und ordnungsgemäße Anmeldung ist zwingend notwendig, um eine Prüfung ablegen zu dürfen. Sinn und Zweck ist hier die Sicherstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung an der Prüfung, der Gleichbehandlung hinsichtlich der benötigten Prüfungsversuche und natürlich der Erfassung Ihrer Prüfungsergebnisse.

    Ein Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung wird nur in besonderem Ausnahmefall gewährt - und das auch nur dann, wenn die betreffende Prüfung noch nicht stattgefunden und ein technischer Fehler (Nachweise notwendig – z. B. durch Screenshots) zugrunde liegt, weshalb eine fristgerechte Prüfungsanmeldung durch dem Studierenden nicht innerhalb der Prüfungsanmeldefrist möglich war. Auch hier gilt, sofortige Kontaktaufnahme mit den Studien- und Prüfungsamt über den Service-DeskExterner Link „Prüfungsanmeldung“.

    Kann ich mich nachträglich zu einer bereits absolvierten Prüfung anmelden?

    Nein. Es können grundsätzlich nur angemeldete Prüfungen anerkannt werden. Eine Anerkennung von Prüfungsleistung die ohne Zulassung / Anmeldung absolviert wurden, ist nicht möglich / zulässig. Weiterhin gilt, dass Prüfungsleistungen nur abgelegt werden können / dürfen, wenn eine Zulassung / Anmeldung zu dieser erfolgt ist. Eine Prüfungsleistung die ohne gültige Prüfungszulassung absolviert wurde, wird als ungültig gewertet, da keine Zulassung bestand. 

    Was passiert, wenn ich trotz Prüfungsanmeldung nicht an einer Prüfung teilgenommen habe?

    Der Prüfungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden" wegen nicht erschienen NE). Sofern triftige Gründe für die Nichtteilnahme bestehen / bekannt sind müssen diese glaubhaft geltend gemacht werden. (siehe FAQ Thema Prüfungsrücktritt).

    Was mache ich bei technischen Problemen während einer Online-Prüfung?

    Dokumentieren Sie zunächst die technischen Probleme während der Onlineprüfung durch Screenshots o.ä. und melden sie diese unverzüglich während der Prüfung bei dem/der Prüfer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Prüfer*in entscheidet bei einer unverzüglich durch Sie vorgebrachten Rüge, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen oder ein Abbruch der Prüfung erforderlich ist). Ergänzend melden Sie den Sachverhalt unter Nennung er konkreten Prüfungsnummer direkt nach der Prüfung beim Prüfungsamt Psychologie über den Service-Desk und fügen die Nachweise (Screenshots o.ä.) bei.

    Was mache ich, wenn eine Störung (z. B. Lärm) während einer Klausur auftritt?

    Für den Fall, dass sich ein Prüfling während des Prüfungsablaufs gestört fühlt, und diese Störung als derart erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, etwa durch äußere Einflüsse wie z. B. Baulärm in benachbarten Gebäuden, muss der Prüfling dies rechtzeitig rügen.

    → Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie unverzüglich zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier: während bei einer Aufsichtsperson - in Präsenzprüfungen direkt/persönlich bzw. unmittelbar nach der Prüfung), in jedem Fall aber noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erhoben wird.

    Die Rüge müsste also bei schriftlichen Prüfungen unverzüglich bei der Aufsichtsperson erfolgen, sodass diese Abhilfe schaffen kann. Sollte die Aufsichtsperson keine Abhilfe schaffen können, so muss sich unverzüglich / unmittelbar nach der Prüfung beim Prüfungsamt gemeldet werden.

    Wie und wann muss ich mein Pflichtpraktikum anmelden?

    Eine Anmeldung in Friedolin zur gemäß Modulbeschreibung festgelegten Prüfungsnummer ist für die Studierenden nicht selbstständig möglich.

    Da es sich jedoch um eine Prüfungsleistung / Modulprüfung handelt, ist eine Anmeldung vor dem Beginn des Praktikums zwingend erforderlich, damit durch das Prüfungsamt Psychologie die Zulässigkeit und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zum Pflichtpraktikum, angelehnt an die Modulbeschreibungen, geprüft werden können. Die Anmeldung muss schriftlich über den Service-DeskExterner Link (Anfrageart: „Pflichtpraktikum) erfolgen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass Zeiten aus gesetzlichen Feiertage, Zeiten aus freien Tagen laut Tarifvertrag oder Urlaub und Zeiten krankheitsbedingter Abwesenheit stets nachweislich nachgearbeitet werden müssen, oder es bedarf der expliziten Bestätigung durch die Einrichtung / die Betreuung, dass Sie an diesen besagten Tagen trotz Feiertagsregelung und Regelungen im Tarifvertrag arbeiten werden / gearbeitet haben. Dies muss auf dem Zeitnachweis und der entsprechenden Praktikumsbescheinigung nachweislich ausgewiesen sein. Hier ist die Angabe des Zeitraums entsprechend anzupassen.

    Hinweis:

    Sie sind für den Zeitraum des Pflichtpraktikums gemäß Modulbeschreibung als Studierende weiterhin immatrikuliert und über die Hochschule versichert sind.

    Der Versicherungsschutz für eine Praktikumstätigkeit (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) beschränkt sich allerdings über die Hochschule nach unserem Kenntnisstand nur auf den Zeitraum des studienbegleitenden Pflichtpraktikums, während dessen Zeitraum Studierende und die Praktikumseinrichtung somit für den Ernstfall (Unfall) abgesichert sind.

    Eine Befreiung für die Hochschule / die Praktikumseinrichtung von der Versicherungspflicht für die Sozialversicherungen gilt nur für ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum und deren vorgeschriebenen Zeitraum.

    Eine Praktikumsdauer über die vorgeschriebene Pflichtpraktikumszeit hinausgehend kann zur Folge haben, dass dieses rückwirkend als freiwilliges Praktikum gewertet werden würde. Somit wäre es jedoch durch Sie oder die Praktikumseinrichtung selbstständig zu versichern.

    Aus diesem Grund ist es notwendig die vorgegebene Praktikumszeit gemäß der Modulbeschreibung und Studienordnung einzuhalten.

    Arten von Pflichtpraktika im Bachelor of Science & Master of Science:

    Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit innerhalb des Gesundheitswesens im Bachelor of Science

    • Die praktischen Tätigkeiten finden für den Teil zum Orientierungspraktikum (150 Stunden) in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung statt, wofür die Betreuung / Anleitung durch einen M.Sc. Psychologie und / oder Dipl.-Psych. ausreichend ist.
    • Die praktischen Tätigkeiten für den Teil der Berufsqualifizierende Tätigkeiten (240 Stunden) müssen in Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.

    Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit außerhalb des Gesundheitswesens im Bachelor of Science

    • Die praktischen Tätigkeiten (Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit – 320 Stunden) für den Bereich außerhalb des Gesundheitswesen finden in fachnahen Institutionen und/oder der Privatwirtschaft statt und geben Einblicke in die berufliche Tätigkeit einer Psychologin bzw. eines Psychologen. In den Einrichtungen sollen Psychologinnen oder Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, Master of Science) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt sein. Sofern diese Betreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, ist eine externe Betreuung von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie möglich. Eine externe Betreuung muss jedoch vor Beginn des Pflichtpraktikums beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden, wobei die extern betreuende Hochschullehrerin / der extern betreuende Hochschullehrer dies dem Prüfungsamt Psychologie gegenüber bestätigen muss, und schlussendlich nach dem Praktikum auch auf der Praktikumsbescheinigung ergänzt zur Praktikumseinrichtung leserlich unterschreiben muss. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass gewählte Praktika außerhalb des Gesundheitswesens für das Modul BPSY402p "Pflichtpraktikum" anrechenbar sind, jedoch dadurch nicht die Voraussetzungen für eine Bewerbung auf den neuen Psychotherapiemaster (KLiPPT) erfüllt sind.

    Berufsorientierendes Praktikum im Master of Science (PO 2009)

    • Die Berufsorientierenden Praktika (420 Stunden) geben Einblicke in die berufliche Tätigkeit eines Psychologen und werden schwerpunktspezifisch gewählt. Sie werden in fachnahen Institutionen u/o der Privatwirtschaft absolviert. In den Einrichtungen sollen Psychologinnen oder Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, Master of Science) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt sein. Sofern diese Betreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, ist eine externe Betreuung von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie möglich. Eine externe Betreuung muss jedoch vor Beginn des Pflichtpraktikums beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden, wobei die extern betreuende Hochschullehrerin / der extern betreuende Hochschullehrer dies dem Prüfungsamt Psychologie gegenüber bestätigen muss, und schlussendlich nach dem Praktikum auch auf der Praktikumsbescheinigung ergänzt zur Praktikumseinrichtung leserlich unterschreiben muss.

