FAQ für Studierende und Schnellzugriff auf wichtige Informationen
Schnellzugriff
- Formulare
- 1. Zuständigkeit
- 2. Prüfungsanmeldung (Prüfungsanmeldephase)
- 3. Prüfungsphase
- 4. Nach der Prüfung / Anerkennung von Prüfungsleistungen
- 5. Hochschulwechsel / Wiederaufnahme des Studiums / Einstufung höheres Fachsemester - Anerkennung von Leistungen
- 6. Bachelorarbeit / Masterarbeit
- 7. Abschlusszeugnis
- 8. Fristen für die Beendigung des Studiums
- 9. Sonstiges
- 10. Freiversuch
- 11. Nachteilausgleich
- 12. Beratungsangebote / Workshop
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1. Für welche Studiengänge ist das Prüfungsamt Psychologie zuständig?
Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Science und Master of Science an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
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2. Wer ist für mich im Prüfungsamt Psychologie zuständig?
Für Studenten im Studiengang Bachelor of Science und Master of Science mit Anfangsbuchstaben A-O (Name) ist Frau Claudia Klemmer zuständig.
Für Widerspruchsverfahren und Nachteilsausgleichsverfahren ist ausschließlich Frau Claudia Klemmer für Studierenden im Studiengang Bachelor of Science und Master of Science mit Anfangsbuchstaben A-Z (Name) zuständig.
Für Studenten im Studiengang Bachelor of Science und Master of Science mit Anfangsbuchstaben P-Z (Name) ist Frau Carola Schache zuständig.
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3. Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
- an den jeweiligen Prüfer oder Dozenten
- an die zuständige Studienfachberatung
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4. Wie kann ich mich äußern bzw. etwas einreichen?
Online per Anfrage über das Service-Desk Portal (bevorzugt bei Anträgen, offiziellen Anfragen, Dokumentenübermittlung).
Über die Telefonsprechstunde (bevorzugt bei allgemeinen Anfragen, Auskünften), wobei Anfragen und Anträge immer zeitnah und, soweit erforderlich, unbedingt fristgemäß gestellt werden müssen.
Sofern Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder über das Service-Desk Portal bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin des Prüfungsamt Psychologie, um Unklarheiten im Vorfeld klären zu können.
Verspätete Anträge oder die Nichteinhaltung von Fristen kann zu Nachteilen für Ihr Studium führen, da kein Anspruch auf nachträgliche Gewährung besteht.
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1. Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin zur jeweils hinterlegten Prüfungsnummer (Prüfungsnummer s. Modulbeschreibung – Beispiel: Modul BPSY102p Allgemeine Psychologie II – Prüfungsnummern 145021 & 145022)
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2. Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgen?
Innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit über Friedolin. Die konkreten Termine sind auf Friedolin unter der Rubrik „Termine“ und folgendem Link für das jeweilige Semester zu finden:
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3. Wie sehe ich, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war?
Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfungsanmeldung eine automatische Bestätigungsmail von Friedolin. Bitte kontrollieren Sie jede Ihrer Prüfungsanmeldungen auf Richtigkeit und heben Sie diese Bestätigungsmails sorgfältig auf für eine spätere Nachvollziehbarkeit auf. Alle angemeldeten Prüfungen sehen Sie in Ihrem Friedolin-Konto unter "Meine Prüfungen"
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4. Was muss ich beachten?
Mit der Prüfungsanmeldung besteht Prüfungsverpflichtung und gilt damit als verbindlich - auch für den zweiten Versuch, sofern der erste Versuch nicht bestanden wurde oder ein Rücktritt erfolgt ist. Erfolgt nach der verbindlichen Prüfungsanmeldung keine Teilnahme am 1./2. Prüfungsversuch, ohne dass ein Rücktritt erklärt und anerkannt wurde, wird die betreffende Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet.
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5. Meine Prüfungsanmeldung über Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenn eine Anmeldung einer Prüfung über Friedolin nicht möglich ist,
prüfen Sie bitte im Modulkatalog, ob Voraussetzungen für diese Modulprüfung festgelegt sind. Wenn Sie diese (Zulassung) Voraussetzungen nicht erfüllt haben, können Sie die Prüfung nicht anmelden bzw. absolvieren.
Sofern eine Prüfungsanmeldung aus evtl. technischen Gründen nicht möglich ist, eine selbstständige Auswahl der Prüfungsnummer nicht möglich ist, oder es ich um eine Prüfungsanmeldung für das „nichtpsychologische Wahlpflichtfach“ im B.Sc. und / oder M.Sc. handelt, muss die Prüfungsanmeldung schriftlich über den Service-Desk (Anfrageart „Prüfungsanmeldung“ ebenfalls innerhalb der Prüfungsanmeldefrist (ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit) erfolgen. Dabei sind Angaben zur Veranstaltung (Vst-Nr.), zum Prüfungsformat, zum Prüfungsdatum und zu den zu erwerbenden Leistungspunkten zu machen.
Stets gilt: Setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Prüfungsamt Psychologie während der Anmeldefristen über den Service-Desk (Anfrageart "Prüfungsanmeldung"), telefonisch (über die Telefonsprechstunde) oder die Präsenzsprechstunde in Verbindung!
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6. Kann ich mich nachträglich (nach der Prüfungsanmeldefrist) für Prüfungen anmelden?
Nach Ablauf der Prüfungsanmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich, da kein Rechtsanspruch auf nachträgliche Prüfungsanmeldung besteht. Die Fristen sind bindend. Die frist- und ordnungsgemäße Anmeldung ist zwingend notwendig, um eine Prüfung ablegen zu dürfen. Sinn und Zweck ist hier die Sicherstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung an der Prüfung, der Gleichbehandlung hinsichtlich der benötigten Prüfungsversuche und natürlich der Erfassung Ihrer Prüfungsergebnisse.
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7. Ich habe an einer Prüfung teilgenommen ohne angemeldet / zugelassen zu sein? Was ist nun?
Es können grundsätzlich nur angemeldete Prüfungen anerkannt werden. Eine Anerkennung von Prüfungsleistung die ohne Zulassung / Anmeldung absolviert wurden, ist nicht möglich / zulässig. Weiterhin gilt, dass Prüfungsleistungen nur abgelegt werden können / dürfen, wenn eine Zulassung / Anmeldung zu dieser erfolgt ist. Eine Prüfungsleistung die ohne gültige Prüfungszulassung absolviert wurde, wird als ungültig gewertet, da keine Zulassung bestand.
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8. Was passiert, wenn ich trotz Prüfungsanmeldung nicht an einer Prüfung teilgenommen habe?
Der Prüfungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden"). Sofern triftige Gründe für die Nichtteilnahme bestehen / bekannt sind müssen diese glaubhaft geltend gemacht werden. Sie sind unverzüglich (spätestens bzw. noch am Prüfungstag) im Prüfungsamt anzuzeigen und innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag -Samstag) gemäß den PO-Regelungen nachzuweisen (siehe FAQ Thema Prüfungsrücktritt).
Hinweis:
Eine Prüfungsabmeldung ist bis zu den genannten Fristen (PO-Regelung, FAQ Thema Prüfungsabmeldung) möglich. Eine Abmeldung gilt dann auch für alle Wiederholungstermine des Semesters und deren Prüfungszyklus -
9. Ich habe den 1. Versuch nicht bestanden. Wie geht es weiter?
I.d.R. werden Sie durch den Prüfenden nach Eintragung des Ergebnisses vom 1. Versuch in Friedolin automatisch zum 2. Versuch innerhalb des Semesters angemeldet (es besteht Prüfungsverpflichtung). Sollte dem nicht so sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie, um den Sachverhalt der fehlenden Prüfungsanmeldung zu prüfen. Hintergrund ist, dass weiterhin Prüfungsverpflichtung besteht, und zustehende / mögliche Anspruchsfristen erhalten bleiben sollen.
Sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester/Turnus stattfindet, dafür noch kein konkretes Prüfungsdatum festgelegt ist, und / oder aus technischen Gründen noch keine Anmeldung zum Folgesemester / Turnus möglich ist, melden Sie sich ebenso eigenständig / schriftlich bei Prüfungsamt Psychologie innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist des Folgesemesters.
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10. Wann und wie kann ich mich von Prüfungen abmelden?
Innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit ist eine Prüfungsabmeldung selbstständig & jederzeit ohne Angabe von Gründen in Friedolin möglich.
Nach der 10-wöchigen Anmeldefrist nur schriftlich über Service-Desk (Anfrageart "Prüfungsabmeldung / Prüfungsrücktritt") gemäß den Regularien der für Sie gültigen Prüfungsordnung. I.d.R. 14 Tage vor dem festgelegte / in Friedolin bekanntgegebenen Prüfungsdatum.
Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sie sind in der Prüfungsverpflichtung.
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11. Was ist der Unterschied zwischen einer Prüfungsabmeldung und einem Prüfungsrücktritt?
Prüfungsabmeldung: Bei einer Prüfungsabmeldung melden Sie sich innerhalb der normgegebenen Frist von allen Versuchen der Modulprüfung für das entsprechende Semester ab.
Prüfungsrücktritt: Betrifft den jeweiligen Prüfungstermin, es besteht weiterhin Prüfungsverpflichtung für die weiteren Versuche und Prüfungstermine. (i.d.R. krankheitsdingte Rücktritte).
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12. Wie und wann muss ich mein Pflichtpraktikum anmelden?
Eine Anmeldung in Friedolin zur gemäß Modulbeschreibung festgelegten Prüfungsnummer ist für die Studierenden nicht selbstständig möglich.
Da es sich jedoch um eine Prüfungsleistung / Modulprüfung handelt, ist eine Anmeldung vor dem Beginn des Praktikums zwingend erforderlich, damit durch das Prüfungsamt Psychologie die Zulässigkeit und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zum Pflichtpraktikum, angelehnt an die Modulbeschreibungen, geprüft werden können. Die Anmeldung muss schriftlich über den Service-Desk (Anfrageart: „Pflichtpraktikum) erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zeiten aus gesetzlichen Feiertage, Zeiten aus freien Tagen laut Tarifvertrag oder Urlaub und Zeiten krankheitsbedingter Abwesenheit stets nachweislich nachgearbeitet werden müssen, oder es bedarf der expliziten Bestätigung durch die Einrichtung / die Betreuung, dass Sie an diesen besagten Tagen trotz Feiertagsregelung und Regelungen im Tarifvertrag arbeiten werden / gearbeitet haben. Dies muss auf dem Zeitnachweis und der entsprechenden Praktikumsbescheinigung nachweislich ausgewiesen sein. Hier ist die Angabe des Zeitraums entsprechend anzupassen.
Hinweis:
Sie sind für den Zeitraum des Pflichtpraktikums gemäß Modulbeschreibung als Studierende weiterhin immatrikuliert und über die Hochschule versichert sind.Der Versicherungsschutz für eine Praktikumstätigkeit (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) beschränkt sich allerdings über die Hochschule nach unserem Kenntnisstand nur auf den Zeitraum des studienbegleitenden Pflichtpraktikums, während dessen Zeitraum Studierende und die Praktikumseinrichtung somit für den Ernstfall (Unfall) abgesichert sind.
Eine Befreiung für die Hochschule / die Praktikumseinrichtung von der Versicherungspflicht für die Sozialversicherungen gilt nur für ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum und deren vorgeschriebenen Zeitraum.
Eine Praktikumsdauer über die vorgeschriebene Pflichtpraktikumszeit hinausgehend kann zur Folge haben, dass dieses rückwirkend als freiwilliges Praktikum gewertet werden würde. Somit wäre es jedoch durch Sie oder die Praktikumseinrichtung selbstständig zu versichern.
Aus diesem Grund ist es notwendig die vorgegebene Praktikumszeit gemäß der Modulbeschreibung und Studienordnung einzuhalten.
Arten von Pflichtpraktika im Bachelor of Science & Master of Science:
1 Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit innerhalb des Gesundheitswesens im Bachelor of Science
- Die praktischen Tätigkeiten finden für den Teil zum Orientierungspraktikum (150 Stunden) in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung statt, wofür die Betreuung / Anleitung durch einen M.Sc. Psychologie und / oder Dipl.-Psych. ausreichend ist.
- Die praktischen Tätigkeiten für den Teil der Berufsqualifizierende Tätigkeiten (240 Stunden) müssen in Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.
2 Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit außerhalb des Gesundheitswesens im Bachelor of Science
Die praktischen Tätigkeiten (Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit – 320 Stunden) für den Bereich außerhalb des Gesundheitswesen finden in fachnahen Institutionen und/oder der Privatwirtschaft statt und geben Einblicke in die berufliche Tätigkeit einer Psychologin bzw. eines Psychologen. In den Einrichtungen sollen Psychologinnen oder Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, Master of Science) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt sein. Sofern diese Betreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, ist eine externe Betreuung von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie möglich. Eine externe Betreuung muss jedoch vor Beginn des Pflichtpraktikums beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden, wobei die extern betreuende Hochschullehrerin / der extern betreuende Hochschullehrer dies dem Prüfungsamt Psychologie gegenüber bestätigen muss, und schlussendlich nach dem Praktikum auch auf der Praktikumsbescheinigung ergänzt zur Praktikumseinrichtung leserlich unterschreiben muss. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass gewählte Praktika außerhalb des Gesundheitswesens für das Modul BPSY402p "Pflichtpraktikum" anrechenbar sind, jedoch dadurch nicht die Voraussetzungen für eine Bewerbung auf den neuen Psychotherapiemaster (KLiPPT) erfüllt sind.
3 Berufsorientierendes Praktikum im Master of Science (PO 2009)
Die Berufsorientierenden Praktika (420 Stunden) geben Einblicke in die berufliche Tätigkeit eines Psychologen und werden schwerpunktspezifisch gewählt. Sie werden in fachnahen Institutionen u/o der Privatwirtschaft absolviert. In den Einrichtungen sollen Psychologinnen oder Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, Master of Science) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt sein. Sofern diese Betreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, ist eine externe Betreuung von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie möglich. Eine externe Betreuung muss jedoch vor Beginn des Pflichtpraktikums beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden, wobei die extern betreuende Hochschullehrerin / der extern betreuende Hochschullehrer dies dem Prüfungsamt Psychologie gegenüber bestätigen muss, und schlussendlich nach dem Praktikum auch auf der Praktikumsbescheinigung ergänzt zur Praktikumseinrichtung leserlich unterschreiben muss.
4 Berufsorientierendes Praktikum im Master of Science (PO 2023) – ABERG & CPNC
Die Berufsorientierenden Praktika (420 Stunden) geben Einblicke in die berufliche Tätigkeit eines Psychologen und werden schwerpunktspezifisch gewählt. Sie werden in fachnahen Institutionen u/o der Privatwirtschaft absolviert. In den Einrichtungen sollen Psychologinnen oder Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, Master of Science) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt sein. Sofern diese Betreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, ist eine externe Betreuung von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie möglich. Eine externe Betreuung muss jedoch vor Beginn des Pflichtpraktikums beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden, wobei die extern betreuende Hochschullehrerin / der extern betreuende Hochschullehrer dies dem Prüfungsamt Psychologie gegenüber bestätigen muss, und schlussendlich nach dem Praktikum auch auf der Praktikumsbescheinigung ergänzt zur Praktikumseinrichtung leserlich unterschreiben muss.
