v.l.n.r.: Simone Radzio, Markus Ganter, apl. Prof. Karina Weichold, Prof. Dr. Frank Daumann, Prof. Dr. Kathrin Leuze, Simone Burchardt, Dr. Annika Blichmann

Dekanat

Ansprechpartner:innen, Termine & Informationen zu verschiedenen Verfahren
v.l.n.r.: Simone Radzio, Markus Ganter, apl. Prof. Karina Weichold, Prof. Dr. Frank Daumann, Prof. Dr. Kathrin Leuze, Simone Burchardt, Dr. Annika Blichmann
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)
  1. Daumann, Frank, Univ.-Prof. Dr. Dekan Dekanat der Fak.für Sozial- und Verhaltenswissenschaft
    frank.daumann@uni-jena.de +49 3641 9-45001

    JenTower, Raum 20S05
    Leutragraben 1
    07743 Jena

  2. Leuze, Kathrin, Univ.-Prof. Dr. Prodekanin Dekanat der Fak.für Sozial- und Verhaltenswissenschaft
    kathrin.leuze@uni-jena.de

    JenTower
    Leutragraben 1
    07743 Jena

    Google Maps – LageplanExterner Link Zur Webseite Prof. Kathrin Leuze
    Foto: Anne Günther (Universität Jena)
  3. Blichmann, Annika, Dr. Geschäftsführerin Dekanat der Fak.für Sozial- und Verhaltenswissenschaft
    dekanat.fsvw@uni-jena.de +49 3641 9-45003

    JenTower, Raum 20S06
    Leutragraben 1
    07743 Jena

  4. Ganter, Markus Referent für Studium und Lehre Dekanat der Fak.für Sozial- und Verhaltenswissenschaft
  5. Burchardt, Simone Verwaltungsmitarbeiterin Dekanat der Fak.für Sozial- und Verhaltenswissenschaft
  • Fakultätsrat: Termine | Mitglieder | Aufgaben

    1. Termine

    Wintersemester 2023/24

    Sitzungen des Fakultätsrats im Wintersemester 2023/24 (Beginn in der Regel 14:00 Uhr)

    • 25.10.2023, (SR 308, Carl-Zeiß-Str. 3)
    • 22.11.2023, (Senatssaal, UHG)
    • 20.12.2023, (Senatssaal, UHG)
    • 07.02.2024, (Senatssaal, UHG)

    Sommersemester 2024

    Sitzungen des Fakultätsrats im Sommersemester 2024 (Beginn in der Regel 14:00 Uhr)

    • 10.04.2024
    • 08.05.2024
    • 05.06.2024
    • 03.07.2024

     

    Antrags- und redeberechtigt sind Mitglieder des Fakultätsrates. 

    Alle Anträge sind bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung eines Fakultätsrates im Dekanat einzureichen, um diese entsprechend vorbereiten und fristgerecht versenden zu können.

    2. Mitglieder des Fakultätsrates

    (Amtszeit ab 01.10.2023)

    Dekanat

    Dekan: Prof. Dr. Frank Daumann
    Prodekanin: Prof. Dr. Kathrin Leuze
    Studiendekanin: apl. Prof. Dr. Karina Weichold

    Hochschullehrerinnen und -lehrer

    • Prof. Dr. Gyula Kovács
    • Prof. Dr. Peter Noack
    • Prof. Dr. Käthe Schneider
    • Prof. Dr. Tilman Reitz
    • Prof. Dr. Sylka Scholz
    • Prof. Dr. Alexander Gröschner
    • Prof. Dr. Roland Merten
    • Prof. Dr. Rouwen Cañal Bruland
    • Prof. Dr. Olaf Leiße
    • Prof. Dr. Irina Lock

    Studierende

    • Jette Busse (Fachschaft Psychologie)
    • Karolin Förste (Fachschaft Sportwissenschaft)
    • Gideon Wessel (Fachschaft Politikwissenschaft)

    Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    • Sarah Elisabeth Ganss
    • Josephine Albrecht