    Berufsorientierendes Praktikum im Master of Science (PO 2023) – ABERG & CPNC

    • Die Berufsorientierenden Praktika (420 Stunden) geben Einblicke in die berufliche Tätigkeit eines Psychologen und werden schwerpunktspezifisch gewählt. Sie werden in fachnahen Institutionen u/o der Privatwirtschaft absolviert. In den Einrichtungen sollen Psychologinnen oder Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, Master of Science) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt sein. Sofern diese Betreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, ist eine externe Betreuung von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie möglich. Eine externe Betreuung muss jedoch vor Beginn des Pflichtpraktikums beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden, wobei die extern betreuende Hochschullehrerin / der extern betreuende Hochschullehrer dies dem Prüfungsamt Psychologie gegenüber bestätigen muss, und schlussendlich nach dem Praktikum auch auf der Praktikumsbescheinigung ergänzt zur Praktikumseinrichtung leserlich unterschreiben muss.

    Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) II - vertiefte Praxis der Psychotherapie / Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa - angewandte ambulante Praxis der Psychotherapie / Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIb - angewandte (teil-)stationäre Praxis der Psychotherapie im Master of Science (KLiPPT PO 2023)

    Für die Berufsqualifizierenden Tätigkeiten im KLiPPT-Master informieren Sie sich über die Inhalte / Verfahrensweise und Praktika-Einrichtungen über die entsprechenden Modulbeschreibungen und deren Vorgaben, sowie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen.

    Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie die den Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis. Dies findne Sie hierpdf, 166 kb.

    Die Vergabe / Genehmigung der Praktika erfolgt nicht über das Prüfungsamt Psychologie!

    Eine schriftliche / fristgerechte Prüfungsanmeldung (Friedolin / Service-DeskExterner Link) im Semester, in dem die Tätigkeiten / Prüfungsleistungen (BQT II, BQTIIIa, BQTIIIb) erbracht werden, ist zwingend innerhalb Prüfungsanmeldefrist erforderlich. Nicht fristgerecht angemeldete Prüfungen (auch in Form dieser Praktika) können nicht nachträglich angemeldet / anerkannt werden. 

    Wir empfehlen den Praktikumsberichtpdf, 63 kb(ABERG & CPNC), ergänzt mit den Pflichtpraktikumsbescheinigungen (ABERGpdf, 141 kb& CPNCpdf, 140 kb) zeitnah nach Absolvierung des Praktikums entweder als Ausdruck oder digital (PDF) über den Service-Desk (Anfrageart: „Pflichtpraktikum“) im Prüfungsamt einzureichen. Dieser wird sodann durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie an den jeweils zuständigen Praktikumsverantwortlichen zur internen Kontrolle weitergeleitet. Jeder Lehrstuhl am Institut für Psychologie hat eine ausgewählte Praktikumsverantwortliche / einen ausgewählten Praktikumsverantwortlichen, um die Sichtung und inhaltliche Prüfung der Praktikumsberichtsunterlagen vorzunehmen.

    Die gemäß Modulbeschreibung als Prüfungsbestandteil geforderten Kurzberichte in den Modulen Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa & angewandte ambulante Praxis der Psychotherapie / Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIb - angewandte (teil-)stationäre Praxis der Psychotherapie im Master of Science (KLiPPT PO 2023) erfolgt über die Einreichung des vollständig ausgefüllten, von allem Beteiligten unterschriebe und mit Institutionsstempel versehene Logbuch in PDF Version selbstständig durch den Studierenden über den Service-Desk „Pflichtpraktikum“.

    Eine Leistungsverbuchung erfolgt schlussendlich manuell durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie, sobald alle Vorgaben der Modulbeschreibung nachweislich vollumfänglich / vollständig erfüllt sind.

    Wie und wo melde ich die Prüfungsleistung Versuchspersonenstunden im B.Sc. Psychologie Studiengang an?

    Für die Prüfungsleistung Versuchspersonenstunden (Prüfung 145212) können sich Studierende nicht in Friedolin selbstständig anmelden. Die Anmeldung & Verbuchung der Prüfungsleistung 145212 erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt Psychologie, nachdem durch den Studierenden über den Service-Desk "Anfrageart Prüfungsanmeldung" mitgeteilt wurde, dass diese vollumfänglich (30 Stunden) im Versuchspersonenserver (VPHS) generiert hinterlegt und somit absolviert sind. 

    Gemäß der Modulbeschreibung sind insgesamt 30 VPN-Stunden zu erbringen, wobei mindestens 10 VPN-Stunden jeweils auf das Winter- und das Sommersemester verteilt zu erbringen sind, die restlichen 10 VPN-Stunden können dann flexibel auf das Winter- und / oder Sommersemester verteilt werden. Extern (außerhalb des Institut für Psychologie) erbrachte Versuchspersonenstunden finden keine Anrechnung.

    Wie und wo melde ich Zusatzmodule / Zusatzleistungen an?

    Während Ihres Psychologie-Studiums können Sie fakultative Zusatzleistungen erbringen.

    Achtung: Veranstaltungen innerhalb der Studiengänge Bachelor of Sience und / oder Master of Science dürfen nicht als Zusatzleistungen erbracht werden. Beispielsweise dürfen Master-Studierende keine Leistungen in Lehrveranstaltungen erbringen, die nicht zu ihrem eigenen Schwerpunkt gehören. Dafür besteht kein Beleganspruch und darf keine Zulassung zur Lehrveranstaltung durch die Dozentin bzw. den Dozenten erfolgen.

    Besteht Interesse an Zusatzleistungen / Lehrveranstaltungen aus anderen Fachbereichen, erkundigen Sie sich bitte vorher ob Sie teilnehmen und Prüfungsleistungen erbringen dürfen. Evtl. bestehen auch hier Zulassungsbeschränkungen.

    Benotete Zusatzleistungen können dann mit Ausgabe der Abschlussdokumente auf der Zusatzurkunde aufgeführt werden. Hier werden nur die Bezeichnung der Zusatzleistung und die Note aufgeführt. Die Angabe von Leistungspunkten erfolgt nicht.

    Kann ich meine im Ausland (z. B. Eramus-Aufenthalt) erbrachten Leistungen anerkennen lassen?

    Vor dem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. J. Kaufmann in seiner Funktion als Erasmus-Koordinator des Instituts für Psychologie (https://www.fsv.uni-jena.de/22708/psychologiestudium-im-ausland) um alle notwendigen Schritte und Anrechnungsprozesse, die im Vorfeld zu kläre sind, abzustimmen.

    Was muss ich einreichen?

    Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie im Prüfungsamt Psychologie bitte das Erasmus+ Learning Agreement, Student Mobility for Studies, International Mobility, Part III, After the Mobility vollständig ausgefüllt und von Herrn Dr. J. Kaufmann unterschrieben ein. Es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde, und ergänzend eine Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records) beigefügt werden. 

    Wo und wie kann ich die Unterlagen einreichen?

    Sie können das LA3 gern über den Service-DeskExterner Link (Anfrageart: "Auslandsanerkennung") einreichen, oder Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin postalisch zukommen lassen.

  • Hochschulwechsel / Wiederaufnahme des Studiums / Einstufung höheres Fachsemester - Anerkennung von Leistungen

    Wie verläuft der Anrechnungsprozess bei Hochschulwechsel i. V. m. Einstufung ins höhere Fachsemester?

    Hierzu folgen zeitnah die Angaben zu den Verfahrenswegen i. V. m. den Bachelor- und Masterrahmenprüfungsordnungen nach Abstimmung mit dem Rechtsamt.

Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt

  • Prüfungsabmeldung vs. Prüfungsrücktritt

    Die Begriffe Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt werden oft miteinander verwechselt. Daher hier die wichtigsten Unterschiede (zur Vergrößerung der Ansicht klicken Sie bitte auf die Tabelle) auf einen Blick:

    Tabelle folgt zeitnah. 

  • Prüfungsabmeldung

    Welches Ziel hat eine Prüfungsabmeldung?

    Die Abmeldung von einer Prüfung nehmen Sie vor, wenn Sie diese im jeweiligen Semester nicht mehr absolvieren möchten. Eine Abmeldung gilt immer sowohl für den ersten als auch für den zweiten Prüfungstermin im jeweiligen Prüfungszeitraum.

    Bis wann kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?

    Eine Abmeldung ist bis spätestens eine Woche vor dem in Friedolin hinterlegten Prüfungsdatum möglich.

    Bitte beachten Sie, dass im Fall von mündlichen Prüfungen in Friedolin i. d. R. das erste mögliche Prüfungsdatum der Prüfungskohorte hinterlegt wird, dieses ist für die Abmeldungsfrist maßgeblich. Sofern dem Studien- und Prüfungsamt vom Prüfer / von der Prüferin die individuell vereinbarten mündlichen Prüfungstermine rechtzeitig übermittelt wurden, sind diese dann in Friedolin hinterlegt und maßgeblich für die Abmeldefrist.

    Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden? 

    Im Normalfall melden Sie sich in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" wieder von einer Prüfung ab. Ist eine Abmeldung nicht über Friedolin möglich geben Sie uns bitte über den Service-DeskExterner Link , telefonisch oder inn erhalb der Präsenzsprechstunde Bescheid, damit wir nach der Ursache prüfen und Ihnen zurückmelden können. 