5 Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) II - vertiefte Praxis der Psychotherapie / Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIa - angewandte ambulante Praxis der Psychotherapie / Praktische Tätigkeit - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) IIIb - angewandte (teil-)stationäre Praxis der Psychotherapie im Master of Science (KLiPPT PO 2023)
Für die Berufsqualifizierenden Tätigkeiten im KLiPPT-Master informieren Sie sich über die Inhalte / Verfahrensweise und Praktika-Einrichtungen über die entsprechenden Modulbeschreibungen und deren Vorgaben, sowie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen.
Die Vergabe / Genehmigung der Praktika erfolgt nicht über das Prüfungsamt Psychologie!
Eine schriftliche / fristgerechte Prüfungsanmeldung (Friedolin / Service-Desk) im Semester, in dem die Tätigkeiten / Prüfungsleistungen (BQT II, BQTIIIa, BQTIIIb) erbracht werden, ist zwingend innerhalb der 10-wöchigen Prüfungsanmeldefrist erforderlich. Nicht fristgerecht angemeldete Prüfungen (auch in Form dieser Praktika) können nicht nachträglich angemeldet / anerkannt werden.
Wir empfehlen den Praktikumsbericht, ergänzt mit den Pflichtpraktikumsbescheinigungen zeitnah nach Absolvierung des Praktikums entweder als Ausdruck oder digital (PDF) über den Service-Desk (Anfrageart: „Pflichtpraktikum“) im Prüfungsamt einzureichen. Dieser wird sodann durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie an den jeweils zuständigen Praktikumsverantwortlichen zur internen Kontrolle weitergeleitet. Jeder Lehrstuhl am Institut für Psychologie hat eine ausgewählte Praktikumsverantwortliche / einen ausgewählten Praktikumsverantwortlichen, um die Sichtung und inhaltliche Prüfung der Praktikumsberichtsunterlagen vorzunehmen.
Eine Leistungsverbuchung erfolgt schlussendlich manuell durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie, sobald alle Vorgaben der Modulbeschreibung nachweislich vollumfänglich / vollständig erfüllt sind.
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13. Wie und wo melde ich Zusatzmodule / Zusatzleistungen an?
Während Ihres Psychologie-Studiums können Sie fakultative Zusatzleistungen erbringen. Achtung: Veranstaltungen innerhalb der Studiengänge Bachelor of Sience und / oder Master of Science dürfen nicht als Zusatzleistungen erbracht werden. Beispielsweise dürfen Master-Studierende keine Leistungen in Lehrveranstaltungen erbringen, die nicht zu ihrem eigenen Schwerpunkt gehören. Dafür besteht kein Beleganspruch und darf keine Zulassung zur Lehrveranstaltung durch die Dozentin bzw. den Dozenten erfolgen.
Besteht Interesse an Zusatzleistungen / Lehrveranstaltungen aus anderen Fachbereichen, erkundigen Sie sich bitte vorher ob Sie teilnehmen und Prüfungsleistungen erbringen dürfen. Evtl. bestehen auch hier Zulassungsbeschränkungen.
Benotete Zusatzleistungen können dann mit Ausgabe der Abschlussdokumente auf der Zusatzurkunde aufgeführt werden. Hier werden nur die Bezeichnung der Zusatzleistung und die Note aufgeführt. Die Angabe von Leistungspunkten erfolgt nicht.
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1. Was muss ich tun, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Die Erklärung des (krankheitsbedingten) Prüfungsrücktritts muss durch den Studierenden schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt Psychologie, spätestens am Prüfungstag vor der Prüfung (per Service-Desk Anfrageart: „Prüfungsrücktritt“) erfolgen.
Der Nachweis in Form des Formulars „Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ muss innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag – Samstag) nach der Rücktrittserklärung nachvollziehbar / nachweislich im Prüfungsamt Psychologie (Posteingang / Service-Desk) eingehen.
Ein ärztliches Attest in Form einer AU-Bescheinigung wird nicht akzeptiert, sofern es nicht ein Mindestmaß an Angaben (ärztliche Einschätzung der Leistungseinschränkung im Zusammenhang mit der Erkrankung und mit erkennbarem Bezug zur konkreten Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung etc.)) aufweist. Die Angabe der Diagnose ist nicht notwendig / gefordert. Ohne derartige Angaben auf dem Attest ist Ihr Prüfungsamt im Sinne der Chancengleichheit verpflichtet, Angaben einmalig nachzufordern, verbunden mit dem Risiko für Sie, dass Ihr Rücktritt abgelehnt wird.
Die im Formular „Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Hinweis:
Die Entscheidung über das Vorliegen einer Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage und von der Prüfungsbehörde, dem Prüfungsamt zu treffen!Diese Feststellung kann nicht allein der behandelnde Arzt übernehmen, um u. a. Fälle ausschließen zu können, die nach Prüfungsrecht keine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit darstellen, und somit keinen krankheitsbedingten Rücktritt rechtfertigen.
Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden, zumindest aber die damit verbundenen Leistungseinschränkungen offenzulegen.
Achtung: Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen werden nicht anerkannt!
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2. Kann ich trotz einer Krankschreibung an einer Prüfung teilnehmen? Was muss ich beachten?
Grundsätzlich gilt, dass erklärte krankheitsbedingte Rücktritte oder die beantragte Schreibzeitverlängerung für alle Prüfungen, die im Zeitraum der ärztlich bestätigten Prüfungsunfähigkeit stattfinden, angewendet werden.
Werden vom Arzt/der Ärztin Einschränkungen auf bestimmte Prüfungsformen auf dem Formular angekreuzt (z.B. schriftliche Aufsichtsarbeiten), gilt ein Rücktritt nur für diese Art von Prüfung.
Nehmen Sie dennoch vereinzelt an einer Prüfung teil, verliert die ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit ab diesem Zeitpunkt ihre Wirkung, da Sie sich mit der Teilnahme an der Prüfung wieder für prüfungsfähig. Sie benötigen eine neue ärztliche Bescheinigung für den erneuten Rücktritt an einer anderen Prüfungsleistung.
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3. Kann ich einen Rücktritt verlangen, wenn ich mehrere Prüfungen an einem Tag habe?
Mehrere aufeinanderfolgende Prüfungen an einem Tag sind grundsätzlich prüfungsrechtlich kein Rücktrittsgrund.
Lediglich bei zeitlicher Überschneidung von Prüfungen an einem Tag/am selben Tag ist ein Rücktritt auf vorherigen (rechtzeitigen) schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt Psychologie möglich. Dieser Antrag sollte innerhalb der offiziellen 10-wöchigen Prüfungsanmeldefrist gestellt werden.
In dem Fall kann die Möglichkeit einer Anmeldung zum Wiederholungstermin als Erstversuch bestehen, oder ersatzweise eine fristgerecht erfolgte Prüfungsabmeldung (i.d.R. 14 Tage vor dem Prüfungsdatum) genehmigt werden.
Die Anmeldung zum Wiederholungstermin als Erstversuch erfolgt jedoch mit dem vorsorglichen Hinweis, dass im Falle eines nicht Bestehen (NB oder NE) oder krankheitsbedingten Rücktritt (RAT) keinen Anspruch auf einen individuellen Wiederholungstermin im aktuellen Semester (Prüfungszyklus) oder Folgesemester besteht. In diesem Fall kann die Prüfung (Wiederholungsverfahren) erst im nächsten regulären Angebotssemester verpflichtend absolviert werden.
Für dadurch entstehende Verzögerung im Studium übernimmt das Prüfungsamt keine Verantwortung.
Eine ärztlich attestierte und vom Prüfungsamt Psychologie anerkannte Prüfungsunfähigkeit gilt grundsätzlich für alle Prüfungen an diesem Tag.
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4. Was mache ich, wenn sich zwei Prüfungen zeitlich überschneiden?