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

    • Mandy Fickler-Tübel
    • Sina Pappe

    Gleichstellungsbeauftragte

    • Dr. Uliana Proskunina

    Vertreter des Doktorandenrates DR.FSU 

    • Chaomo Huang 

    Beauftragter für Diversität

    • Prof. David J. Green

    3. Aufgaben | Zuständigkeit

    • Alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Fakultät, beispielsweise hinsichtlich der Organisation und Erfolgskontrolle von Forschung, Lehre und Verwaltung
    • Vorschlag zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
    • Beschluss von Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen
    • Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Abstimmung von Forschungsvorhaben und Bildung von Forschungsschwerpunkten
    • Verteilung von zugewiesenen Personal- und Sachmitteln
    • Beschluss zur Einrichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten
    • Durchführung von Promotions- und Habilitationsverfahren
    • Beschluss zur Lehrbefugnis von Habilitanden
  • Fakultätsbeirat

    1. Mitglieder des Fakultätsbeirates

    (Amtszeit ab 01.10.2015 für die Dauer von vier Jahren)

    Prof. Dr. Schröger (Universität Leipzig | Institut für Psychologie)
    Beirat für den Bereich Psychologie

    Prof. Dr. Florian Steger (Universität Ulm | Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin)
    Beirat für den Bereich Angewandte Ethik

    Prof. Dr. Rudolf Tippelt (LMU München | Lehrstuhl Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung)
    Beirat für den Bereich Erziehungswissenschaft

    Prof. Dr. Christine Zeuner (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg | Professur für Erziehungswissenschaft u.b.B. der Erwachsenenbildung)
    Beirat für den Bereich Bildung und Kultur

    Prof. Dr. Sibylle Reinhardt (MLU Halle | emerit. Professorin für Didaktik der Sozialkunde im Institut für Politikwissenschaft)
    Beirat für den Bereich Politikwissenschaft

    Prof. Dr. Karl-Siegbert Rehberg (TU Dresden | Institut für Soziologie)
    Beirat für den Bereich Soziologie

    Prof. Dr. Eike Emrich (Universität des Saarlands | Sportwissenschaftliches Institut)
    Beirat für den Bereich Sportwissenschaft

    Prof. Dr. Gabriele Siegert (Universität Zürich | Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung)
    Beirat für den Bereich Kommunikationswissenschaft     

    2. Aufgaben | Zuständigkeit

    Der Fakultätsbeirat berät das Dekanat und den Rat der Fakultät im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Fakultät. Dazu gehören das wissenschaftliche Profil (Strategie) sowie die Internationalisierung, Gleichstellung, Nutzung von Synergie-Möglichkeiten im Rahmen des Universitätsbundes Jena-Halle-Leipzig, das Studiengangsprofil bzw.bei Bedarf auch dieAusrichtung von Professuren bei Neuausschreibungen und die Verbindung von Lehre und Forschung.

  • Annahme zur Promotion | Annahme als Doktorand/in

    Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion sind in § 2 der Promotionsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften geregelt.

    1. Anmeldung über Doc-In

    Die Registrierung und Anmeldung als Doktorand/in erfolgt über die Online-Registrierung Doc-In Externer Linkder Friedrich-Schiller-Universität Jena.
    Schritte zur Annahme:

    1. Loggen Sie sich in doc-in ein.
    2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand".
    3. Doc-In führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    4. Drucken Sie das vollständige Formular aus und unterschreiben Sie dieses eigenhändig.

    2. Antrag auf Annahme zur Promotion

    Für den Antrag auf Annahme zur Promotion an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften benötigen Sie:

    • den (original) unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in (s.o.)
    • die (original) unterschriebene Betreuungsvereinbarung mit Arbeits- und Zeitplan (Bei Einstellung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden 2 Exemplare benötigt: 1x für die Promotionsakte, 1x für das Personaldezernat) Betreuungsvereinbarung der FSVdocx, 105 kb
    • einen aktuellen Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
    • Exposé der Dissertation
    • eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche; dabei ist anzugeben, wann, mit welchem Thema und bei welcher Fakultät die Promotion beantragt und ob ein Promotionsverfahren eröffnet oder abgeschlossen wurde. Bei vollzogener Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde vorzulegen.
    • eine Erklärung, dass die Promotionsordnung der FSV bekannt ist
    • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (Urkunde und Notenübersicht)
      Falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt i.d.R. eine einfache Kopie.
    • Falls das Zeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt ist: amtlich beglaubigte Übersetzung
    • Vorlage Personaldokument: Bitte legen Sie bei der Einreichung des Antrags ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) zum Abgleich vor. Falls Sie den Antrag postalisch übermitteln wollen, benötigen wir eine Kopie. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern, auf der Kopie geschwärzt sind.

    Alle Unterlagen reichen Sie im Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ein (persönlich oder postalisch).

