Prüfungsunfähigkeit
Wenn Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten oder diese nicht angetreten haben, müssen Sie fristgemäß ein Formular bei uns einreichen.
Fristgemäß bedeutet in diesem Fall: Die Mitteilung über die Prüfungsunfähigkeit muss am Prüfungstag erfolgen, die PU-Bescheinigung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Prüfungsdatum im Prüfungsamt vorgelegt werden..
ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeitpdf, 222 kb