Juridische Strategien im Kollektivarbeitsrecht

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung (Projektnummer 2024-834-2)

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Foto: Felix Syrovatka

Kurzbeschreibung des Forschungsrojekts

Die Abnahme gewerkschaftlicher Machtressourcen und die Erosion der Tarifbindung haben seit 1990 zur verstärkten Adressierung des juridischen Felds als Entscheidungsinstanz der Industriellen Beziehungen geführt. Interessenkonflikte verlagerten sich verstärkt ins Recht, was zu Veränderungen in der Auslegung des kollektiven Arbeitsrechts führte. Insbesondere kam es zu einer Bedeutungsverschiebung der Koalitionsfreiheit, die verstärkt als negatives Freiheitsrecht ausgelegt wird. Damit verbunden war eine rechtsdogmatische Neujustierung zwischen Individualwille und kollektiver Ordnung. Das Forschungsprojekt untersucht, wie und warum sich der Deutungswandel der Rechtsfigur der Koalitionsfreiheit im kollektiven Arbeitsrecht im Untersuchungszeitraum zwischen 1990 und 2023 vollzog und auf welche juridische(n) Strategie(n) und Diskurskoalition(en) er sich zurückführen lässt. Es wird untersucht, wie und warum juridische Strategien im kollektiven Arbeitsrecht erfolgreich sind, d.h. hegemonial werden und sich als herrschende Meinung in der Rechtsprechung niederschlagen. Zentrales Projektziel ist es, den juridischen Diskurs, um die Rechtsfigur der Koalitionsfreiheit anhand der jüngeren Weichenstellungen seit 1990 zu rekonstruieren und damit verbundene juridische Diskurskoalitionen und Strategien herauszuarbeiten.

Felix Syrovatka

Foto: Privat

Projektleitung

Dr. Felix Syrovatka studierte Politikwissenschaft in Marburg, Rennes und Berlin und promovierte 2021 an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit einer Arbeit zur „Neuen Europäischen Arbeitspolitik“. Anschließend war er als wissenschaftlicher Koordinator des interdisziplinären Promotionskollegs „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ am Institut für Arbeitsrecht der Freien Universität Berlin tätig. Dort forschte er zur politischen Interessenartikulation im Arbeitsrecht sowie zum Wandel der rechtsdogmatischen Begründung der Tarifautonomie in Deutschland. Von 2024 bis 2025 arbeitete Dr. Syrovatka am Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen, wo er im DFG-Projekt „EUParadox“ und in der Abteilung „Wandel der Arbeitsgesellschaft“ tätig war. Seit Mai 2025 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich Arbeits- und Wirtschaftssoziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und leitet dort das Forschungsprojekt „Juridische Strategien im kollektiven Arbeitsrecht“.

Mehr Informationen finden Sie auf der persönlichen WebseiteExterner Link von Herrn Dr. Syrovatka sowie auf seiner Personenseite der FSU Jena. Eine Publikationsliste können Sie als PDF hierExterner Link herunterladen.