Studierende sitzen während einer schriftlichen Klausur in einem großen Hörsaal

Prüfungsinformationen

Studierende sitzen während einer schriftlichen Klausur in einem großen Hörsaal
Foto: Abteilung

Struktur der Prüfungen

Bachelorstudium

Es gibt zwei Modul-Prüfungen über zwei Semester, die stets im Sommersemester angeboten werden:

  • Einführung in die Psychologische Methodenlehre (BPSY201p)
  • Multivariate Datenanalyse (BPSY202p)

Es gibt eine Modul-Prüfung über ein Semester, die stets im Wintersemester angeboten wird:

  • Testtheorie und Testkonstruktion (BPSY206p)

Masterstudium

Es gibt zwei Teilprüfungen, jeweils über ein Semester:

  • Vertiefte Forschungsmethodik (MPSYPT01) Teil 1 -> Teilprüfung 1 im Wintersemester
  • Vertiefte Forschungsmethodik (MPSYPT01) Teil 2 -> Teilprüfung 2 im Sommersemester

Prüfungstermine und Anmeldung

Für jede Modulprüfung mit eigener Prüfungsnummer gibt es einen Ersttermin und einen Zweittermin im entsprechenden Prüfungszeitraum. Sie können sich bereits im Vorhinein für einen der beiden Termine verbindlich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist anmelden, sofern das Prüfungsformat im Ersttermin und Zweittermin als Klausur festgelegt ist.

Es ist also möglich, Modulprüfung mit dem Prüfungsformat Klausur direkt erst zum Zweittermin fristgerecht innerhalb der Prüfungsanmeldefrist anzumelden und zu absolvieren. Im Wiederholungsfall besteht kein Anspruch auf einen dritten Prüfungstermin im Prüfungszeitraum.

Wenn Sie für Modulprüfungen den Ersttermin wahrnehmen:

Bei Nichtbestehen, gewährten krankheitsbedingten Rücktritt oder einem form- und fristgerecht gewährten Freiversuch: können Sie die Modulprüfung im Zweittermin des Prüfungszeitraums wiederholen. Die Prüfungsanmeldung erfolgt bei NB, NE durch die prüfende Person. Im Falle von zulässigem RAT oder Freiversuch durch das Prüfungsamt.

Wenn Sie für Modulprüfungen den Zweittermin wahrnehmen:

Konstellation 1:

Erstversuch zum Zweittermin (Klausur): wenn Sie die Modulprüfung nicht bestehen (NB, NE) oder krankheitsbedingt zurücktreten (RAT) können Sei die Modulprüfung erst ab dem nächsten Angebotssemester absolvieren. Dies erfordert die selbstständige Neuanmeldung durch den Studierenden. Ein Anspruch auf einen dritten Prüfungstermin im Prüfungszeitraum besteht nicht.

Ein gewährter Freiversuch nach nicht bestandener Modulprüfung (FNB) kann ebenfalls erst im nächsten Angebotssemester absolviert werden. Dies erfordert die selbstständige Neuanmeldung durch den Studierenden. Ein Anspruch auf einen dritten Prüfungstermin im Prüfungszeitraum besteht nicht.

Ein Freiversuch nach bestandener Modulprüfung zur Notenverbesserung (FBE) für Modulprüfungen kommt nicht in Betracht. Ausführliche Informationen sind den FAQs des Prüfungsamt Psychologie unter der Rubrik „Freiversuche zur Notenverbesserung“ zu entnehmen.

Konstellation 2:

Zweitversuch zum Zweittermin (alle Prüfungsformat): wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestehen (NB, NE) oder krankheitsbedingt zurücktreten (RAT) können Sie die Modulprüfung erst ab dem nächsten Angebotssemester absolvieren. Dies erfordert die selbstständige Neuanmeldung durch den Studierenden. Die Versuchszahl wird mit übernommen. Ein Anspruch auf einen dritten Prüfungstermin im Prüfungszeitraum besteht nicht.

Ein Freiversuch nach nicht bestandener Modulprüfung (FNB) kommt nicht in Betracht, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.