nichtpsychologisches Wahlpflichtfach
Als Orientierung für ein mögliches Wahlpflichtfach dient der Modulkatalog, in dem eine Vielzahl an bereits integrierten Wahlpflichtfächern (bspw. BW10.1 Basismodul Operations Management, BW34.1 Basismodul Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, FBW701 Ernährungswissenschaften usw.) zur Auswahl stehen, welche durch die Studierenden direkt auszuwählen und als Modulprüfung anzumelden sind. Auszuwählen ist nur ein nichtpsychologisches Wahlpflichtfach. In der Regel sind hier entsprechend und angelehnt an die Modulbeschreibungen komplette Module und / oder Veranstaltungen in den jeweiligen Fachbereichen zu belegen, die benotete Leistungen im Gesamtumfang von mindestens 6 LP erbringen.
Das nichtpsychologische Wahlpflichtfach ist entsprechend der Prüfungsordnung eine Modulprüfung, die ebenso wie alle anderen Modulprüfungen fristgerecht innerhalb der Prüfungsanmeldefrist angemeldet werden muss.
Sofern eine Prüfungsanmeldung über Friedolin und nicht selbstständig durch den Studierenden erfolgen kann / möglich ist, muss eine schriftliche Prüfungsanmeldung bzw. ein formloser Antrag auf Genehmigung als nichtpsychologisches Wahlpflichtfach (BPSY417p Weiteres Wahlpflichtfach – bspw. Sprachkurse) beim Prüfungsamt innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist über den Service-Desk und vor einer Prüfungsteilnahme erfolgen.
Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ oder wenden sich bei Fragen, die hierin nicht beantwortet werden können, direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.