    3. Zulassung

    Nach der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Fakultät über Ihre Annahme zur Promotion. Nach der Zulassung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Annahme von der Dekanin/dem Dekan.

    4. Immatrikulation (optional)

    Anschließend haben Sie die optionale Möglichkeit, sich als Doktorand/in zu immatrikulieren. Eine Immatrikulation bietet Ihnen Vorteile wie bspw. Versicherungsschutz,  Semesterticket, Externer LinkPreisermäßigungen in Mensen, Cafeterien, Kulturveranstaltungen u.v.m.

    Widerruf der Annahme zur Promotion

    Gemäß § 4, Abs. 10 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb kann die Annahme zur Promotion widerrufen werden.
    Formular zum Widerruf der Annahme als Doktorand/indocx, 22 kb

    Downloads und Verweise im Überblick

  • Eröffnung des Promotionsverfahrens

    Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb geregelt.

    Für die Eröffnung des Promotionsverfahrens an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ist lt. § 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Annahme zur Promotion vor Beginn der Arbeit an der Dissertation zu beantragen (siehe dazu Annahme zur Promotion auf dieser Homepage).

    Ablauf

    1. Abholung bzw. Anforderung des "Informationssets zum Promotionsverfahren" (Informationen und Unterlagen zur Einreichung) im Dekanat
    2. Einreichung der vollständigen Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat im Dekanat (Termine des Fakultätsrates finden Sie oben)
    3. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des Verfahrens
    4. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen
    5. Entscheidung über die Annahme der Dissertation durch die Promotionskommission
    6. Festsetzung eines Termins für die mündliche Prüfung und Durchführung der Prüfung
    7. Beschluss des Fakultätsrats über das Gesamtprädikat und Abschluss des Promotionsverfahrens
    8. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Bibliothek
    9. Erhalt der Promotionsurkunde im Rahmen der jährlich stattfindenden Promotionsfeier im Juni (Schillertag)

    Downloads und Verweise im Überblick

  • Habilitation

    Zulassung, Verfahren und Ablauf der Habilitation sind in der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 1 mb geregelt.

    Ablauf Verfahren B (alle Institute außer Sportwissenschaft)

    1. Das Info-Set zum Habilitationsverfahren bitte rechtzeitig im Dekanat anfordern.
    2. Habilitand/in reicht die kompletten Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat ein.
    3. Fakultätsrat eröffnet Habilitationsverfahren und setzt eine Habilitationskommission ein.
    4. Eingang der Gutachten innerhalb von 12 Wochen.
    5. Die Habilitation und die Gutachten liegen 4 Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät aus.
    6. Annahmesitzung der Kommission (Annahme der Habilitationsschrift, Wahl des Themas und Termins für das Kolloquium.
    7. Im Anschluss an das öffentliche Kolloquium befindet die Kommission über die Lehrbefähigung.
    8. Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.
    9. Habiltand/in gibt die Pflichtexemplare in der Bibliothek ab.
    10. Habilitand/in hält eine öffentliche Vorlesung und erhält im Anschluss die Urkunden zur Lehrbefähigung und ggf. Lehrbefugnis.

    Ablauf Verfahren A (Institut für Sportwissenschaft)

    Änderungen im Vergleich zu Verfahren B bestehen ab Punkt 6.

    1. Das Info-Set zum Habilitationsverfahren bitte rechtzeitig im Dekanat anfordern.
    2. Habilitand/in reicht die kompletten Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat ein.
    3. Fakultätsrat eröffnet Habilitationsverfahren und setzt eine Habilitationskommission ein.
    4. Eingang der Gutachten innerhalb von 12 Wochen.
    5. Die Habilitation und die Gutachten liegen 4 Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät aus.
    6. Annahmesitzung der Kommission (Annahme der Schrift, Festlegung des Termins für das Kolloquium).
    7. Im Anschluss an das (öffentliche) Kolloquium befindet die Kommission, ob die Leistung entsprochen hat und legt einen Termin für die öffentliche Vorlesung fest und wählt ein Thema aus.
    8. Im Anschluss an die öffentliche Vorlesung befindet die Kommission über die Lehrbefähigung.
    9. Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.
    10. Habilitand/in gibt 5 Pflichtexemplare in der Bibliothek ab und erhält die Urkunden zur Lehrbefähigung und Lehrbefugnis im Dekanat.
  • Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften

    Gleichstellungsbeauftragte der FSV

    Dr. Uliana Proskunina
    V: Dr. Alexandra Bernhardt, Tita Gonzalez Avilés

    Gleichstellungsbüro der FSU Jena

    Prof. Dr. Bärbel Kracke (Stellvertretung für Prof. Dr. Weinke)
    Tel.: +49 (0) 3641 9-400981Externer Link
     http://www.uni-jena.de/gsb

    Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät 

    1. Beratende Mitwirkung in Gremien der Fakultät

    Die Gleichstellungsbeauftragte bzw. die Stellvertreterin nehmen in allen Gremien, in denen Gleichstellungsfragen relevant sind, mit beratender Stimme teil. Das betrifft insbesondere Berufungskommissionen. Hierbei besteht die Aufagbe vor allem darin, darauf zu achten, dass bei gleichwertiger Qualifikation von Bewerberinnen im Vergleich zu Bewerbern der Grundsatz der Erhöhung des Frauenanteils bei den Auswahlentscheidungen berücksichtigt wird. Dieser Grundsatz gilt solange, wie Frauen in einer Beschäftigungsgruppe unterrepräsentiert sind.

    2. Beratungs und Gesprächsangebote zu gleichstellungsrelevanten Fragen

    Entsprechend der Gleichstellungsrichtlinie stehen die Gleichstellungsbeauftragten auch zur Verfügung bei Gesprächsbedarf zu Gleichstellungsfragen. Die Gesprächsangebote gelten sowohl für Studentinnen als auch für Mitarbeiterinnen der Fakultät.

  • Ethikkommission

    Ethikkommision der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften

    Vorsitzender
    PhD Martin O´Malley  (LST Angewandte Ethik)

    Weitere Mitglieder
    Prof. Dr. Thomas Kessler  (Institut für Psychologie)
    Prof. Dr. Florian Knauer  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
    Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler  (LST Angewandte Ethik)
    Prof. Dr. Dr. Ralf Koerrenz  (Institut für Bildung und Kultur)
    Prof. Dr. Kathrin Leuze  (Institut für Soziologie)
    PD Dr. Christian Puta  (Institut für Sportwissenschaft)
    Prof. Dr. Klaus Rothermund  (Institut für Psychologie)
    Tina Rudolph  (LST Angewandte Ethik)
    Prof. Dr. Georg Ruhrmann  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
    Prof. Dr. Käthe Schneider  (Institut für Bildung und Kultur)
    Prof. Dr. Edward Schramm  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
    Prof. Dr. Wolfgang Weigand  (Chemisch-Geowiss. Fakultät)
    Prof. Dr. Thomas Weiß  (Institut für Psychologie)
    Prof. Dr. Astrid Zech  (Institut für Sportwissenschaft)


    Homepage der Ethikkommission der FSVExterner Link

     

    Satzung der Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena

    § 1 Allgemeines
    Für die Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften (Kommission) gilt sinngemäß die Satzung der Ethikkommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena, soweit nicht im Folgendem etwas anderes bestimmt ist.

    § 2 Aufgabe und Zuständigkeit
    1. Die Kommission gewährt Wissenschaftlern der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Hilfe durch Beratung hinsichtlich ethischer und rechtlicher Aspekte ihrer Forschung. In ethischen Fragen der Forschung am Menschen wird die Kommission auf Antrag des Forschers tätig, in anderen ethisch relevanten Fällen auf Antrag des Dekans.
    2.   Fälle, deren Beurteilung die fachliche (medizinische) Kompetenz der Ethikkommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfordert, werden an diese überwiesen.

    § 3 Zusammensetzung
    1. Die Kommission setzt sich zusammen aus sieben Wissenschaftlern der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, durch die das Spektrum der Fächer der Fakultät möglichst umfassend repräsentiert ist, außerdem einem Geisteswissenschaftler der Fachrichtung Ethik und einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt oder dem Abschluss als Diplomjurist.
    2. Die Mitglieder der Kommission werden vom Fakultätsrat auf Vorschlag der Institute bestellt.
    3. Der Vorsitzende der Kommission ist ein Mitglied der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Er wird aus dem Kreis der Mitglieder der Kommission gewählt.

    § 4 Grundlagen
    Als Grundlagen ihrer Beurteilung zieht die Kommission die ethischen Richtlinien der einschlägigen Fachvereinigungen heran.

    Verfahrensweise

    Anträge zur Befassung der Kommission an den Vorsitzenden per E-Mail

    Weitere Informationen zum Thema

    Ethik-Kommission der Medizinischen FakultätExterner Link

Dekanat
Sprechzeiten:
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