    Kann ich mich nach der Abmeldung wieder anmelden? 

    Innerhalb der Frist für Prüfungsanmeldungen - also im Wintersemester bis 20. Dezember und im Sommersemester bis 15. Juni können Sie sich ohne Angabe von Gründen beliebig oft von einer Prüfung an- und abmelden.

  • Prüfungsrücktritt wegen akuter Erkrankung

    Ich bin für eine Prüfung angemeldet, bin jedoch am Tag der Prüfung akut erkrankt. Was muss ich beachten? 

    Bei akuter Erkrankung ist spätestens am Tag der Prüfung ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Nachweise, die rückwirkend ausgestellt werden, werden in der Regel nicht anerkannt. 

    Sie müssen unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) und eindeutig spätestens am Prüfungstag vor der Prüfung (per Service-Desk Anfrageart: „Prüfungsrücktritt“) erklären, dass sie von der Prüfung zurücktreten. Bitte nutzen Sie für den Nachweis Ihrer Prüfungsunfähigkeit die ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeitpdf, 222 kb der Universität Jena (PDF s. Formulare). Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen werden nicht akzeptiert. 

    Bitte beachten Sie zudem folgende Regelungen:

    • Das ärztliche Attest muss rechtzeitig, spätestens am ersten zu entschuldigenden Prüfungstag eingeholt werden.
    • Das ärztliche Attest muss schnellstmöglich nach Ausstellung, i. d. R. innerhalb von maximal 3 Tagen (Montag – Sonntag) entweder über das entsprechende Service-Desk-Formular, per Einwurf im Fristenbrief UHG oder postalisch (fristgerecht) im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden.
    • Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.

    Ein ärztliches Attest wird nicht akzeptiert, sofern es nicht ein Mindestmaß an Angaben (ärztliche Einschätzung der Leistungseinschränkung im Zusammenhang mit der Erkrankung und mit erkennbarem Bezug zur konkreten Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung etc.) aufweist. Die Angabe der Diagnose ist nicht notwendig / gefordert.

    Fehlen derartige notwendige Angaben auf dem Attest ist Ihr Prüfungsamt nicht verpflichtet nachzufordern, da sich der Studierende um den Nachweis zum krankheitsbedingten Rücktritt i. V. m. Prüfungsunfähigkeit auch ohne besonderen Aufforderung kümmern muss. Bei erstmaligem Versäumnis fordert das Prüfungsamt Psychologie einmalig mit Fristsetzung zur Rückmeldung nach. Das damit verbundene Risiko, dass der Rücktritt abgelehnt wird, obliegt der Mitwirkungspflicht des Studierenden. 

    Die im Formular „Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeitpdf, 222 kb“ abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden. 

    Hinweis:

    Die Entscheidung über das Vorliegen einer Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage und von der Prüfungsbehörde, dem Prüfungsamt zu treffen! 

    Diese Feststellung kann nicht allein der behandelnde Arzt übernehmen, um u. a. Fälle ausschließen zu können, die nach Prüfungsrecht keine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit darstellen, und somit keinen krankheitsbedingten Rücktritt rechtfertigen. 

    Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden, zumindest aber die damit verbundenen Leistungseinschränkungen offenzulegen. 

    Wird das ärztliche Attest anerkannt, sind Sie für den betreffenden Prüfungstermin entschuldigt. Dies erkennen Sie in Friedolin am Prüfungsvermerk "RAT". Wenn noch ein zweiter Prüfungstermin für die betreffende Prüfung im selben Prüfungszeitraum angesetzt ist, erfolgt eine automatische Wiederanmeldung zum nächsten möglichen Prüfungstermin durch das Studien- und Prüfungsamt. 

    Auf dem Formular der Universität Jena wird die Prüfungsform angegeben. Was heißt das? 

    Das ärztliche Attest gilt immer nur für die darauf markierten Prüfungsformen, Sie sind also ausschließlich für die markierten Prüfungsformen entschuldigt. Dies hat den Hintergrund, das je nach Erkrankung beispielsweise eine Teilnahme an einer praktischen Prüfung ausgeschlossen ist, eine Klausur aber durchaus mitgeschrieben werden könnte. Für alle Prüfungsformen, die im ärztlichen Attest nicht markiert worden sind, besteht die Verpflichtung zur Prüfungsteilnahme. Sollten Sie hier nicht erscheinen, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichterscheinens. 

    Wo und wie beantrage ich eine krankheitsbedingte Schreibzeitverlängerung von Hausarbeiten?

     Hier gelten die Regelungen der jeweils gültigen Bachelorpdf, 303 kb- und Masterrahmenprüfungsordnungenpdf, 311 kb.

    Ich fühle mich am Tag der Prüfung krank, möchte jedoch trotzdem an der Prüfung teilnehmen. Ist das möglich? 

    Sie dürfen bei akuter Erkrankung in Ihrem und aus Rücksicht den anderen teilnehmenden Studierenden grundsätzlich nicht an einer Prüfung teilnehmen und sind verpflichtet, Ihre Prüfungsunfähigkeit offenzulegen und einen Rücktritt zu beantragen. Nehmen Sie trotz Krankheit an einer Prüfung teil, erklären Sie sich unabhängig von Ihrem tatsächlichen gesundheitlichen Zustand für prüfungsfähig. Ein ärztliches Attest, das nach der Teilnahme an einer Prüfung eingereicht wird, kann nicht mehr anerkannt werden und das Prüfungsergebnis ist gültig. 

    Ich bin krankgeschrieben, fühle mich jedoch wieder gesund und möchte an einer noch ausstehenden Prüfung teilnehmen. Ist das möglich? 

    Auch hier gilt: Wenn Sie an der betreffenden Prüfung teilnehmen, erklären Sie sich automatisch für prüfungsfähig und das Prüfungsergebnis ist unabhängig von Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand gültig. 

    Ich habe ein ärztliches Attest im Studien- und Prüfungsamt eingereicht, der Prüfer bzw. die Prüferin hat jedoch trotzdem die Note 5,0 wegen Nichterscheinens verbucht. Was soll ich tun? 

    Bitte unternehmen Sie zunächst nichts und warten Sie ab, bis der Vorgang vom Studien- und Prüfungsamt bearbeitet wurde. Den Bearbeitungsstand sehen Sie im Service-Desk anhand des Status Ihres Tickets. Bei Genehmigung des Rücktritts wird das Prüfungsergebnis sowie die Versuchszählung im Fall einer Anmeldung zum Wiederholungstermin vom Studien- und Prüfungsamt mit dem Prüfungsvermerk "RAT" korrigiert. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Antragsarten und Antragsbearbeitung".

  • Prüfungsrücktritt wegen anderer triftiger Gründe

    Ich bin am Prüfungstag aus triftigen Gründen verhindert und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was soll ich tun? 

    Sollte ein triftiger Grund Sie an der Teilnahme an einer Prüfung hindern, beantragen Sie über das entsprechende Ticket im Service-DeskExterner Link rechtzeitig genug vor dem festgelegten Prüfungsdatum einen Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund, und reichen Sie geeignete Belege hierfür ein. Mögliche Gründe wären beispielsweise, dass zwei Prüfungen am gleichen Prüfungstag oder ein Urlaubssemester genehmigt wurde. Bitte beachten Sie, dass alle privaten Angelegenheiten wie Urlaubsreisen, Aktivitäten rund um Ihre Hobbys oder Familienfeiern nicht als triftiger Grund anerkannt werden können. 

    Wird Ihr Antrag bewilligt, sind Sie für den betreffenden Prüfungstermin entschuldigt. Dies erkennen Sie in Friedolin am Prüfungsvermerk "RAN". Wenn noch ein zweiter Prüfungstermin für die betreffende Prüfung im selben Prüfungszeitraum angesetzt ist, erfolgt eine automatische Wiederanmeldung zum nächsten möglichen Prüfungstermin durch das Studien- und Prüfungsamt. 

    Wann muss ich einen Prüfungsrücktritt aus anderen triftigen Gründen spätestens beantragen? 

    Sie müssen unverzüglich und eindeutig erklären, dass Sie von der Prüfung zurückgetreten möchten und die Ihre Gründe hierfür darlegen. Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

    • Der Antrag muss schnellstmöglich, das heißt bei Eintritt des Rücktrittsgrundes i. d. R. innerhalb von maximal 3 Tagen nach Eintritt, im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden.
    • Es müssen Nachweise beigefügt werden, die geeignet sind, den triftigen Grund hinreichend nachzuweisen.
    • Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.

    In der Regel muss ein Prüfungsrücktritt aus anderen triftigen Gründen spätestens 10 Werktage vor dem entsprechenden Prüfungsdatum schriftlich beim Studien- und Prüfungsamt beantragt werden, um eine kapazitätsangepasste Bearbeitung durch die Sachbearbeiterinnen gewährleisten zu können. 

    Ich habe einen Antrag auf Prüfungsrücktritt im Studien- und Prüfungsamt eingereicht, der Prüfer bzw. die Prüferin hat jedoch trotzdem die Note 5,0 wegen Nichterscheinens verbucht. Was soll ich tun? 

