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Promotion

Service und Beratung für Ihren Weg zur Promotion
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Foto: AdobeStock

Informationen zu den Verfahrensschritten 

  • Annahme zur Promotion | Annahme als Doktorand/in

    Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion sind in § 2 der Promotionsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften geregelt.

    1. Anmeldung über Doc-In (Online-Registrierung für Nachwuchswissenschaftler:innen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena)

    Zur Anname als Doktorand:in an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften stellen Sie bitte einen Antrag über doc-inExterner Link, das Doktorandenportal der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Mit einem Schritt-für-Schritt Assistenten werden Sie durch die Registrierung und Anmeldung als Doktorand/in im Doktorandenportal geleitet. 

    Die Antragstellung kann nach der Onlineregistrierung erfolgen.

    Schritte zur Annahme:

    1. Loggen Sie sich in doc-in ein.
    2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand"
    3. Drucken Sie das vollständige Formular aus und unterschreiben Sie dieses eigenhändig.

    2. Antrag auf Annahme zur Promotion

    Für den Antrag auf Annahme zur Promotion an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften laden Sie bitte die folgenden Antragsunterlagen in Ihrem doc-in-Profil hoch:

    • in doc-in generiertes, unterschriebenes Antragsformular
    • von Antragsteller:in und Betreuer:in unterschriebene Betreuungsvereinbarung der FSVdocx, 106 kb mit Arbeits- und Zeitplan; 
      Bei Einstellung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden 2 Exemplare (Original unterschrieben) benötigt: 1x für die Promotionsakte, 1x für das Personaldezernat.
    • einen aktuellen Lebenslauf mit der Darstellung des Bildungswegs und beruflichen Werdegangs
    • Exposé der Dissertation
    • amtlich beglaubigte Kopie des Diplom-, Master- bzw. Examenszeugnisses (Urkunde und Notenübersicht)
      Falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt i.d.R. eine einfache Kopie.
    • Falls das Zeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt ist: amtlich beglaubigte Übersetzung

    Bitte laden Sie die Antragsunterlagen in Ihrem doc-in-Profil hoch. 

    3. Vorlage Personaldokument

    Bitte laden Sie Sie bei der Einreichung des Antrags ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) zum Abgleich hoch. Bitte achten Sie darauf, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern geschwärzt sind. Nach dem Abgleich der Daten wird das Dokument gelöscht. Sollten Sie es bevorzugen, das Dokument nicht über doc-in hochzuladen, besteht die Möglichkeit, Ihren Ausweis nach vorheriger Terminvereinbarung direkt im Dekanat vorzuzeigen oder die Kopie per Post zuzusenden.

    3. Zulassung

    Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Der/Die Dekan/in entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Monaten über Ihren Antrag. Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Mit der Annahme sind Sie Doktorand/in der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften.

    4. Statusaktualisierung

    Während Ihrer Zeit als Doktorand/in werden Sie einmal jährlich per E-Mail gebeten, Ihre Daten in doc-in zu aktualisieren. Mit dieser Statusaktualisierung bestätigen Sie, dass Sie weiter an Ihrem Promotionsvorhaben arbeiten.

    5. Immatrikulation (optional)

    Anschließend haben Sie die optionale Möglichkeit, sich als Doktorand/in zu immatrikulieren. Eine Immatrikulation bietet Ihnen Vorteile wie bspw. Versicherungsschutz,  Semesterticket, Externer LinkPreisermäßigungen in Mensen, Cafeterien, Kulturveranstaltungen u.v.m.

    Widerruf der Annahme zur Promotion

    Gemäß § 4, Abs. 10 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb kann die Annahme zur Promotion widerrufen werden.
    Formular zum Widerruf der Annahme als Doktorand/indocx, 22 kb

  • Eröffnung des Promotionsverfahrens

    Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb geregelt.

    Für die Eröffnung des Promotionsverfahrens an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ist lt. § 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Annahme zur Promotion vor Beginn der Arbeit an der Dissertation zu beantragen (siehe dazu Annahme zur Promotion auf dieser Homepage).

    Ablauf

    1. Abholung bzw. Anforderung des "Informationssets zum Promotionsverfahren" (Informationen und Unterlagen zur Einreichung; siehe "Downloads und Verweise im Überblick") im Dekanat
    2. Einreichung der vollständigen Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Fakultätsrat im Dekanat (Termine des Fakultätsrates)
    3. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des Verfahrens
    4. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen
    5. Entscheidung über die Annahme der Dissertation durch die Promotionskommission
    6. Festsetzung eines Termins für die mündliche Prüfung und Durchführung der Prüfung
    7. Beschluss des Fakultätsrats über das Gesamtprädikat und Abschluss des Promotionsverfahrens
    8. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Bibliothek
    9. Erhalt der Promotionsurkunde im Rahmen der jährlich stattfindenden Promotionsfeier im Juni (Schillertag)
Servicestelle für Promovierende und Postdocs der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften

Sprechzeiten:
Zur Abgabe von Promotionsunterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin - Vielen Dank!