Outgoing student

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Foto: Adobe Stock

Sind Sie bereit für Ihr Abenteuer im Ausland?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms hat das IfKW Jena bilaterale Kooperationen mit sozial- und kommunikationswissenschaftlichen Instituten an der Universidad de Zaragoza (Spanien), der Tartu Ülikool (Estland) und der Corvinus University of Budapest (Ungarn). Im Rahmen des Projekts "Europäische Hochschulen (EC2U)" besteht zudem die Möglichkeit, sich für Plätze an weiteren Universitäten in Spanien, Portugal, Frankreich, Rumänien, Italien und Finnland zu bewerben (EC2U Link). 

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Partnerinstituten und erfahren wann, wo und wie Sie sich für einen Auslandsaufenthalt an einer der Universitäten bewerben können. Sollten Sie sich neben den genannten auch für weitere Austauschplätze interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro.

Partnerinstitute im Erasmus+ Programm

Budapest01
Corvinus University of Budapest
Studium an der Faculty of Social Sciences and International Relations der Corvinus University of Budapest!

Bewerbungsfrist:

Bewerbungsfrist für einen Auslandsaufenthalt für das kommende Studienjahr ist der 15. Januar des jeweiligen akademischen Jahres.

(Beispiel: Sie möchten im Studienjahr 2024/25 ins Ausland gehen, dann müssen Sie sich bis zum 15. Januar 2025 bewerben)

Bewerbungsunterlagen:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF zum Downloadpdf, 224 kb)
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Notennachweis Haupt- und Nebenfach (Friedolin-Ausdruck)
  • Sprachnachweise (soweit vorhanden)

Bitte fügen Sie alle Unterlagen in einer einzelnen pdf-Datei zusammen. 

Bewerbungsadresse:

Bitte senden Sie ihre Bewerbungsunterlagen per Mail an Xin Zhou: 
auslandsstudiumkowi@uni-jena.de

Auswahlkriterien:

Unser Ziel ist es möglichst allen Interessierten einen Studienplatz im Ausland zu vermitteln. Um Ihre Chancen für einen Aufenthalt zu erhöhen, nutzen Sie die Möglichkeit einen Zweitwunsch anzugeben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich gleichzeitig auch an anderen Instituten (z. B. über Ihr Nebenfach) zu bewerben.

Es wird vorausgesetzt, dass Bewerberinnen und Bewerber zu Beginn des Aufenthalts über ausreichend Kenntnisse der Landes- bzw. Arbeitssprache an der Gastuniversität verfügen. Bei Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen werden für die Auswahl der Nominierten folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Qualität des Motivationsschreibens (35 %)
  • Individuelle Studienleistungen (bestmögliche Studienleistungen) (35 %)
  • Sprachkompetenz (über das erforderliche Sprachniveau hinaus) (10 %)
  • Soziales Engagement (10 %)
  • Form der Bewerbung (10 %)

FAQ

  • Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für ein Auslandsstudium bewerben zu können?

    Für die Bewerbung auf einen Austauschplatz im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen sie an der FSU Jena immatrikuliert sein. Zudem müssen Sie die jeweiligen sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium an der Gasthochschule erfüllen. Weitere Informationen zu den jeweiligen Sprachanforderungen entnehmen Sie bitte den Seiten zu den einzelnen Partnerinstituten.

  • Kann ich mich für mehrere Studienorte bewerben?

    Ja. Für die Bewerbung um einen Austauschplatz im Erasmus+ Programm können Sie am IfKW bis zu drei Studienorte angeben, an denen Sie ein Auslandssemester absolvieren möchten (Erst-, Zweit- und Drittwunsch).

  • Kann ich mich auch auf Austauschplätze anderer Institute (z. B. Nebenfach) bewerben?

    Sie können auch über Austauschplätze ihres Nebenfachs oder anderer Institute ins Ausland gehen. Eine Liste der Erasmus+ Austauschplätze aller Fakultäten finden Sie hierExterner Link. Sollten Sie über ein anderes Institut ins Ausland gehen und dort Inhalte mit kommunikationswissenschaftlichem Bezug belegen, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Anrechnung für Ihr Studium am IfKW. Die Anerkennung von Auslandsleistungen für das Studium der Kommunikationswissenschaft übernimmt in jedem Fall das IfKW (siehe auch 'Wie erfahre ich, ob eine Studienleistung aus dem Ausland für das Studium am IfKW angerechnet werden kann?')