    Bitte unternehmen Sie zunächst nichts und warten Sie ab, bis der Vorgang vom Studien- und Prüfungsamt bearbeitet wurde. Den Bearbeitungsstand sehen Sie im Service-Desk anhand des Status Ihres Tickets. Bei Genehmigung des Rücktritts wird das Prüfungsergebnis sowie die Versuchszählung im Fall einer Anmeldung zum Wiederholungstermin vom Studien- und Prüfungsamt Prüfungsvermerk "RAN" korrigiert. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Antragsarten und Antragsbearbeitung".

Wiederholung von Prüfungen

  • Wiederholung von Prüfungen - das Wichtigste im Überblick

    Wie oft darf ich Prüfungen wiederholen? 

    Ihnen stehen für jede Modul(teil)prüfung drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Das heißt, Sie dürfen Prüfungen nach einem möglichen Nichtbestehen zweimal wiederholen. Eine Ausnahme bildet nur die Abschlussarbeit, diese darf einmal wiederholt werden (zwei reguläre Prüfungsversuche).

    Dazu kommen maximal drei zusätzliche Versuche nach dem erstmaligen Nichtbestehen innerhalb des Orientierungszeitraumes für Bachelorstudierende, sowie anteilmäßig (geregelt in Fachprüfungsordnung) mögliche Freiversuche zur Notenverbesserung. Bitte lesen Sie hierzu die Abschnitte "Orientierungszeitraum im Bachelorstudium" sowie "Freiversuche zur Notenverbesserung". 

    Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an? 

    Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Anmeldung zu Prüfungen". 

    Kann ich eine Wiederholungsprüfung vorziehen? 

    In der Regel nehmen Sie zur Wiederholung von Prüfungen an den regulär vorgesehenen Prüfungsterminen teil. Eine vorzeitige Wiederholung kann ausschließlich mit Zustimmung der verantwortlichen Prüfenden, des Prüfungsamt / der Prüfungsausschussvorsitzenden in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Bitte geben Sie bereits im Antrag an das Studien- und Prüfungsamt den geplanten Prüfungstermin an.

  • Orientierungszeitraum im Bachelorstudium

    Was ist der Orientierungszeitraum? 

    Der Orientierungszeitraum ist ausschließlich im Bachelorstudium vorgesehen und umfasst die ersten drei Fachsemester. In diesem Zeitraum können bis zu drei Prüfungen, die im ersten Prüfungsversuch mit "nicht bestanden" bewertet wurden, annulliert werden. Bei Wiederanmeldung der Prüfung legen Sie diese dann im ersten Prüfungsversuch ab. 

    Bitte beachten Sie, dass Orientierungsversuche nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn Sie eine Prüfung im ersten Versuch angetreten und nicht bestanden haben. Bei einem Nichtbestehen durch Nichterscheinen können Sie die Option des Orientierungsversuches nicht nutzen. 

    Wie und wann kann ich Orientierungsversuche in Anspruch nehmen? 

    Wenn Sie einen Orientierungsversuch in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen (Montag – Sonntag) nach Eintrag (Bekanntgabe) des Nichtbestehens für den ersten Prüfungsversuch über den Service-DeskExterner Link (Freiversuch) an das Studien- und Prüfungsamt melden. Nach dieser Frist ist das Nichtbestehen im ersten Prüfungsversuch gültig und kann nicht mehr annulliert werden. 

    Bei rechtzeitiger Anzeige im Prüfungsamt gilt der nicht bestandene erste Prüfungsversuch als nicht unternommen. In Friedolin erkennen Sie dies am Prüfungsvermerk "ORV". 

    Wann kann ich eine Prüfung nach einem eingetragenen Orientierungsversuch wiederholen? 

    Wenn noch ein zweiter Prüfungstermin für die betreffende Prüfung im selben Prüfungszeitraum angesetzt ist, kann die Prüfung bereits zu diesem Prüfungstermin erfolgen. Wenn Sie diese Option in Anspruch nehmen möchten, geben Sie das bitte bei der Beantragung an. 

    Ansonsten erfolgt die Wiederholung in einem der folgenden Semester, i. d. R. frühestens ein Jahr nach dem Orientierungsversuch. Es gelten die regulären Bestimmungen hinsichtlich der Prüfungsanmeldung. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Anmeldung zu Prüfungen".

  • Freiversuche zur Notenverbesserung

    Habe ich die Möglichkeit, eine bestandene Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen? 

    Ja, diese Möglichkeit / der Anspruch besteht wie folgt. 

    Bachelorstudiengang 

    Studierende können insgesamt bis zu fünf Freiversuche zur Notenverbesserung einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung in Anspruch nehmen. Wurden bereits Prüfungsversuche im Orientierungszeitraum genutzt, reduziert sich die Anzahl der Freiversuche zur Notenverbesserung entsprechend. Für nicht im Orientierungszeitraum verbrauchte Freiversuche zur Notenverbesserung gilt:

    • Zwei der Freiversuche können nur für Prüfungen angemeldet werden, die im ersten Studienjahr (1. und 2. Fachsemester) absolviert wurden,
    • zwei der Freiversuche können nur für Prüfungen angemeldet werden, die im zweiten Studienjahr (3. und 4. Fachsemester) absolviert wurden
    •  und ein Freiversuch kann nur für Prüfungen angemeldet werden, die im fünften Fachsemester absolviert wurden.
    • Freiversuche können nicht für eine Wiederholungsprüfung angemeldet werden,
    • Freiversuche können nicht für die Bachelorarbeit angemeldet werden und
    • Unter Wertung des jeweils besseren Ergebnisses kann eine im ersten Versuch bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung im Rahmen eines Freiversuchs nur innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden.

     Masterstudiengang

    Studierende können bis zu zwei Freiversuche zur Notenverbesserung einer Modulprüfung oder Modulteilprüfungen in Anspruch nehmen für die folgendes gilt:

    • Freiversuche können nicht für eine Wiederholungsprüfung angemeldet werden,
    • Freiversuche können nicht für die Masterarbeit angemeldet werden,
    • Unter Wertung des jeweils besseren Ergebnisses kann eine im ersten Versuch bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung im Rahmen eines Freiversuchs nur innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden. 

    Wichtiger Hinweis - Wann kommt kein Freiversuch zur Notenverbesserung in Betracht  

    Die sich aus dem Freiversuch zur Notenverbesserung ergebende Anspruchsfrist von 3 Monaten und damit verbundene Regelung hat zum Ziel, dass der Studierende das im Rahmen der gesamten Prüfung geforderte Wissen in Gänze zwar nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber dennoch innerhalb eines bestimmten - mehr oder weniger eng umgrenzten - Zeitraum präsent haben soll, was somit den Charakter einer Ausschlussfrist hat. 

    Folgende Konstellationen schließen einen Freiversuch zur Notenverbesserung oder eine Verlängerung der Anspruchsfrist aus: 

    • bei direkter Prüfungsanmeldung und Wahl des Zweittermins (als Erstversuch) kommt ein Freiversuch zur Notenverbesserung aufgrund der Frist nicht in Betracht,
    • bei Rücktritt mit Attest (RAT)  oder Rücktritt mit anerkanntem Grund (RAN) vom Termin 01 und Bestehen (BE) zum Termin 02 (Nachholprüfung) kommt ebenfalls kein Freiversuch zur Notenverbesserung aufgrund der Frist in Betracht und
    • beim Bestehen (BE) im Termin 01 – fristgerechte Inanspruchnahme eines Freiversuchs zur Notenbesserung und Anmeldung durch das Studien- und Prüfungsamt zum Termin 02, Rücktritt mit Attest (RAT)  oder Rücktritt mit anerkanntem Grund (RAN) vom Termin 02 - berechtigt nicht zur Verlängerung der Anspruchsfrist zur Notenbesserung. Die Frist zur Notenverbesserung ist sodann erfolglos verstrichen und es bleibt beim bereits bestandenen Prüfungsergebnis. 
    • wenn der im elektronischen Studien- und Prüfungsverwaltungssystem (Friedolin) festgelegte Zweittermin im Prüfungszeitraum mit dem Antrag auf Freiversuch zur Notenverbesserung bereits in der Vergangenheit liegt. Ein Anspruch auf einen dritten Prüfungstermin besteht nicht. 

    Erklärung dazu: Ein hypothetisch gewährter krankheitsbedingter Rücktritt für eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung erlaubt nicht den in der Prüfungsordnung für den Prüfungsabschluss vorgesehenen Zeitraum zu überschreiten. Es kommt somit nicht auf die Gründe an, aus denen der Prüfungsabschluss versäumt worden ist. 

    Wie und wann kann ich einen Antrag auf einen Freiversuch zur Notenverbesserung stellen?

    Die Absicht für eine derartige Wiederholung muss dem Prüfungsausschuss / Prüfungsamt spätestens am 5. Werktag (Montag – Samstag) nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in Textform mitgeteilt werden. Entweder über den fristgerechten Einwurf des Antragsformulars (s. Formulare Freiversuchsantrag), über den Fristenbriefkasten am Universitätshauptgebäude, postalisch an das Studien- und Prüfungsamt Psychologie, oder über den Service-Desk „Anfrageart Freiversuch“.