Vorausgesetzt beide Prüfungen sind auch ordnungsgemäß angemeldet, wenden Sie sich über den Service-Desk (Anfrageart: „Prüfungsrücktritt“) an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin, mit einem formlosen Antrag auf Prüfungsrücktritt aufgrund von Überschneidung. Damit einhergehend weisen Sie die Überschneidung durch bspw. einen Auszug aus Friedolin, einer Bestätigung der Prüfer, Moodle-Auszüge, sowie einen Nachweis über Wegzeiten bei Präsenz- und Onlineklausur dem Prüfungsamt gegenüber nach.
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5. Wo und wie beantrage ich eine Schreibzeitverlängerung von Hausarbeiten?
Grundsätzlich sind Hausarbeiten spätestens am Ende des Semesters abzugeben, in dem die dazugehörige Lehrveranstaltung (u. a. Seminar) stattgefunden hat.
Sofern eine Schreibzeitverlängerung aus Krankheitsgründen begehrt wird / notwendig ist, muss diese unverzüglich & schriftlich ab Kenntnisnahme der Erkrankung oder des wichtigen, unverschuldeten Hinderungsgrundes und Nachreichung von Nachweisen („ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“) innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag – Samstag), spätestens jedoch am Abgabetag beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden. Hierzu ist die Angabe der betreffenden Prüfungsnummer, des Prüfungsdatums und der Prüferin / des Prüfers zwingend erforderlich.
Eine Verlängerung ist mind. um den Zeitraum, der aus der ärztlichen Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ hervorgeht, jedoch maximal für einen Zeitraum von 4 Wochen möglich.
Eine für den 1. Versuch genehmigte Schreibzeitverlängerung ist nicht auf den 2. Versuch übertragbar!
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6. Was mache ich bei technischen Problemen während einer Online-Prüfung?
Dokumentieren Sie zunächst die technischen Probleme während der Onlineprüfung durch Screenshots o.ä. und melden sie diese unverzüglich während der Prüfung bei dem/der Prüfer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Prüfer*in entscheidet bei einer unverzüglich durch Sie vorgebrachten Rüge, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen oder ein Abbruch der Prüfung erforderlich ist). Ergänzend melden Sie den Sachverhalt unter Nennung er konkreten Prüfungsnummer direkt nach der Prüfung beim Prüfungsamt Psychologie über den Service-Desk und fügen die Nachweise (Screenshots o.ä.) bei.
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7. Was mache ich, wenn eine Störung (z. B. Lärm) während einer Klausur auftritt?
Für den Fall, dass sich ein Prüfling während des Prüfungsablaufs gestört fühlt, und diese Störung als derart erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, etwa durch äußere Einflüsse wie z. B. Baulärm in benachbarten Gebäuden, muss der Prüfling dies rechtzeitig rügen.
→ Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie unverzüglich zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier: während bei einer Aufsichtsperson - in Präsenzprüfungen direkt/persönlich bzw. unmittelbar nach der Prüfung), in jedem Fall aber noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erhoben wird.
Die Rüge müsste also bei schriftlichen Prüfungen unverzüglich bei der Aufsichtsperson erfolgen, sodass diese Abhilfe schaffen kann. Sollte die Aufsichtsperson keine Abhilfe schaffen können, so muss sich unverzüglich / unmittelbar nach der Prüfung beim Prüfungsamt gemeldet werden.
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1. Was mache ich, wenn ich eine Prüfung / ein Modul zweimal nicht bestanden habe?
Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Prüfung (1. & 2. Versuch NB 5,0) gilt die Prüfung mit dem Eintrag in Friedolin als endgültige Nichtbestehen (EN) und gleichzeitig als bekannt gegeben. Dies setzt grundsätzlich den Fristlauf für die Beantragung oder Anzeige zusätzlicher (irregulärer) Prüfungsversuche durch den Studierenden (aktiv / selbständig) in Gang.
Abweichend von diesen allgemein gültigen Regelungen / Fristen für die Ingangsetzung zur Beantragung / Anzeige zusätzlicher (irregulärer) Prüfungsversuche möchte das Prüfungsamt des Instituts für Psychologie nach Entscheidung des Prüfungsausschusses in Form eines Mitteilung-Schreibens (Mitteilung über das Nichtbestehen der
Wiederholungsprüfung) diejenigen Studierenden noch einmal gesondert auf das endgültige Nichtbestehen in einer Modulprüfung hinweisen. Dies hat zur Folge, dass im dann speziellen Fall die Fristen für die Ingangsetzung zur Beantragung / Anzeige zusätzlicher (irregulärer) Prüfungsversuche erst zu laufen beginnen, sobald die Studierenden das jeweilige Mitteilung-Schreiben (Mitteilung über das Nichtbestehen der
Wiederholungsprüfung) vom Prüfungsamt Psychologie erhalten haben. Die Übermittlung kann gemäß §5 Abs. 6 Satz 4 ImmaO auch über den Service-Desk in PDF Version erfolgen.
Für die Beantragung / Anzeige kommen 2 Möglichkeiten in Betracht:
1.1 unbegründeter weiterer Versuch
gem. Senatsbeschluss aus Juli 2018: pro Studienfach gibt es einmalig eine zweite Wiederholung (Drittversuch) einer nicht bestandenen Prüfung ohne Angabe von Gründen. Dieser muss i. d. R. innerhalb eines Monats nach Notenbekanntgabe des 2. Versuchs in Friedolin beim Prüfungsamt Psychologie angezeigt werden (Service-Desk - Anfrageart "Härtefall").
1.2 begründeter Härtefallantrag
gem. Prüfungsordnung: alle weiteren Drittversuche müssen fristgerecht (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Übermittlung des Mitteilungs-Schreiben) beantragt und begründet werden, wobei triftige Ausnahmegründe vorliegen müssen.
Die zweite Wiederholungsprüfung (Härtefallprüfung – Drittversuch) muss innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung des Härtefallantrags durchgeführt werden und findet als mündliches Prüfungsformat statt.
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2. Was passiert, wenn ich eine Prüfung / ein Modul (Drittversuch – NB 5,0) endgültig nicht bestanden habe?
Wenn Studierende den weiteren Prüfungsversuch (zusätzlicher (irregulärer) Prüfungsversuch – Drittversuch) nicht fristgerecht beantragt haben, dieser nicht gewährt wurde oder diesen nicht bestanden haben, erhalten sie vom Prüfungsamt einen Bescheid über das Endgültige Nichtbestehen der Prüfung / des Moduls, und damit einhergehend des Studienganges. Gemäß dem Thüringer Hochschulgesetz haben Sie Ihren Prüfungsanspruch für alle weiteren Prüfungen (noch nicht eröffneten) im Studiengang Bachelor of Science Psychologie (PO 2020) verloren und können ihr Studium nicht mehr ordnungsgemäß abschließen.
Eine entsprechende Information geht an das Studierenden-Service-Zentrum der Friedrich-Schiller-Universität.
Wechsel oder Exmatrikulation
Bis zum Rückmeldetermin des nächsten Semesters müssen sich die betreffenden Studierenden beim Studierenden-Service-Zentrum melden, falls sie ihr Fach oder ihre Studienrichtung wechseln oder sich exmatrikulieren möchten. Werden sie nicht selbst aktiv, werden sie laut § 75 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes automatisch exmatrikuliert.Umgang mit weiteren Prüfungen nach dem endgültigen Nichtbestehen
Standen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens noch weitere Prüfungen aus, an denen sie dann nicht teilgenommen haben, können sie das „Nichtbestehen“ unter folgenden Voraussetzungen annullieren lassen (gilt nur für Prüfungen im Erstversuch):- die weiteren Prüfungen betrafen andere Module,
- sie waren verbindlich an diesen Prüfungen angemeldet,
- diese Prüfungen fanden mindestens einen Tag nach dem Eintrag des endgültigen Nichtbestehens statt und
- sie haben nicht teilgenommen, was zu einem „Nichtbestehen wegen Nichterscheinen“ geführt hat
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3. Für eine Prüfung wurde meine Note / Bewertung noch nicht verbucht. Was kann ich tun?
