Freiversuch

Während Ihres Psychologiestudiums haben Sie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Freiversuchen nach nicht bestandener Prüfung oder nach bestandener Prüfung (Notenverbesserung) gemäß den Regularien der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

Sinn und Zweck dieser Freiversuchsmöglichkeit ist es, die nach Musterstudienplan vorgesehen Prüfungen während eines Prüfungszyklus zu absolvieren, um mögliche negative Konsequenzen der Prüfungsteilnahme zu minieren. Weiterhin verfolgt die Freiversuchsregelung das Ziel, die Studierenden zu einem kürzeren Studium und schnelleren Abschluss zu motivieren.

Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ oder wenden sich bei Fragen, die hierin nicht beantwortet werden können, direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.