Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsaugleich samt ergänzender ärztlicher Atteste reichen Sie bitte zu Beginn des jeweiligen Semester, bzw. innerhalb der offiziellen Prüfungsanmeldefrist ein.
Die Einreichung kann zur Fristwahrung als PDF über das Ticketsystem erfolgen. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, weisen wir entsprechend darauf hin. Wählen Sie zur Einreichung die dafür zur Verfügung stehende Anfrageart "Nachteilsausgleich" aus.