Hausarbeiten sollten innerhalb des Semesters bzw. innerhalb von acht Wochen nach Abgabe kontrolliert werden.
Bei Klausuren / mündlichen Prüfungen ist die Note spätestens 3 Wochen vor dem Wiederholungstermin bekannt zu geben.
Bitte nehme Sie direkt Kontakt zum/zur Dozenten/in bzw. Prüfer/in auf, und machen auf das Fehlen der Note aufmerksam, umso an die fristgerechte Eintragung zu erinnern. Sofern dies nicht zeitnah zielführend sein sollte, können Sie gern das Prüfungsamt Psychologie um Unterstützung bitten und kontaktieren.
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4. Kann ich meine im Ausland (z. B. Eramus-Aufenthalt) erbrachten Leistungen anerkennen lassen?
Vor dem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. J. Kaufmann in seiner Funktion als Erasmus-Koordinator des Instituts für Psychologie (https://www.fsv.uni-jena.de/22708/psychologiestudium-im-ausland) um alle notwendigen Schritte und Anrechnungsprozesse, die im Vorfeld zu kläre sind, abzustimmen.
Was muss ich einreichen?
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie im Prüfungsamt Psychologie bitte das Erasmus+ Learning Agreement, Student Mobility for Studies, International Mobility, Part III, After the Mobility vollständig ausgefüllt und von Herrn Dr. J. Kaufmann unterschrieben ein. Es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde, und ergänzend eine Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records) beigefügt werden.Wo und wie kann ich die Unterlagen einreichen?
Sie können das LA3 gern über den Service-Desk (Anfrageart: "Auslandsanerkennung") einreichen, oder Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin postalisch zukommen lassen.
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1. Wer muss alles einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen stellen. Was muss beachtet werden?
Sofern Studierende bereits ein Studium an einer anderen Universität begonnen oder abgeschlossen haben und / oder an der Friedrich-Schiller-Universität teilweise oder vollständig absolviert haben, jedoch bereits exmatrikuliert sind, müssen sie einen Antrag auf Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen stellen. Verwenden Sie hierfür bitte das dafür vorgesehene Antragsformular.
Füllen Sie dieses vollständig mit Ihren personenbezogene Daten aus, und reichen es ergänzt mit Ihren Leistungsübersichten der bereits erbrachten Prüfungsleistungen (andere Hochschule / Universität) beim jeweiligen Modulverantwortlichen zur Äquivalenzprüfung ein. Sobald Sie die Rückmeldung vom Modulverantwortlichen haben, reichen Sie das komplett ausgefüllte und vollständig unterschriebene Antragsformular ebenfalls ergänzt mit einer Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen im Prüfungsamt Psychologie über den Service-Desk (Anfrageart: „Prüfungsanerkennung“) oder postalisch ein.
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2. Welche Unterlagen werden noch benötigt?
- Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen von externen Universitäten aufgrund von Hochschulwechsel / Einstufung höheres Fachsemester,
- aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufs-bescheinigung,
- aktuelle Leistungsübersicht
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der anderen Universität
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3. Wie verläuft der Anrechnungsprozess bei Hochschulwechsel i. V. m. Einstufung ins höhere Fachsemester?
Vor der Immatrikulation erfolgt Ihrerseits die frist- und formgerechte Bewerbung für die Einstufung ins höhere Fachsemester über das Studierenden-Service-Zentrum (Informationen bitte auf der Internetseite des SSZ entnehmen). Die im SSZ fristgerecht eingegangenen Bewerbungsunterlagen für eine Einstufung ins höhere Fachsemester werden dann durch das SSZ an den Prüfungsausschussvorsitzenden übermittelt. Der Prüfungsausschussvorsitzende sichtet die Bewerbungsunterlagen und gibt im besten Fall (Rangliste) eine Empfehlung für eine etwaige Einstufung in ein (bestimmtes) höheres Fachsemester an das SSZ zurück. Vom Studierenden-Service-Zentrum werden Sie dann separat über die Möglichkeit / das Angebot für eine Immatrikulation an der FSU Jena in ein (bestimmtes) höhere Fachsemester informiert, und müssen sich bis zu einer festgelegten Frist entscheiden, ob Sie den Studienplatz durch aktive Immatrikulation annehmen. Sobald Sie immatrikuliert sind, beginnt der Prozess für Anerkennungen i. V. m. dem Formular „Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen von externen Universitäten aufgrund von Hochschulwechsel / Einstufung höheres Fachsemester“ wie unter 5.1 beschrieben.
Wichtig: Es erfolgt vor Immatrikulation in den Studiengängen Bachelor of Science Psychologie und Master of Science Psychologie keine Vorabeinstufung in Form eines Einstufungsbescheides!
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1. Wie melde ich meine Bachelorarbeit / Masterarbeit an?
Welche Voraussetzungen müssen ergänzt zu den Regelungen der jeweilig gültigen Prüfungsordnung für die Anmeldung meiner Abschlussarbeit erfüllt sein?
Bachelorarbeit: mind. 120 ECTS im B.Sc. Psychologie & Bachelorpropädeutikum (Prüfung 145211) vor der Anmeldung der Bachelorarbeit unbenotet bestanden (++),
Masterarbeit: mind. 60 ECTS im M.Sc. Psychologie
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?
Studierende können bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ihre Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit / Masterarbeit) jederzeit im Prüfungsamt Psychologie anmelden. Zu beachten sind jedoch die Fristenregelungen gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnungen, bis wann eine Modulprüfung, zu der die Abschlussarbeit zählt, angemeldet und absolviert sein muss. Bitte informieren Sie sich über die genannten Fristenregelungen selbstständig in der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Sollten sich dennoch Fragen ergeben, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie, die Studienberatung oder den Fachschaftrat des Institut für Psychologie.Wie melde ich meine Abschlussarbeit an und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit muss unter Verwendung des Formular „Anmeldung Bachelorarbeit“ bzw. „Anmeldung Masterarbeit“ entweder über den Service-Desk (Anfrageart " Abschlussarbeit"), durch Einwurf in den Briefkasten am Institut für Psychologie, postalisch oder gern auch durch persönliche Abgabe innerhalb der Präsenzsprechstunde angemeldet werden. Zu beachten ist, dass das Anmeldeformular mit allen Unterschriften zur Bachelor- bzw. Masterarbeit durch beide gewählten Gutachter / Gutachterinnen ausgefüllt ist. Sofern die Begutachtung nicht durch die Lehrstuhlinhaberin / den Lehrstuhlinhaber erfolgt, muss diese/dieser ergänzend per Unterschrift die Wahl des Themas und der Gutachter / der Gutachterinnen bestätigen.Sofern es sich um eine Gruppenarbeit handelt, muss dies ebenfalls gesondert und informativ auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Dabei sind die Matrikelnummer, sowie Name / Vorname des/der beteiligten Studierenden anzugeben.
Sollte ein/e externe/r Zweitgutachter*in (in Ausnahmefällen) gewünscht / notwendig sein - informieren Sie sich bitte vorher beim Prüfungsamt Psychologie über das Vorgehen und die Zulässigkeit.
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2. Wie erfahre ich, ob ich zur Abschlussarbeit zugelassen bin?
Sie erhalten vom Prüfungsamt Psychologe (Prüfungsausschuss-vorsitzenden) einen Zulassungsbescheid in Form einer Themenzuweisung mit allen notwendigen Informationen (Ausgabe bzw. Beginn-Datum, Abgabedatum, Nennung der Gutachter / Gutachterinnen, Einreichungsformat (digital / gebundene Exemplare) postalisch zugesandt. Bei Fragen oder fehlenden Informationen i. V. m. dem Anmeldeformular wird sich das Prüfungsamt Psychologie mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine erfolgreiche Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie dann in Ihrer Leistungsübersicht unter der Prüfungsnummer 7000.
