Bachelorarbeit
Die Einreichung des Anmeldeformular – einschließlich der dazugehörigen Unterschriften beider Gutachter (bzw. Gutachterinnen) – impliziert den Beginn der Abschlussarbeit und wird in der Themenzuweisung und dem Zulassungsbescheid vom Prüfungsausschussvorsitzenden endgültig festgelegt. Danach stehen Ihnen vier Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Die Möglichkeit zur Schreibzeitverlängerung entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Ein entsprechender formloser Antrag ist schriftlich und rechtzeitig vor dem festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt einzureichen. Ihrem formlosen Antrag auf Schreibzeitverlängerung ist die Bestätigung der Gutachter beizufügen. Im Krankheitsfall ist das Formular zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich einzureichen.
Ihre Abschlussarbeit muss fristgerecht im Prüfungsamt abgeben werden. Beachten Sie dabei die Informationen aus der Themenzuweisung bzw. aus dem Zulassungsbescheid im Hinblick auf:
- Einreichungsform (PDF, gebundenes Exemplar)
- aktuelle Eigenständigkeitserklärung mit Unterschrift
- deutsche Zusammenfassung im Falle einer englischsprachigen Arbeit
- bei Gemeinschaftsarbeiten: Kennzeichnung der bearbeiteten Abschnitte des jeweiligen Studierenden.