    Wann findet der Prüfungsversuch zur Notenverbesserung statt?

    Ein Freiversuch zur Notenverbesserung findet immer zum nächsten regulären Prüfungstermin statt, sofern es sich dabei um den zweiten Termin im Prüfungszeitraum des laufenden Semesters handelt. Siehe o. g. Hinweis, wann kein Freiversuch zur Notenverbesserung in Betracht kommt.

  • Drittversuche (2. Wiederholungsprüfung)

    Wie melde ich mich zum Drittversuch an?

    Es gelten die regulären Bestimmungen hinsichtlich der Prüfungsanmeldung. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Anmeldung zu Prüfungen".

    Ich habe eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden und muss diese nun im Drittversuch absolvieren. Was muss ich beachten?

    Der Drittversuch sollte nicht im gleichen Semester wie die beiden ersten Prüfungsversuche stattfinden. Wir empfehlen Ihnen dringend die Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung(en) in einem der Folgesemester, um sich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten.

    Prüfungsbelastung

    Sollten Sie mehrere Prüfungen wiederholen müssen, sollten Sie sich gut überlegen, wie viele Prüfungen Sie parallel absolvieren möchten. Ein Schlüsselzeitpunkt ist hier das 3. Fachsemester: Es kann ggf. ein Fehler sein, sich sowohl für alle regulären Prüfungen des neuen Fachsemesters als auch für alle ausstehenden Wiederholungsprüfungen anzumelden. Dies kann, insbesondere, wenn Drittversuche zu absolvieren sind, zu einer immensen Arbeitsbelastung führen. Bitte schätzen Sie aus diesem Grund frühzeitig ab, welches Pensum für Sie realisierbar ist, und melden Sie sich ggf. nur für die Prüfungen an, die Sie im betreffenden Semester gut vorbereitet absolvieren können.

    Sollten Sie in einen größeren Leistungsrückstand geraten sein, nehmen Sie bitte die Möglichkeit in Anspruch, den weiteren Studienverlauf in einer Studienfachberatung abzustimmen.

    Wechsel der Prüfungsform

    Es besteht die Option, beim dritten Prüfungsversuch mit entsprechender Begründung den Wechsel der Prüfungsform von schriftlich auf mündlich oder von mündlich auf schriftlich zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:

    • Es ist ein Antrag im Service-Desk zu stellen.
    • Es muss ein Grund genannt sein, der glaubhaft macht, dass der Wechsel der Prüfungsform notwendig ist.
    • Der Wechsel der Prüfungsform muss mit der/dem verantwortlichen Prüfenden, dem Prüfungsamt und der Prüfungsausschussvorsitzenden abgestimmt sein. Die/der Prüfende bestätigt ihr/sein Einverständnis schriftlich.
    • Der vereinbarte Prüfungstermin muss mit dem Antrag bekannt gegeben werden.
    • Der Antrag ist spätestens 10 Werktage (Montag – Samstag) vor dem regulären bzw. vereinbarten Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsamt einzureichen.

    Unterstützungsangebote

    Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Prüfungen im Drittversuch mit offenen Fragen an die entsprechenden Prüfer/innen zu wenden. I. d. R. bieten diese regelmäßige Sprechstunden an oder sind per E-Mail für eine Terminvereinbarung erreichbar. Darüber hinaus werden in vielen Fällen fakultative Tutorien oder eine vergleichbare Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung angeboten, deren Wahrnehmung wir Ihnen sehr ans Herz legen. Bei modulübergreifenden Schwierigkeiten bzw. im Fall von mehreren ausstehenden Drittversuchen in verschiedenen Modulen stehen Ihnen auch die Studienfachberater/innen oder das Studien- und Prüfungsamt beratend zur Seite.

  • Verlust des Prüfungsanspruches

    Was passiert, wenn ich alle drei Prüfungsversuche nicht bestanden habe?

    Wenn Sie den dritten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul nicht bestanden haben, gilt die betreffende Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Damit verlieren Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem Studiengang und können Ihr Studium nicht mehr ordnungsgemäß abschließen.

    Ich habe eine Prüfung in einem Pflichtmodul endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. Wie sind die nächsten Schritte?

    Wenn eine Prüfung in einem Pflichtmodul endgültig nicht bestanden wurde, wird das Prüfungsprotokoll der betreffenden Prüfung von der prüfenden Person an das Studien- und Prüfungsamt gesendet. Hier wird überprüft, ob der Verlust des Prüfungsanspruchs gültig ist.

    Sollte der Verlust des Prüfungsanspruches nicht gültig sein - z. B. wenn im Fall des Nichterscheinens fristgerecht ein gültiges ärztliches Attest eingereicht wird - wird der Eintrag durch das Studien- und Prüfungsamt korrigiert und der Prüfungsanspruch wiederhergestellt.

    Wenn nach Vorliegend des Prüfungsprotokolls festgestellt wird, dass der Verlust des Prüfungsanspruches gültig ist, erhalten Sie circa zwei Monate nach dem entsprechenden Noteneintrag in Friedolin einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studienganges an die von Ihnen in Friedolin hinterlegte Postadresse. Während der gültigen Immatrikulation an die hinterlegte Semesterortadresse, nach Exmatrikulation an die hinterlegte Heimatortadresse. Sobald dieser Bescheid rechtskräftig ist, können Sie sich nicht mehr in diesen Studiengang zurückmelden.

    Kann bzw. muss ich nach Verlust des Prüfungsanspruches noch Prüfungen anderer Module ablegen?

    Nach Verlust des Prüfungsanspruches können Sie sich nicht mehr für Prüfungen anmelden.

    Sollten Sie jedoch bereits für Prüfungen angemeldet sein, die nach dem Noteneintrag der endgültig nicht bestandenen Prüfung stattfinden, können Sie entscheiden, ob Sie an diesen Prüfungen teilnehmen möchten. Bitte beachten Sie in diesem Fall:

    • Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, gilt das Prüfungsergebnis in jedem Fall.
    • Wenn Sie sich gegen eine Teilnahme entscheiden, beantragen Sie bitte schnellstmöglich einen Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Prüfungsrücktritt wegen anderer triftiger Gründe".

    Kann ich einen vierten Prüfungsversuch beantragen?

    Nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtmoduls kann ein vierter Prüfungsversuch ausschließlich dann beantragt werden, wenn ein nachgewiesener Härtefall vorliegt. Härtefallanträge werden vom zuständigen Prüfungsausschuss nach strengen Kriterien geprüft und nur im Ausnahmefall bewilligt. Ein Härtefall ist nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation für den/die Studierende/n anzunehmen, welche in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit der betreffenden Prüfung stehen muss. Darüber hinaus ist ein Härtefall nur dann begründet, wenn die übrigen Leistungen der/des Studierenden erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles zu erwarten ist.

    Härtefallanträge müssen innerhalb eines Monats nach Notenverbuchung der endgültig nicht bestandenen Prüfung über den Service-Desk des Studien- und Prüfungsamtes eingereicht werden. Alle im Antrag geltend gemachten Gründe müssen mit geeigneten Dokumenten belegt werden.

Abschlussarbeit (Bachelor / Master)

  • Anmeldung der Abschlussarbeit

    Wie melde ich mich für die Abschlussarbeit an?

    Die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit muss unter Verwendung des Formular „Anmeldung Bachelorarbeitpdf, 468 kb“ bzw. „Anmeldung Masterarbeitpdf, 464 kb“ entweder über den Service-DeskExterner Link (Anfrageart " Abschlussarbeit"), durch Einwurf in den Briefkasten am Institut für Psychologie, postalisch oder gern auch durch persönliche Abgabe innerhalb der Präsenzsprechstunde angemeldet werden. Zu beachten ist, dass das Anmeldeformular mit allen Unterschriften zur Bachelor- bzw. Masterarbeit durch beide gewählten Gutachter / Gutachterinnen ausgefüllt ist. Sofern die Begutachtung nicht durch die Lehrstuhlinhaberin / den Lehrstuhlinhaber erfolgt, muss diese/dieser ergänzend per Unterschrift die Wahl des Themas und der Gutachter / der Gutachterinnen bestätigen.

    Sofern es sich um eine Gruppenarbeit handelt, muss dies ebenfalls gesondert und informativ auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Dabei sind die Matrikelnummer, sowie Name / Vorname des/der beteiligten Studierenden anzugeben.

    Sollte ein/e externe/r Zweitgutachter*in (in Ausnahmefällen) gewünscht / notwendig sein - informieren Sie sich bitte vorher beim Prüfungsamt Psychologie über das Vorgehen und die Zulässigkeit.

    Wann melde ich mich für die Abschlussarbeit an?