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3. Ich benötige eine Schreibzeitverlängerung für meine Abschlussarbeit. Was muss ich tun?
Zu unterscheiden ist hier zwischen einer krankheitsbedingten Schreibzeitverlängerung für die Abschlussarbeit und der einmaligen Schreibzeitverlängerung. Beide Varianten sind entsprechend in den für Sie gültigen Prüfungsordnungen geregelt.
Bei einer krankheitsbedingten Schreibzeitverlängerung ist die „Ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ entsprechend den Vorgaben zum krankheitsbedingten Rücktritt (s. Ziffer 3.1) mit Kenntnisnahme über die krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. vor dem festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt Psychologie postalisch oder über den Service-Desk (Anfrageart: „Schreibzeitverlängerung“) einzureichen. Wird dem Antrag stattgegeben, verlängert sich die Schreibzeit der Abschlussarbeit um die ärztlich attestierten Krankheitstage bzw. den darin angegebenen Zeitraum.
Eine einmalige Schreibzeitverlängerung ist für die Bachelorarbeit (z. Z. §11 (5) Satz 2 PO 2020) auf begründeten Antrag um einmalig einen weiteren Monat, sowie für die Masterarbeit (z. Z. §20 (7) Satz 2 PO 23, §11 (5) Satz 2 PO 2009) auf begründeten Antrag um einmalig zwei weitere Monate möglich. Der begründete formlose Antrag muss rechtzeitig vor dem festgelegten Abgabedatum mit einer Befürwortung / Bestätigung im Hinblick auf den angegebenen Verlängerungsgrund durch beide Gutachterinnen / Gutachter durch Sie im Prüfungsamt Psychologie eingereicht werden.
Eine gewährte Schreibzeitverlängerung für den 1. Versuch verlängert nicht automatisch auch die Bearbeitungszeit für einen möglichen 2. Versuch.
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4. Wie und wann gebe ich meine Abschlussarbeit fristgerecht ab?
Wann: Spätestens am festgelegten Abgabetag - welcher im Zulassungsbescheid bzw. der Themenzuweisung aufgeführt ist, muss die Abschlussarbeit im festgelegten Format (PDF, gebundenes Exemplar) im Prüfungsamt für Psychologie abgegeben / eingereicht werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der ausführlichen Erklärung in der Themenzuweisung.
Eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.
Bitte denken Sie an die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung bzw. Freigabeerklärung für den Fall der Verwendung von KI (aktuelle Version im Hanfried) in den Exemplaren der Abschlussarbeit, andernfalls kann kein fristgerechter Eingang bestätigt werden. Außerdem erfolgt damit einhergehend keine Weiterleitung an die Gutachterinnen bzw. Gutachten und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit.
Wie:
per Post schicken:- fristgerechte Abgabe muss nachweisbar (Poststempel) sein
- Datum des Poststempels = Abgabedatum
im Fristenbriefkasten einwerfen (in beschriftetem Umschlag):
- Fristenbriefkasten befindet sich am Uni-Hauptgebäude (Eingang Schlossgasse)
im Briefkasten (gelb) vorm Institut für Psychologie einwerfen (in beschriftetem Umschlag):
- Name, Vorname auf verschlossenen Umschlag
Bitte immer folgende Adresse für den postalischen Versand verwenden:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Psychologie
Prüfungsamt Psychologie
- Name Sachbearbeiterin-
Am Steiger 3 / Haus 1
07743 Jena -
5. Muss ich mich nach der Zulassung meiner Abschlussarbeit für das Folgesemester zurückmelden?
Falls alle abschlussrelevanten Modulprüfungen während der Immatrikulation angemeldet oder bereits erfolgreich absolviert wurden, ist nach der Anmeldung der Abschlussarbeit die Exmatrikulation möglich. Für die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig, da alle rechtsverbindlich eröffneten Prüfungsverfahren durch die Exmatrikulation nicht aufgehoben werden.
Sie können jedoch immatrikuliert bleiben, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben. Im Hinblick auf eine etwaige Rückerstattung eines bereits bezahlten Semesterbeitrags wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierenden-Service-Zentrum.
Links:
Informationsseite des SSZ Exmatrikulation https://www.uni-jena.de/605/exmatrikulation
Informationsseite des SSZ – Rückmeldung https://www.uni-jena.de/570/rueckmeldung -
6. Wie erhalte / erfahre ich meine Note für die Abschlussarbeit?
Das Prüfungsamt Psychologie leitet die Abschlussarbeit an die Gutachter/innen weiter. Diese haben gemäß der jeweils gültigen Prüfungsordnung für Bachelorarbeiten 4 Wochen und für Masterarbeiten 6 Wochen Zeit für die Begutachtung.
Sollte die Begutachtung länger dauern, empfehlen wir, sich regelmäßig beim Prüfungsamt Psychologie ODER ggf. bei den Gutachtern/innen zu melden um nach der Note zu fragen.
Das Prüfungsamt Psychologie trägt die Note in Friedolin ein, sobald die jeweiligen Gutachten vorliegen.
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7. Bis wann kann ich das Thema bzw. den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?
Zu unterscheiden ist hierzu, dass es sich bei einer Änderung des Themas bzw. des Titels nicht um eine Rückgabe des Abschlussthemas handelt. Die Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Das in der Themenzuweisung (Zulassungsbescheid) genannte Thema muss nicht mehr wörtlich dem Titel der eingereichten Abschlussarbeit entsprechen. Es ist daher auch kein Antrag auf Änderung erforderlich, wenn der Titel von dem Thema abweicht. Es obliegt den Gutachtern, bei der Begutachtung der Arbeit festzustellen, ob die eingereichte Arbeit dem vergebenen Thema entspricht. Nur bei gravierenden Änderungen des Themas ist ein Antrag auf THEMEN-Änderung erforderlich, über den dann der Prüfungsausschussvorsitzende bzw. der Prüfungsausschuss entscheidet.
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1. Wer ist für mein Abschlusszeugnis zuständig?
Für Bachelor- und Masterstudierende in den Studiengängen Bachelor of Science und Master of Science wird das Zeugnis durch das Prüfungsamt Psychologie erstellt.
Entsprechend der unter Ziffer 1.2 aufgeführten Zuständigkeitsaufteilung werden die Abschlussdokumente durch die zuständige Sachbearbeiterin erstellt.
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2. Wie erhalte ich mein Abschlusszeugnis? Welche Dokumente beinhalten die Abschlussdokumente?
Sofern alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden, wird nach der Verbuchung der Noten Ihrer Abschlussarbeit (sofern dies die letzte Prüfungsleistung darstellt) ein vorläufiges Zeugnis erstellt und somit zur Abholung bereitliegt. So rasch wie möglich werden dann die Urkunde, das Zeugnis, das Transcript of Records und wenn möglich das Diploma Supplement durch die zuständige Sachbearbeiterin erstellt und in die Unterschrifts- und Siegelrunde gebracht.
Dauer: in der Regel mind. 4 Wochen
Regulär sind die Abschlussdokumente persönlich durch den Studierenden oder eine bevollmächtigte Person innerhalb der Präsenzsprechstunde abzuholen. Sofern Studierende nicht mehr vor Ort sind oder die Abschlussdokumente persönlich abholen können, werden die Abschlussunterlagen vom Prüfungsamt Psychologie postalisch verschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Mindestgröße DIN-C4 - Versandtasche, möglichst ohne Fenster, Mindestfrankierung 1,80 €) hinterlegt wurde.
Nutzen Sie bitte eine möglichst herkömmliche Briefmarke, da QR Code usw. nur für eine begrenzte Zeit gültig sind.
Wir empfehlen die Frankierung als Einschreiben vorzunehmen, damit im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung die Kosten für eine Zweitschrift bei der Post Ihrerseits geltend gemacht werden können.
