Habilitation
Service und Beratung für Ihren Weg zur Habilitation
In der folgenden Übersicht erhalten Sie die Informationen zu den eröffneten Habilitationsverfahren an der Fakultät (in alphabetischer Reihenfolge). Nach Eingang der Gutachten liegen die Habilitationen für die habilitierten Mitglieder der Fakultät im Dekanat zur Einsicht aus. Die Auslagefrist im jeweiligen Verfahren können Sie der Übersicht entnehmen.
Zulassung, Verfahren und Ablauf der Habilitation sind in der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 1 mb geregelt.
Änderungen im Vergleich zu Verfahren B bestehen ab Punkt 6.