    Studierende können bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen

    • Bachelorarbeit: mind. 120 ECTS im B.Sc. Psychologie & Bachelorpropädeutikum (Prüfung 145211) vor der Anmeldung der Bachelorarbeit unbenotet bestanden (++),
    • Masterarbeit: mind. 50 ECTS im M.Sc. Psychologie

    ihre Abschlussarbeiten jederzeit im Prüfungsamt Psychologie anmelden.

    Zu beachten sind jedoch die Fristenregelungen gemäß der Bachelorpdf, 303 kb- und Masterrahmenprüfungsordnungpdf, 311 kb (Prüfungsfrist), bis wann eine Modulprüfung, zu der die Abschlussarbeit zählt, erfolgreich abgelegt sein muss.

    Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass die Bachelor- oder Masterarbeit ggf. auch mit nicht bestanden im 1. Versuch bewertet werden kann. Sofern ein Studierender seine Abschlussarbeit im ersten Versuch erst kurz vor dem Ende der in der Rahmenprüfungsordnung geregeltem Prüfungsfrist abgibt und dann nicht besteht, besteht die Gefahr i. V. m. der Prüfungsfrist die Abschlussarbeit endgültig nicht zubestehen. Siehe Hinweise unter Ausschlussfrist / Frist zur Beendigung des Studiums (B.Sc. & M.Sc.).

    Bitte informieren Sie sich über die genannten Fristenregelungen selbstständig in der für Sie gültigen Rahmenprüfungsordnung und Fachprüfungsordnung. Sollten sich dennoch Fragen ergeben, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie, die Studienberatung oder den Fachschaftrat des Institut für Psychologie.

    Wie wird das Arbeitsbeginndatum und das Abgabedatum festgelegt?

    Es gilt das Posteingangsdatum / Eingangsdatum Service-Desk des Antrages auf Anmeldung / Zulassung zur Abschlussarbeit im Studien- und Prüfungsamt als maßgebliches Datum. Die weiteren Fristen berechnen sich wie folgt:

    • Das Beginndatum der Arbeit: Datum des Posteinganges / Eingangsdatum Service-Desk im Studien- und Prüfungsamt,
    • Das Abgabedatum der Arbeit: Beginndatum + 4 Monate für Bachelorarbeiten und 6 Monate für Masterarbeiten.

    Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid postalisch zugesandt in dem Ihnen das Beginndatum, das Abgabedatum und die bestellten Gutachter/innen mitgeteilt werden.

    Ist der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, gilt dieser zunächst einmal trotzdem als eingegangen. Die Korrektur wird schnellstmöglich (kapazitätsangepasst) durch eine Kontaktaufnahme der zuständigen Sachbearbeiterin zu Ihnen initiiert. Liegen dagegen die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Abschlussarbeit nicht vor, muss der Beginn der Arbeit verschoben werden, bis der Antrag in genehmigungsfähiger Form vorliegt.

  • Bearbeitung der Abschlussarbeit

    Darf ich den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?

    Das in der Themenzuweisung / dem Zulassungsbescheid genannte Thema muss nunmehr nicht mehr wörtlich dem Titel der eingereichten Arbeit entsprechen.

    Es ist daher auch kein Antrag auf Änderung mehr erforderlich, wenn der Titel von dem Thema abweicht. Es obliegt den Gutachtern, bei der Begutachtung der Arbeit festzustellen, ob die eingereichte Arbeit dem vergebenen Thema entspricht. Abzugrenzen davon ist die Regelung nach der gültigen Bachelor- oder Masterrahmenprüfungsordnung für die einmalige Zurückgabe des Themas innerhalb der ersten vier Bearbeitungswochen im Einverständnis der betreuenden Personen.

    Muss ich mich für das kommende Semester zurückmelden, wenn ich noch an meiner Abschlussarbeit schreibe?

    Eine Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit ist dann möglich, wenn die Abschussarbeit beantragt und genehmigt wurde und sonst alle abschlussrelevanten Modulprüfungen zumindest rechtsverbindlich innerhalb der Immatrikulation angemeldet sind.

    Wir weisen darauf hin, dass nach der Exmatrikulation der für Studierende bestehende gesetzliche Unfallversicherungsschutz nur bei der Erbringung hochschulbezogener Prüfungsleistungen besteht, d.h. nur dann, wenn der Aufenthalt an der Universität in direktem Zusammenhang damit steht. Mit der Exmatrikulation erlischt zudem der Zugriff auf Friedolin und alle weiteren mit URZ-Login relevanten Dienste (Webmail, ThULB etc.).

  • Abgabe der Abschlussarbeit

    Was ist bei der Abgabe der Arbeit zu beachten?

    Die Abschlussarbeit ist wie folgt einzureichen:

    • Zeitpunkt: fristgemäß (spätestes mögliches Datum ist das Abgabedatum)
    • Form: digital als PDF-Dokument
    • Ort: aktuell über den Service-Desk „Abschlussarbeit“, Regelung nach R-PO wird noch bekanntgegeben

    Weitere Anforderungen sind:

    • Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung,
    • Die Vorlagen für die Eigenständigkeits- und Freigabeerklärungen in deutscher und englischer Sprache finden Sie im Hanfried.
    • Die Eigenständigkeitserklärung ist im Wortlaut in Ihre Arbeit zu übernehmen und im Original zu unterzeichnen. Das gescannte Original ist in Ihre Arbeit zu integrieren.
    • Wenn zutreffend: Freigabeerklärung
    • Die Vorlagen für die Eigenständigkeits- und Freigabeerklärungen in deutscher und englischer Sprache finden Sie im Hanfried.

    Ihre Prüfer/innen haben die Möglichkeit, bestimmte KI-Tools für die Erstellung der Arbeit zu erlauben. Hierfür gibt es eine Freigabeerklärung, die bei erlaubter Verwendung bestimmter KI-Tools von allen beteiligten Prüfer/innen unterzeichnet werden muss. Das gescannte Original ist in Ihre Arbeit zu integrieren.

    Bei englischen Arbeiten ist eine deutsche Zusammenfassung verpflichtend!

    • Deckblatt: Einen Vorschlag zur Gestaltung des Deckblattes ist hier (Word Datei) zu finden.

    Kann die Abgabefrist meiner Abschlussarbeit aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, verlängert werden?

    Zu unterscheiden ist hier zwischen einer krankheitsbedingten Schreibzeitverlängerung für die Abschlussarbeit und der einmaligen Schreibzeitverlängerung. Beide Varianten sind entsprechend in den für Sie gültigen Rahmenprüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen geregelt.

    Bei einer krankheitsbedingten Schreibzeitverlängerung ist die „Ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeitpdf, 222 kb“ entsprechend den Vorgaben zum krankheitsbedingten Rücktritt mit Kenntnisnahme über die krankheitsbedingten Einschränkungen vor dem festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt Psychologie postalisch oder über den Service-Desk (Anfrageart: „Schreibzeitverlängerung“) einzureichen. Wird dem Antrag stattgegeben, verlängert sich die Schreibzeit der Abschlussarbeit um die ärztlich attestierten Krankheitstage bzw. den darin angegebenen Zeitraum.

    Liegen andere Gründe für eine Schreibzeitverlängerug vor, müssen Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle der/des Studierenden entziehen und die nachweislich die fristgemäße Abgabe der Abschlussarbeit verhindern oder verzögern.

    Bitte reichen Sie in diesem Fall einen Antrag im Service-Desk des Studien- und Prüfungsamts ein und beachten Sie hierbei folgende Hinweise:

    • Sie müssen die Gründe für die Verzögerung ausführen und mit Nachweisen belegen.
    • Zusätzlich muss der Betreuer/die Betreuerin die angegebenen Gründe in kurz bestätigen.
    • Es ist verpflichtend, eine dem verzögernden Umstand angemessene Verlängerungsdauer zu beantragen.
    • Der Antrag muss rechtzeitig, spätestens 15 Werktage (Montag – Samstag) vor der Abgabefrist im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden.
    • Die Beantragung einer Fristverlängerung nach Ablauf der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit ist nicht zulässig.

    Studierende orientieren sich hier bitte an den Regelungen (Bearbeitung Abschlussarbeit) der entsprechenden Rahmenprüfungsordnung und Fachprüfungsordnung.

    Eine i. V. m. anderen Gründen gewährte Schreibzeitverlängerung sieht für die Bacheloarbeit eine einmalige Verlängrung von einem weiteren Monat vor. Für Masterarbeiten eine einmalige Verlängerung von zwei weiteren Monaten.                                  

    Darf ich meine Abschlussarbeit direkt meinem Gutachter überreichen?

    Nein. Die Datei (PDF) muss direkt im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden. Das Studien- und Prüfungsamt leitet die Abschlussarbeiten dann an die Gutachter/innen weiter.

  • Bewertung der Abschlussarbeit

    Jede Abschlussarbeit muss von zwei Gutachter/innen bewertet werden.

    Die Bewertung erfolgt über das Gutachten, in dem sich Ihre Gutachter/innen kritisch und detailliert mit Ihrer Abschlussarbeit auseinandersetzen. Anhand formaler und inhaltlicher Bewertungskriterien wird Ihre Abschlussarbeit systematisch analysiert und auf dieser Grundlage mit einer Note nach Vorgabe der Prüfungsordnung bewertet. Die Gesamtnote der Abschlussarbeit ergibt sich dabei aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen von den Gutachter/innen vergebenen Noten.

