Prüfungen
Die entsprechenden Prüfungsnummern entnehmen Sie den jeweiligen Modulbeschreibung. Eine fristgerechte Abmeldung von Prüfungen ist entsprechend der für Sie gültigen Prüfungsordnung möglich. Bei einer Prüfungsabmeldung melden Sie sich innerhalb der normgegebenen Frist von allen Versuchen der Modulprüfung für das entsprechende Semester ab.
Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit und einem damit verbundenen Prüfungsrücktritt muss spätestens am Prüfungstag das Prüfungsamt schriftlich (Service-Desk) informiert werden.
Die ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ist entsprechend den Regularien der für Sie gültigen Prüfungsordnung beim Prüfungsamt einzureichen.
Die Freiversuchsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Regularien der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Wenn Sie spezifische Einschränkungen haben, können Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen. Ihr Prüfungsamt, das Diversitätsbüro oder auch Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums berät Sie in diesen Fragen gern.