Was erhalte ich alles?
- Abschlussurkunde
- Abschlusszeugnis
- drei beglaubigte Kopien der Urkunde und des Zeugnisses
- Diploma Supplement (Erklärung zum Studium) in Deutsch und in Englisch (Aushändigung zeitverzögert zum Abschluss aufgrund der Kohortenbildung)
- Transcript of Records in Deutch und Englisch
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3. Meine Abschlussurkunde und / oder mein Abschlusszeugnis ist verloren gegangen. Wie bekomme ich eine weitere Ausfertigung?
Mit einer Anfrage über den Service-Desk oder der postalischen Einsendung reichen Sie den entsprechenden „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift“ ein.
Die Gebühr von 25€ je auszustellendem Dokument (Urkunde / Zeugnis) auf das im Antragsformular angegebene Konto ist vorab zu zahlen. Den Einzahlungsbeleg / Überweisungsbelegt über die Zahlung fügen Sie bitte dem Antrag bei.
Sodann durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie eine jeweilige Zweitschrift erstellen und in die Unterschrifts- und Siegelrunde bringen. Für die Zusendung bzw. Aushändigung der Zweitschrift gelten die Vorgehensweise wie unter Ziffer 7.2 aufgeführt ist.
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4. Wie kann ich eine Beglaubigung von einem Zeugnis oder einer Urkunde erhalten?
Sofern das Zeugnis/die Urkunde vom Prüfungsamt Psychologie wurde, kann eine einfache Beglaubigung durch uns erfolgen. Dafür benötigen wir Ihre Originaldokumente, entweder postalisch oder durch Einwurf in einen unserer Hausbriefkästen. Bitte auch einen frankierten und adressierten Rückumschlag für die Rücksendung der Originale und der Beglaubigung nicht vergessen.
Bei Bedarf setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns / der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch in Verbindung, oder komme direkt in die Präsenzsprechstunde.
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1. Bis wann muss ich spätestens alle Modulprüfungen absolviert / bestanden haben?
Die festgelegten Fristenregelungen zur Beendigung des Studiums entnehmen Sie bitte stets der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Für die Bachelor of Science Studierenden (PO 2007 & 2020) gemäß §13 (9), für Master of. Science Studierende (PO 2009) gemäß §13 (4) und Master of Science (PO 2023) gemäß §15 (1).
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2. Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit spätestens angemeldet haben?
Die festgelegten Fristenregelungen entnehmen Sie bitte stets der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Für die Bachelor of Science Studierenden (PO 2007 & 2020) gemäß §13 (9) in Verbindung mit §12 (1), für Master of. Science Studierende (PO 2009) gemäß §13 (4) in Verbindung mit §12 (1) und Master of Science (PO 2023) gemäß §15 (1) in Verbindung mit §20 (3).
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1. Wo kann ich meine personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefonnummer) aktualisieren / hinterlegen?
Ihre personenbezogenen Daten wie Heimatortadresse, Semesterortadresse, Telefonnummer und weitere / ergänzende Vornamen können Sie nur über das Studierenden-Service-Zentrum aktualisieren bzw. im System hinterlegen lassen. Achten Sie bitte stets vor allem auf aktuell hinterlegte Adressdaten, damit Ihnen die vom Prüfungsamt Psychologie erstellten Bescheide oder Mitteilungen, die postalisch versendet werden müssen, frist- und ordnungsgemäß zugestellt werden können. Bei fehlgeschlagener Zustellung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Adressdaten, übernimmt das Prüfungsamt Psychologie keine Verantwortung für etwaige Fristversäumnisse. Es obliegt Ihrer Mitwirkungspflicht, für eine reibungslose Zustellung Sorge zu tragen.
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2. Fristgerechte Antragsstellung
Anträge reichen Sie uns bitte möglichst digital über den Service-Desk ein. Hierfür senden Sie uns - falls nötig - bitte das entsprechende Antragsformular und evtl. Nachweise als Scan (PDF) im Anhang zu. Bei postalischer Zusendung obliegt der Nachweis zum fristgerechten Posteingang Ihnen.
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3. Antragsbearbeitung
Anträge werden i.d.R. (Kapazitätsangepasst) innerhalb von 3 - 4 Wochen bearbeitet, zum Beispiel Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde, Formblatt 5 (BAföG), Rücktritte, Schreibzeitverlängerungen.
Für die Bearbeitung von Anrechnungsverfahren kalkulieren Sie bitte eine längere Gesamtbearbeitungszeit von ca. 6 - 7 Wochen ein.
Beachten Sie bitte, dass abhängig vom Anliegen des Antrages und der hierfür ggf. notwendigen Recherchen, Rückfragen oder Entscheidung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden die abschließende Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung in Friedolin zu kontrollieren. Bitte sehen Sie davon ab, in den ersten zwei Woche nach Antragstellung nach dem Bearbeitungsstand nachzufragen.
Bekomme ich eine Rückmeldung?
Eine Rückmeldung an die/den Studierende/n erfolgt i.d.R. über ein Ticket bzw. einen schriftlichen Bescheid, welcher postalisch versendet wird. (s. Hinweis unter Ziffer 9.1) Sie erhalten stets eine Rückmeldung. -
4. Ich habe einen BAföG-Antrag gestellt und soll eine Leistungsbescheinigung (z. B. FB 5) vom Prüfungsamt einreichen. Was muss ich beachten?
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG reichen Sie entweder über den Service-Desk (Anfrageart "Bescheinigungen") oder vorzugsweise per Einwurf in die Briefkästen am Büro der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin oder in den Briefkasten (gelb) vorm Institut für Psychologie (s. Hinweise unter Ziffer 6.4).
Im Anschluss erfolgt im Überprüfungsprozess durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie die Bestätigung der bereits erreichten Leistungspunkte. Je nach Leistungspunktestand kann der Leistungsstand positiv oder negativ bestätigt werden.
Neben vollständig absolvierten Modulen werden auch Teilleistungen (Teilmodule) mit einberechnet, sofern sie im betreffenden nachzuweisenden Fachsemester (Sommersemester 01.04. – 30.09.; Wintersemester 01.10. – 31.03) nachweislich anhand des festgelegten / hinterlegten Prüfungsdatums erbracht / bestanden wurden.
Im Bachelor werden nach dem 4. Fachsemester für eine positive Bestätigung des Leistungsstandes mind. 109 ECTS benötigt.
Es werden nur die Prüfungen bzw. Leistungspunkte eingerechnet, die innerhalb der ersten 4 Fachsemester tatsächlich erbracht wurden. Wiederholungsprüfungen, die im Zeitraum des 5. Fachsemesters liegen, dürfen nicht mitgezählt werden (BAföG-Recht).
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5. Ich erhalte BAföG und brauche eine Weiterförderung. Was muss ich tun, wenn ich eine Bescheinigung über die Förderhöchstdauer benötige?
Bitte reichen Sie das notwendige Formular von der Homepage des BAföG-Amts ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt Psychologie über den Service-Desk unter der Anfrageart "Bescheinigungen") ein. Vorzugsweise per Einwurf in die Briefkästen am Büro der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin oder den Briefkasten (gelb) vorm Institut für Psychologie.
Mit beizufügen sind eine Begründung, etwaige erforderliche Nachweise und ein Studienplan aus dem hervorgeht, wie und bis wann das Studium verzögert abgeschlossen werden kann.
Durch die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Psychologie erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Bestätigung und eine Prognose.
Die Bescheinigung soll möglichst innerhalb der Präsenzsprechstunde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Ersatzweise kann nach Zustimmung des Studierenden die Bescheinigung im Original auch per Hauspost direkt durch das Prüfungsamt Psychologie an die zuständige Sachbearbeiterin im BAföG-Amt geschickt werden. Hierzu ist natürlich die Einverständniserklärung durch den Studierenden notwendig und die namentliche Angabe der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters m BAföG-Amt.