    Für die Erstellung der Gutachten hat jede/r Gutachter/in für Bachelorarbeiten und für Masterarbeiten sechs Wochen Zeit. Beachten Sie bitte, dass sich diese Zeitangabe allein auf den Aspekt der Erstellung des Gutachtens bezieht und zusätzliche erforderliche Bearbeitungsschritte (Prüfung und Versand der Arbeit, ggf. Postwege) inklusive der hierfür notwendigen Bearbeitungszeiten hinzukommen.

    Ob die Gutachten bereits im Studien- und Prüfungsamt vorliegen, kann während der Telefonsprechzeiten bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Studien- und Prüfungsamt erfragt werden.

    Sollte die Begutachtung länger dauern, empfehlen wir, sich regelmäßig ggf. bei den Gutachtern/innen zu melden um nach der Note zu fragen.

    Das Prüfungsamt Psychologie trägt die Note in Friedolin ein, sobald die jeweiligen Gutachten vorliegen.

    Wie lange dauert es nach der Abgabe meiner Abschlussarbeit bis ich mein Zeugnis erhalte?

    Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, erfolgt eine Reihe von notwendigen Bearbeitungsschritten, bevor die Ausgabe des Zeugnisses erfolgen kann. In Summe dauert es in der Regel etwa 3 bis max. 4 Monate, bis Ihr Zeugnis übergabebereit ist.

    Die angegebenen Bearbeitungswerte (3 bis max. 4 Monate) entsprechen durchschnittlichen Erfahrungswerten, die in jeweils beide Richtungen abweichen können. Beachtet werden muss auch, dass in den Gesamtprozess wenigstens 7 verschiedene Personen sowie mehrere Postwege und Abstimmungsbedarfe eingebunden sind. Hinzu kommen ggf. Verzögerungen durch Klärungsbedarf, Abwesenheits- und Urlaubszeiten, Belastungsspitzen der in den Prozess involvierten Personen oder andere situative Verzögerungen (z. B. Anforderungen eines dritten Gutachtens, Störungen der Drucktechnik). Wir versuchen, alle Teilschritte schnellstmöglich abzuschließen, können Verzögerungen über die 3 bis max. 4 Monate Gesamtbearbeitungszeit hinaus jedoch nicht immer verhindern. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Sollten Sie die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums schneller benötigen, können wir Ihnen ggf. ein vorläufiges Zeugnis ausstellen, sofern uns beide Gutachten (alternativ: 4.0-Bescheinigungen) vorliegen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf direkt hierauf an.

    Kann ich die Gutachten einsehen?

    Ja. Die Einsichtnahme kann online (Zusendung der Gutachten als PDF) nach Erklärung zur Akteneinsicht und zur Anfertigung von Kopien oder innerhalb der Präsenzsprechstunde bei zuständigen Sachbearbeiterin direkt im Studien- und Prüfungsamt erfolgen.

    Kann ich die Meinung eines dritten Gutachters/einer dritten Gutachterin einholen (Bachelor/ Master)?

    Nein. Für ein drittes Gutachten gibt die jeweilige Fachprüfungsordnung klare Vorgaben: Wenn die Noten der beiden Gutachter/innen um mehr als 1,0 voneinander abweichen, wird vom Studien- und Prüfungsamt ein drittes Gutachten veranlasst. Der Prüfungsausschuss bestellt den dritten Gutachter/die dritte Gutachterin. Die Dauer der Begutachtung der Arbeit verzögert sich in diesem Fall circa um weitere 2 Monate.

    Was passiert, wenn eine/r der Gutachter/innen die Note „nicht ausreichend“ vergibt?

    Wenn ein/e Gutachter/in die Note "nicht ausreichend" vergibt, muss ein drittes Gutachten erstellt werden. Der Prüfungsausschuss bestellt den dritten Gutachter/die dritte Gutachterin.

    Die Dauer der Begutachtung der Arbeit verzögert sich in diesem Fall circa um weitere 2 Monate. Die Note der Abschlussarbeit ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der drei vergebenen Noten. Dabei kann die Abschlussarbeit nur dann als "bestanden" gewertet werden, wenn mindestens zwei Noten "ausreichend" oder besser bewertet sind.

Masterbewerbung im Bachelorstudium

  • Unterlagen für Masterbewerbung

    Welche Unterlagen erhalte ich vom Studien- und Prüfungsamt für die Masterbewerbung?

    Vom Studien- und Prüfungsamt Psychologie erhalten Sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Bachelorstudiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs als Voraussetzung für die Zulassung zu approbationskonformen Masterstudiengängen Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (aktuell Version 9) max. fünf mal ausgedruckt / ausgestellt.

    Welche Unterlagen bringe ich mit?

    Mitzubringen sind max. fünf vollständige aktuelle Leistungsübersichten aus Friedolin, die doppelseitig auszudrucken sind. Diese werden dann nach Sichtung / Prüfung durch die zuständige Sachbearbeiterin gestempelt und unterschrieben.

    Ich benötige noch eine gesonderte Bescheinigung indiviuell zusammengestellt. Kann ich diese in Studien- und Prüfungsamt Psychologie erhalten?

    Nein. Wir fertigen keine gesonderten Bescheinigungen aus. Sofern Studierende eine Vorlage von der Masteruniversität haben, bei der sich die Studierenden bewerben möchten, ist diese mitzubringen und wird soweit möglich ebenfalls ausgefüllt und von Prüfungsamt-Seite bestätigt.

    Wann und Wo erhalte ich die Bescheinigungen?

    Studierende nutzen dazu ausschließlich die Präsenzsprechstunde der für sie zuständigen Sachbearbeiterin. Im Bedarfsfall und zu Stoßzeiten bieten die Sachbearbeiterinnen kapazitätsangepasst Sondersprechstunden oder verlängerte Präsenzsprechstunden an. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben.

    Ich bin nicht vor Ort in Jena oder kann nicht persönlich zur Sprechstunde kommen? Kann ich die Unterlage digital erhalten?

    Nein. Leider können wir die digitale Zusendung aus Kapazitätsgründen nicht gewährleisten. Gern können die Unterlagen aber durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.

Studienabschluss

  • Abschlussdokumente

    Von wem erhalte ich meine Abschlussdokumente?

    Für Bachelor- und Masterstudierende in den Studiengängen Bachelor of Science und Master of Science wird das Zeugnis durch das Prüfungsamt Psychologie erstellt.

    Entsprechend der unter Punkt "Zuständigkeiten" aufgeführten Zuständigkeitsaufteilung werden die Abschlussdokumente durch die zuständige Sachbearbeiterin erstellt.

    Wann und wie erhalte ich meine Abschlussdokumente?

    Leider ist eine Information durch die Sachbearbeiterinnen über die Fertigstellung und Abholbereitschaft nicht realisierbar, weshalb darum gebeten wird, dass sich die Studierenden selbstständig nach Ablauf der genannten Bearbeitungszeit (3 bis max. 4 Monate) bei der zuständigen Sachbearbeiterin meldet und nach dem Bearbeitungsstand erkundigt.

    Sofern alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden, werden so rasch wie möglich die Urkunde, das Zeugnis, das Transcript of Records und wenn möglich das Diploma Supplement durch die zuständige Sachbearbeiterin erstellt und in die Unterschrifts- und Siegelrunde gebracht.

    Regulär sind die Abschlussdokumente persönlich durch den Studierenden oder eine bevollmächtigte Person innerhalb der Präsenzsprechstunde abzuholen. Sofern Studierende nicht mehr vor Ort sind oder die Abschlussdokumente nicht persönlich abholen können, werden die Abschlussdokumente vom Prüfungsamt Psychologie postalisch verschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Mindestgröße DIN-C4 - Versandtasche, möglichst ohne Fenster, Mindestfrankierung 1,80 €) hinterlegt wurde.

    Nutzen Sie bitte eine möglichst herkömmliche Briefmarke / Frankiertung, da QR Code usw. nur für eine begrenzte Zeit gültig sind.

    Wir empfehlen die Frankierung als Einschreiben vorzunehmen, damit im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung die Kosten für eine Zweitschrift bei der Post Ihrerseits geltend gemacht werden können. 

    Welche Dokumente beinhalten die Abschlussdokumente?

    • Abschlussurkunde,
    • Abschlusszeugnis,
    • drei beglaubigte Kopien der Urkunde und des Zeugnisses,
    • Diploma Supplement (Erklärung zum Studium) in Deutsch und in Englisch (Aushändigung zeitverzögert zum Abschluss aufgrund der Kohortenbildung),
    • Transcript of Records in Deutch und Englisch.

    Meine Abschlussurkunde und / oder mein Abschlusszeugnis ist verloren gegangen. Wie bekomme ich eine weitere Ausfertigung?