  • Muss ich mich während eines Auslandssemesters beurlauben lassen?

    Studierende haben die Möglichkeit, sich während eines Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Dies ist sinnvoll, da die Fachsemester für diesen Zeitraum nicht weiterzählen und die Studierenden nach der Rückkehr aus dem Ausland keinen zeitlichen Verlust im Studium haben. Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotzdem angerechnet werden. Jedoch ist es nicht möglich während des Beurlaubungszeitraums studienabschluss-relevante Leistungen an der FSU zu erbringen.  

    Der Antrag auf Beurlaubung ist beim Studierenden-Servicezentrum (SSZ) erhältlich.

  • Welche Unterlagen benötige ich zum Nachweis meiner Sprachkenntnisse?

    Für die Bewerbung auf einen Platz in Zaragoza (Spanisch), in Budapest (Englisch) oder Tartu (Englisch) benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 Spanisch (Zaragoza) bzw. B2 Englisch (Budapest, Tartu).

    Für eine Bewerbung am IfKW reicht es aus, wenn Sie das entsprechende Sprachniveau durch Ihr Abiturzeugnis (B1 = mindestens fünf Jahren Schulunterricht in der entsprechenden Sprache; B2 = mindestens sieben Jahre Schulunterricht in der entsprechenden Sprache) nachweisen können.

    Inwieweit die jeweiligen Partnerinstitute im Bewerbungsverlauf einen weiteren Sprachnachweis benötigen, entnehmen Sie bitte der Webseite und den bereitgestellten Informationen der jeweiligen Gasthochschule.

    Als Studierende der FSU haben Sie die Möglichkeit Sprachkurse am Sprachenzentrum zu belegen. Alle relevanten Informationen zum Kursangebot finden Sie hier.

  • Benötige ich für die Bewerbung ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers?

    Nein. Für eine Bewerbung am IfKW braucht es kein Empfehlungsschreiben. 

  • Wie erfahre ich, ob eine Studienleistung aus dem Ausland für das Studium am IfKW angerechnet werden kann?

    Ob Studienleistungen aus dem Ausland für das Studium am IfKW angerechnet werden können, wird in jedem Fall zunächst durch das Institut geprüft. Voraussetzungen für die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland sind eine inhaltliche Passung zwischen den Veranstaltungen im Ausland und den Veranstaltungen in Jena sowie ein ähnlicher Arbeitsumfang der Kurse (ECTS). Die Anrechenbarkeit von Auslandsleistungen für ein bestimmtes Modul in Jena kann vor, während oder nach dem Auslandsaufenthalt erfragt und geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeit der Anerkennung von Leistungen vor bzw. zu Beginn Ihres Auslandssemesters prüfen zu lassen.

    Schicken Sie hierfür bitte möglichst folgende Informationen an Teresa Weller auslandsstudiumkowi@uni-jena.de:

    • Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer
    • deutsche oder englische Beschreibung der Kursinhalte an der Gastuniversität (z. B. Modulbeschreibung, Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis, Seminarplan)
    • Umfang der Lehrveranstaltung (ECTS)
    • Prüfungsform (z. B. Hausarbeit, Klausur, Referat, Projektbericht)
    • Welche Module haben Sie im BA oder MA des Instituts bereits besucht?
    • Für welches Modul des Instituts soll die Lehrveranstaltung anerkannt werden (machen Sie einen eigenen, plausiblen Vorschlag)

    Auf Basis dieser Informationen prüfen die Modulverantwortlichen, ob eine Anerkennung der Auslandsleistungen in Aussicht gestellt werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung informiert Sie der/die Erasmuskoordinator/in. 

  • Wie funktioniert die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland?

    Am Ende ihres Auslandsaufenthalts an der Gastuniversität erhalten Sie eine Übersicht der im Ausland erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records). Auf Basis des Transcripts wird gemeinsam mit dem/der Erasmus-Koordinator/in der 3. Teil des Learning Agreements (After Mobility) ausgefüllt, das die Anerkennung an der FSU Jena regelt.