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6. Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?
Gemäß §17 der Immatrikulationsordnung dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Gibt es von dieser Regel Ausnahmen?
Prüfungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungsprüfungen, die in das folgende Urlaubssemester fallen, dürfen auf vorherigen Antrag im Prüfungsamt Psychologie abgeschlossen werden.Bei Beurlaubung wegen Krankheit: Prüfungsleistungen, die außerhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen.
Beurlaubung wegen Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angehörigen: es dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsamt Psychologie i. V. m. einem formlosen Antrag erbracht werden.
Beurlaubung im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs / Auslandsaufenthalt / Erasmus: erbrachte Leistungen können anerkannt werden, wenn laut Kooperationsvertrag Prüfungsleistungen vorgesehen sind. Beachten Sie hierzu die Hinwiese unter Ziffer 4.4.
Setzen Sie sich bitte in diesen Fällen rechtzeitig mit dem Prüfungsamt Psychologie in Verbindung.
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7. Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin?
Eine bestehende Schwangerschaft muss dem Studierenden-Service-Zentrum gemeldet werden.
Ebenfalls melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt Psychologie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Anfrageart "Mutterschutz" im Service-Desk), sodass die für Sie zuständige Sachbearbeiterin den Gefährdungsbeurteilungsbogen gemeinsam mit Ihnen durchgehen kann.
Was ist mit meinen Prüfungen während der Schwangerschaft?
Bei Beurlaubung wegen Elternzeit dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsamt Psychologie erbracht werden. Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin wird Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hierzu informieren.Weitere Informationen finden Sie unter folgende Links:
Informationsblatt zum Mutterschutz https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21150/allgemeine-informationen-zum-mutterschutz-fuer-studentinnen.pdfpdf, 260 kbErgänzende Informationen zum Mutterschutz
https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21155/ergaenzende-informationen-zum-mutterschutz-fuer-studentinnen.pdfpdf, 160 kbFormular zur Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfrist
https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21170/erklaerung-zum-verzicht-auf-die-mutterschutzfrist.pdfpdf, 171 kbFormular zum Widerruf der Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfrist
https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21175/widerruf-der-erklaerung-zum-verzicht-auf-die-mutterschutzfrist.pdfpdf, 218 kbMerkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfrist
https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21160/merkblatt-pruefungen-im-studentischen-mutterschutz.pdfpdf, 146 kbMitteilung über die Schwangerschaft für das SSZ
https://www.uni-jena.de/unijenamedia/21165/mitteilung-ueber-die-schwangerschaft-bzw-geburt.pdfpdf, 267 kbInformationsseite des SSZ zum Mutterschutz
https://www.uni-jena.de/7395/mutterschutz
10. Freiversuche
Während Ihres Psychologiestudiums haben Sie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Freiversuchen nach nicht bestandener Prüfung oder nach bestandener Prüfung (Notenverbesserung) gemäß den Regularien der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Im Bachelorstudium stehen insgesamt 5 Freiversuche zur Verfügung. Im Masterstudium stehen 2 Freiversuche zur Verfügung.
Ein Freiversuch nach nicht bestandener Prüfung muss innerhalb von 15 Werktagen und ein Freiversuch nach bestandener Prüfung (Notenverbesserung) innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsamt schriftlich beantragt werden.
Ein Freiversuch kann nicht für eine Wiederholungsprüfung angemeldet werden.
Ein Freiversuch kann nicht angemeldet werden, wenn die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt als im Modulplan vorgesehen absolviert wird.
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1. Ich habe eine Behinderung / Einschränkung bzw. chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Grundsätzlich kann jeder Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen. Entsprechende Regelungen entnehmen Sie der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Ihr Prüfungsamt Psychologie, das Diversitätsbüro oder auch Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums berät sie in diesen Fragen gern.
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2. Bin ich anspruchsberechtigt für einen Nachteilsausgleich in Prüfungsverfahren?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Studierende, denen aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung tatsächlich Nachteile im Studium bzw. während bevorstehenden Prüfungsverfahren entstehen, die nicht die Leistungsfähigkeit (sprich: die in den jeweiligen Prüfungen zu ermittelnden und nachzuweisenden Fähigkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsfähigkeit (Artikulation, Übermitteln des erlernten Wissens) liegen.
Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch durch die dafür zuständige Sachbearbeiterin des Prüfungsamts Psychologie in Abstimmung mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden zu prüfen.
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3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für Prüfungsverfahren beantragen?
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte so früh wie möglich, vorzugsweise innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist, damit ausreichend Zeit zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags bleibt.
Der Nachteilsausgleich muss erst durch den Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden, bevor gewährte Ausgleichsmaßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt werden können. Beachten Sie das bitte im Hinblick auf die dafür von Ihnen vorgesehen Prüfungen, wenn Sie dafür einen Nachteilsausgleich begehren.
Erstellen Sie vorzugsweise eine Anfrage über den Service-Desk (Anfrageart "Nachteilsausgleich") und laden Sie bitte unbedingt den Antrag auf Nachteilsausgleich als Dokument in Ihrer Anfrage mit hoch.
Fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, Atteste, Stellungnahmen, fachärztliche Gutachten o.ä. von Ärzten, Fachärzten, Therapeuten über Ihre Behinderung oder Erkrankung bei.
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4. Was muss ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich befürwortet wurde?
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie in Form eines Bescheides vom Prüfungsamt Psychologie postalisch zugesandt. Sofern Ihrerseits Einverständnis besteht (vorher kundtun), kann Ihnen der Bescheid auch als PDF per Email über den Service-Desk vorab übermittelt werden.
Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, müssen Sie sich unverzüglich mit den jeweiligen Prüfenden in Verbindung setzen, um die Modalitäten der Prüfungserbringung konkret abzusprechen. Eine Information von Seiten des Prüfungsamt Psychologie direkt an die Prüfer ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und kann deshalb nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.
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Gibt es konkret Studienberatungen für die Studiengänge Bachelor of Science und Master of Science am Institut für Psychologie?
Gern stehen Ihnen die Mitglieder des Fachschaftrats Psychologie beratend zur Seite. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.fsrpsychologie.uni-jena.de/
Kontakt können Sie auch gern per Email unter studienberatung-psychologie@uni-jena.deExterner Link aufnehmen.
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Gibt es allgemeine Beratungsangebote der FSU Jena?
Die Zentrale Studienberatung bietet Beratungsgespräche zur Studienwahl, zum Fach- oder Hochschulwechsel, zu Problemen im Studium und vielen anderen Themen an.
Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage "Im Studium" (https://www.uni-jena.de/140/im-studium) und "Zweifel im Studium"(https://www.uni-jena.de/15530/zweifel-im-studium).
Sollte ein offenes Ohr für Studierende für jegliche Probleme benötigt werden, gibt es die "CampusCouch".
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Bietet die FSU Jena Workshops an?
Die Uni Jena bietet unterschiedliche Workshops z. B. zu Methoden, Tipps & Lernstrategien sowie zum Gesundheitsmanagement an.
Alle Veranstaltungen und Vorträge finden SIe in der "Studier:bar" (https://www.uni-jena.de/129987/studier-bar)
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Gibt es auch externe Beratungsangebote?
Sollte eine unabhängige Beratung zur FSU Jena gesucht bzw. benötigt werden, bietet das Studierendenwerk Thüringen mit der Psychosozialen Beratungsstelle eine Möglichkeit.
Auf der Homepage der Psychosozialen Beratungsstelle (https://www.stw-thueringen.de/beratung/psychosoziale-beratung/Externer Link) finden Sie eine Übersicht über die Beratungsangebote.
Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet ebenfalls verschiedene Gruppenangebote (https://www.stw-thueringen.de/beratung/gruppenangebote.htmlExterner Link) z.B. zur Hilfe beim Studienabschluss oder zum gemeinsamen Probleme lösen an.