    Wenden Sie sich im Bedarfsfall persönlich, telefonisch oder über den Servive-DeskExterner Link an die zuständige Sachbearbeiterin im Studien- und Prüfungsamt Psychologie. Sie wird Ihnen dem Verfahrensweg i. V. m. einem „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift“ erläutern.

    Die Gebühr von 25€ je auszustellendem Dokument (Urkunde / Zeugnis) auf das im Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift“ angegebene Konto ist vorab zu zahlen. Den Einzahlungsbeleg / Überweisungsbelegt über die Zahlung fügen Sie bitte dem Antrag bei.

    Nach Einzahlung der zu entrichtenden Gebühr wird durch die zuständige Sachbearbeiterin im Studien- und Prüfungsamt Psychologie eine jeweilige Zweitschrift erstellt und in die Unterschrifts- und Siegelrunde gebracht. Für die Zusendung der Zweitschrift ist ebenfalls das Vorliegen / Einreichen eines ausreichend frankierten und adressierten Rücksendeumschlags notwendig.

    Wie kann ich eine Beglaubigung von einem Zeugnis oder einer Urkunde erhalten?

    Sofern das Zeugnis/die Urkunde vom Prüfungsamt Psychologie wurde, kann eine einfache Beglaubigung durch uns erfolgen. Dafür benötigen wir Ihre Originaldokumente, entweder postalisch oder durch Einwurf in einen unserer Hausbriefkästen. Bitte auch einen frankierten und adressierten Rückumschlag für die Rücksendung der Originale und der Beglaubigung nicht vergessen.

    Bei Bedarf setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns / der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch in Verbindung, oder komme direkt in die Präsenzsprechstunde.

    Kann ich eine Leistungsübersicht bzw. ein vorläufiges Zeugnis bekommen?

    Eine Leistungsübersicht kann vor der Exmatrikulation selbstständig in Friedolin heruntergeladen werden. Sprechen Sie uns bei Schwierigkeiten gern an.

    Ein vorläufiges Zeugnis wird durch die zuständige Mitarbeiterin erstellt werden, sobald sämtliche Modul-(Teil)noten sowie beide Gutachten für die Abschlussarbeit im Studien- und Prüfungsamt vorliegen.

    Die postalische Zusendung erfolgt dann an die hinterlegte Heimat- oder Semesterortadresse.

    Ich benötige eine englische Leistungsübersicht. Wie kann ich diese erhalten?

    Englische Leistungsübersichten gehören bisher nicht zum Umfang der systemseitig hinterlegten Dokumente und können daher nicht ausgegeben werden. Die Ausstellung eines englischen Transcripts of Records (ToR) ist jedoch für alle Studiengänge möglich.

    Der Unterschied besteht darin, dass das ToR die Titel aller bestandenen Module enthält, während die detailliertere Leistungsübersicht sämtliche angefangenen (auch bisher nicht bestandenen) Module mit den Ergebnissen aller Einzelprüfungsleistungen umfasst.

    Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf direkt an.

Sonstiges

  • Wo kann ich meine personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefonnummer) aktualisieren / hinterlegen?

    Ihre personenbezogenen Daten wie Heimatortadresse, Semesterortadresse, Telefonnummer und weitere / ergänzende Vornamen können Sie nur über das Studierenden-Service-Zentrum aktualisieren bzw. im System hinterlegen lassen.

    Achten Sie bitte stets vor allem auf aktuell hinterlegte Adressdaten, damit Ihnen die vom Prüfungsamt Psychologie erstellten Bescheide oder Mitteilungen, die postalisch versendet werden müssen, frist- und ordnungsgemäß zugestellt werden können.

    Bei fehlgeschlagener Zustellung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Adressdaten, übernimmt das Prüfungsamt Psychologie keine Verantwortung für etwaige Fristversäumnisse.

    Es obliegt Ihrer Mitwirkungspflicht, für eine reibungslose Zustellung Sorge zu tragen.

  • Ich habe einen BAföG-Antrag gestellt und soll eine Leistungsbescheinigung (z. B. FB 5) vom Prüfungsamt einreichen. Was muss ich beachten?

    Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG reichen Sie entweder über den Service-Desk (Anfrageart "Bescheinigungen") oder vorzugsweise per Einwurf in die Briefkästen am Büro der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin oder in den Briefkasten (gelb) vorm Institut für Psychologie (s. Hinweise unter Ziffer 6.4).

    Im Anschluss erfolgt im Überprüfungsprozess durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie die Bestätigung der bereits erreichten Leistungspunkte. Je nach Leistungspunktestand kann der Leistungsstand positiv oder negativ bestätigt werden.

    Neben vollständig absolvierten Modulen werden auch Teilleistungen (Teilmodule) mit einberechnet, sofern sie im betreffenden nachzuweisenden Fachsemester (Sommersemester 01.04. – 30.09.; Wintersemester 01.10. – 31.03) nachweislich anhand des festgelegten / hinterlegten Prüfungsdatums erbracht / bestanden wurden.

    Im Bachelor werden nach dem 4. Fachsemester für eine positive Bestätigung des Leistungsstandes mind. 109 ECTS benötigt.

    Es werden nur die Prüfungen bzw. Leistungspunkte eingerechnet, die innerhalb der ersten 4 Fachsemester tatsächlich erbracht wurden. Wiederholungsprüfungen, die im Zeitraum des 5. Fachsemesters liegen, dürfen nicht mitgezählt werden (BAföG-Recht).

  • Ich erhalte BAföG und brauche eine Weiterförderung. Was muss ich tun, wenn ich eine Bescheinigung über die Förderhöchstdauer benötige?

    Bitte reichen Sie das notwendige Formular von der Homepage des BAföG-Amts ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt Psychologie über den Service-Desk unter der Anfrageart "Bescheinigungen") ein. Vorzugsweise per Einwurf in die Briefkästen am Büro der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin oder den Briefkasten (gelb) vorm Institut für Psychologie.

    Mit beizufügen sind eine Begründung, etwaige erforderliche Nachweise und ein Studienplan aus dem hervorgeht, wie und bis wann das Studium verzögert abgeschlossen werden kann.

    Durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Bestätigung und eine Prognose.

    Die Bescheinigung soll möglichst innerhalb der Präsenzsprechstunde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Ersatzweise kann nach Zustimmung des Studierenden die Bescheinigung im Original auch per Hauspost direkt durch das Prüfungsamt Psychologie an die zuständige Sachbearbeiterin im BAföG-Amt geschickt werden. Hierzu ist natürlich die Einverständniserklärung durch den Studierenden notwendig und die namentliche Angabe der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters m BAföG-Amt.

  • Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

    Gemäß §17 der Immatrikulationsordnung dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

    Gibt es von dieser Regel Ausnahmen?
    Prüfungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungsprüfungen, die in das folgende Urlaubssemester fallen, dürfen auf vorherigen Antrag im Prüfungsamt Psychologie abgeschlossen werden.

    Bei Beurlaubung wegen Krankheit: Prüfungsleistungen, die außerhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen.

    Beurlaubung wegen Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angehörigen: es dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsamt Psychologie i. V. m. einem formlosen Antrag erbracht werden.

    Beurlaubung im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs / Auslandsaufenthalt / Erasmus: erbrachte Leistungen können anerkannt werden, wenn laut Kooperationsvertrag Prüfungsleistungen vorgesehen sind. 

    Setzen Sie sich bitte in diesen Fällen rechtzeitig mit dem Prüfungsamt Psychologie in Verbindung.

  • Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin?

    Eine bestehende Schwangerschaft muss dem Studierenden-Service-Zentrum gemeldet werden.

    Ebenfalls melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt Psychologie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Anfrageart "Mutterschutz" im Service-Desk), sodass die für Sie zuständige Sachbearbeiterin den Gefährdungsbeurteilungsbogen gemeinsam mit Ihnen durchgehen kann.

    Was ist mit meinen Prüfungen während der Schwangerschaft?
    Bei Beurlaubung wegen Elternzeit dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsamt Psychologie erbracht werden. Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin wird Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hierzu informieren.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgende Links:
    Informationsblatt zum Mutterschutz https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21150/allgemeine-informationen-zum-mutterschutz-fuer-studentinnen.pdfpdf, 260 kb

    Ergänzende Informationen zum Mutterschutz
    https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21155/ergaenzende-informationen-zum-mutterschutz-fuer-studentinnen.pdfpdf, 160 kb

    Formular zur Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfrist
    https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21170/erklaerung-zum-verzicht-auf-die-mutterschutzfrist.pdfpdf, 171 kb

    Formular zum Widerruf der Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfrist
    https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21175/widerruf-der-erklaerung-zum-verzicht-auf-die-mutterschutzfrist.pdfpdf, 218 kb

    Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfrist
    https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21160/merkblatt-pruefungen-im-studentischen-mutterschutz.pdfpdf, 146 kb

    Mitteilung über die Schwangerschaft für das SSZ
    https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21165/mitteilung-ueber-die-schwangerschaft-bzw-geburt.pdfpdf, 267 kb

    Informationsseite des SSZ zum Mutterschutz
    https://www.uni-jena.de/7395/mutterschutz

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